Beschlussvorlage - B/17/1771-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften für die praxisintegrierte Ausbildung in der Kinderpflege im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
- Ausgangslage, Bedarf
In Oberhausen ist weiterhin ein steigender Bedarf an Kindertagesplätzen zu verzeichnen. Um dem rechtlichen Anspruch nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) gerecht zu werden, ist für diesen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ neben Erzieher*innen (Fachkräfte) auch eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Kinderpfleger*innen (Ergänzungskräfte) in der frühen Bildung notwendig.
Der Markt ausgebildeter Ergänzungskräfte ist derzeit erschöpft, so dass der herrschende Bedarf nicht zu decken ist. Vor diesem Hintergrund sind weitere Personalgewinnungskonzepte erforderlich. Eine Maßnahme zur mittel- und langfristigen Gewinnung von Kinderpfleger*innen soll eine Neugestaltung der Ausbildung dieses Berufes sein.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen sind laut Stellenplan rund 20% der Stellen für Kinderpfleger*innen vorgesehen. Aufgrund des Fachkräftemangels konnten bislang nicht alle Stellen besetzt werden; eine eigene Ausbildung von Kinderpfleger*innen hat bisher nicht stattgefunden. Zudem werden in den kommenden 3 Jahren voraussichtlich 5 Kinderpfleger*innen in den Ruhestand gehen.
- Ausbildungskonzept
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) konzeptioniert daher die Qualifizierung zum*r Kinderpfleger*in praxisorientierter Form (PIA K).
Damit wird ein attraktives, duales Modell geschaffen, das die Vermittlung theoretischer Inhalte mit dem Einsatz in der pädagogischen Praxis verzahnt. Für die Ausbildungsdauer von zwei Jahren sind die Auszubildenden in einer städtischen Kindertageseinrichtung beschäftigt, wobei sie an 2 bis 3 Tagen pro Woche in der jeweiligen Einrichtung tätig sind. An den übrigen Tagen pro Woche besuchen sie zur theoretischen Ausbildung eine Fachschule. Am Beispiel der praxisintegrierten Ausbildung zum*zur Erzieher*innen hat sich bereits gezeigt, dass eine solche duale Form eine attraktive Alternative zur klassischen, schulischen Ausbildung bietet und deutlich größeres Interesse an diesem Berufsbild geweckt hat.
Durch die erstmalige Möglichkeit der vergüteten Ausbildung im Bereich der Kinderpflege wird nicht nur der mögliche Interessentenkreis erweitert; vielmehr wird durch das neue Qualifizierungsmodell ermöglicht, dem Fachkräftebedarf in den Kindertageseinrichtungen langfristig entgegenzuwirken und frühzeitig geeignetes Personal zu binden. Ferner wird durch die Ausbildungszeit in der Regel eine höhere Identifikation mit dem Arbeitgeber aufgebaut. sodass motivierte und qualifizierte Mitarbeiter*innen langfristig an die Stadt Oberhausen gebunden werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in den städtischen Kindertageseinrichtungen beigesteuert.
Vorausgesetzt werden für die Ausbildung PIA K mindestens ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss sowie eine sechswöchige Vorqualifizierung in einer Kita; der Ausbildungsgang stellt somit ein eher niederschwelliges Angebot dar.
- Umsetzungsstand in Oberhausen
Das hiesige Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, das für die Fachausbildung der angehenden pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen der wichtigste Partner ist, beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 eine Klasse für die praxisintegrierte Ausbildung für die Kinderpflege einzurichten. Hier müssen dann auch analog der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen die Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Bereitschaft erklären, entsprechende praxisbezogene Ausbildungsstellen in Kindertageseinrichtungen anzubieten.
Sofern das Berufskolleg die entsprechenden Klassen einrichtet, befürwortet der Fachbereich 3-1-30/ Kindertagestagesbetreuung/Frühkindliche Bildung ein Angebot zur Einstellung von drei Nachwuchskräften im Bereich PIA K. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Einrichtung der Klasse erfolgt durch das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg vermutlich erst im Mai 2022. Das Auswahlverfahren sollte unter diesem Vorbehalt bereits im Frühjahr 2022 durchgeführt werden.
- Übernahme 2022
Wie unter Ziff. A beschrieben, bestehen bereits aktuell Bedarfe, welche fluktuationsbedingt auch zukünftig vermutlich nicht abgebaut werden können. Deshalb soll die derzeitige, bereits für die übrigen Nachwuchskräfte festgelegte sehr gute Übernahmeregelung mit folgender Aussage auch für PIA K angewandt werden: „Alle Nachwuchskräfte werden bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während der gesamten Ausbildungszeit als auch in der Abschlussprüfung unbefristet auf Grundlage des TVöD übernommen.“.
- Finanzieller Aufwand 2022 – 2024, Refinanzierung
Die Vergütung ist bisher tarifvertraglich nicht geregelt, da es sich um eine völlig neue Form der Qualifizierung handelt. Das Land zahlt gemäß Broschüre des MKFFI den Trägern für diese Qualifizierung voraussichtlich rund 1.400 € im Monat pro Person (= Refinanzierung).
Es wird vorgeschlagen, die Vergütungsstruktur, welche im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen Anwendung findet, auch für die praxisintegrierte Ausbildung in der Kinderpflege vorzusehen. Dies bedeutet, dass auch für PIA K bei der Stadt Oberhausen hinsichtlich der Ausbildungsvergütung (Jahre 1 und 2)., der Sonderzahlung und der Urlaubsregelungen der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) analog zur Anwendung kommen soll. Die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen stellen sich (ohne Berücksichtigung der o. g. Landeszuschüsse) wie folgt dar:

Hierin sind Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40 / Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.
Kurzfassung
entfällt
