Beschlussvorlage - B/17/1654-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Deckungsring Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2022. Inanspruchnahme von Rückstellungen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.03.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.100.000,-- EUR im Finanzplan 2022 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2022 ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
7230.00 | Erstattungen an Gemeinden | 1.100.000,-- EUR |
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.
Sachverhalt
Begründung
Im Haushaltsjahr 2021 wurde aus dem Budget 2021 des Deckungsrings Hilfen zur Erziehung eine Rückstellung von 1.100.000,-- EUR für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden gebildet. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungs-pflicht nach §89a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach zwei Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2022 Rechnungen für das Jahr 2021 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde.
Im Jahr 2022 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2022 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2022 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.100.000,-- EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2022.
