Beschlussvorlage - B/17/1721-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 850.150,- EUR für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 310006050699 „Pandemie“, Sachkonto 531898 „Aufwand für Zuschuss an übrige Bereiche – Pandemiezuschüsse“ sowie von 225.000,- EUR beim Sachkonto 531899 „Aufwand für Zuschuss an übrige Bereiche - SodEG“.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Einsparungen in Höhe von 220.000 EUR beim Auftrag 310006050632 „§35a ambulant“, Sachkonto 533132 „Eingliederungshilfe seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“ sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 855.150 EUR.

Reduzieren

Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Für das Haushaltsjahr 2022 sind Haushaltsmittel beim Auftrag 310006050699 „Pandemie“, SK 531898 „Aufwand für Zuschuss an übrige Bereiche – Pandemiezuschüsse“ und dem SK 531899 „Aufwand für Zuschuss an übrige Bereiche - SodEG“ erforderlich.

 

Vorliegende Entgeltvereinbarungen waren in 2020 bereits ausgelaufen bzw. bis zum 31.12.2021 befristet. Zum Zeitpunkt der Abgabe für die Veränderungsnachweisung (22.10.2021) war eine Verlängerung der Entgeltvereinbarungen nicht absehbar.

 

Die Pandemie dauert an, die weitere Entwicklung ist offen und stellt damit insbesondere die stationären Einrichtungen vor erhebliche pädagogische als auch finanzielle Herausforderungen.

 

Von den Trägern wurden und werden in erster Linie Mehrkosten für Personal geltend gemacht, welche zum einen durch zusätzliches Personal sowie durch ausgezahlte Überstunden verursacht wurden. Weiterhin wurden Mehrkosten für Desinfektionsmittel und Masken angegeben.

Dieser Mehrbedarf besteht fort und betrifft in erster Linie die stationären und teilstationären Einrichtungen Oberhausener Anbieter. So wurde bereits die Laufzeit einer Entgeltvereinbarung zur Gewährung von Pandemiezuschüssen verlängert, weitere Anträge liegen vor.

 

Die weitere Entwicklung und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht absehbar.

 

Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG):

Dem Grunde nach vergleichbar verhält es sich mit den Kosten für das SodEG. Mit dem Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz besteht die Grundlage, sozialen Dienstleistern auch während der Corona-Krise weitere Leistungen zu gewähren und so die soziale Infrastruktur zu schützen. Auch dies ist abhängig vom Pandemiegeschehen und der Laufzeitverlängerung des Gesetzes, welches immer wieder kurzfristig, aktuell bis zum 19.03.2022, verlängert wurde bzw. eines eventuellen rechtlichen Substitutes.

 

Insgesamt hat der Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie einen möglichen pandemiebedingten Mehrbedarf in folgender Höhe ermittelt:

 

Stationäre und Teilstationäre Pandemiezuschüsse

 

      "Oberhausener Einrichtungen"

605.560,- Euro

      "Nicht Oberhausener Einrichtungen"

20.000,- Euro

Begleitung „Home-Schooling-Projekt“

220.000,- Euro

Pandemiezuschüsse im ambulanten Bereich

4.590,- Euro

Summe

850.150,- Euro

 

 

SodEG

225.000,- Euro

 

 

310006050699 „Pandemie“, SK 531898 – Aufwand für Zuschuss an übrige Bereiche – Pandemiezuschüsse                            850.150,00 EUR

 

310006050699 „Pandemie“, SK 531899 – Aufwand für Zuschuss an übrige Bereiche – SodEG                                                                      225.000,00 EUR

Loading...