Berichtsvorlage - M/17/1776-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Neue Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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10.03.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Schulausschuss (22.04.2021) und der Hauptausschuss (03.05.2021) der Stadt Oberhausen haben Folgendes beschlossen:
- „Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW wird mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.
Die Errichtung erfolgt ab dem 01.08.2025 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5.
Die Gesamtschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2025/2026 erreicht wird (nach der derzeitigen Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Gesamtschule in Oberhausen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.
- Die Gesamtschule wird am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen (ehemalige Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen) errichtet.
- Die neue Gesamtschule wird sechszügig errichtet, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) festgelegt.
- Die neue Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule an der Knappenstraße“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die neue Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagbetrieb errichtet.“
Auf Grundlage dieser Beschlussfassung wurde das Büro Drees & Sommer aus Köln mit der Bedarfsplanung beauftragt. Ziel der Bedarfsplanung ist die präzise Formulierung des aktuellen Nutzerbedarfes bezüglich aller relevanter Anforderungen an eine neue Gesamtschule in Oberhausen. Diese sogenannte Phase Null ist die entscheidende Phase zu Beginn des Planungsprozesses, weil in ihr die zentralen Weichenstellungen für das gesamte Projekt erfolgten. Ziel der Phase Null ist es, an der Schnittstelle von Pädagogik und Architektur, ein tragfähiges inhaltliches und räumliches Konzept zu entwickeln.
Die Bedarfsplanung fand in einer Auftaktveranstaltung und sechs Workshops mit unterschiedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Beteiligt waren die Vertreter*innen von Politik, Stadt Elternpflegschaft, Jugendparlament, Schulformsprecher*innen der Oberhausener Schulen, Vertreter*innen der Gesamtschulen, die Bezirksregierung Düsseldorf, die Untere Schulaufsicht, die Vertreter*innen der städtischen Bereiche IT, Kommunales Integrationszentum, Sport, Schule, Jugendamt - um nur einige zu nennen.
In den sieben Workshops wurde zu folgenden Themen gearbeitet.
Termine | Themen |
Auftaktveranstaltung 09:30 – 17:00 h
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Leitbild und Visionen 09:30 – 17:00 h
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Ziele und Entwicklung 13:00 – 17:00 h |
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Schule & Schulamt 09:00 - 13:00 h
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19.01.2022 Unterrichtsräume etc. 09:00 – 16:00 h
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Syntheseplanung 08:30 – 13:30 h
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Konsensworkshop 13:00 – 17:00 h
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Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die pädagogischen und räumlichen Rahmenbedingungen erarbeitet. Alle am Prozess Beteiligten haben ihren Handlungsbedarf formuliert. Nach dem Abgleich von Ausgangslage und Bedarfen konnten erste alternative räumliche Entwicklungsmodelle (Nutzungsszenarien, Grundrisszuordnungen etc.) erarbeitet werden. Alle am Prozess beteiligten Personen hatten die Möglichkeit ihre Vorstellungen und Wünsche in den einzelnen Arbeitsgruppen einfließen zu lassen.
Zum Abschluss der Phase Null wurden die Nutzungsbedarfe und Entwicklungsziele zusammengefasst und im Konsensworkshop mit allen am Prozess Beteiligten zur Verabschiedung eines einheitlichen Ergebnisses vorgelegt.
Alle am Prozess beteiligten Personen fanden die Mitarbeit und Auseinandersetzung mit der Bedarfsplanung einer neuen Gesamtschule als einen gelungenen Prozess zur Umsetzung dieses Schulneubaus.
Das Ergebnis des Konsensworkshops vom 09.02.2022 ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Grundlagen des Konsensworkshops dienen als Ausgangslage für den in der Planung vorgesehenen Architektenwettbewerb. Den detaillierten Anforderungskatalog, das Raumprogramm und die Gesamtdokumentation zur Phase Null enthält die Anlage 2.
Ergänzend zur Bedarfsplanung in der Phase Null wurden zur Umsetzung des Gesamtprojektes weitere notwendige Schritte umgesetzt bzw. eingeleitet. Zur Durchführung des vorgesehenen Architektenwettbewerbs wurde zur Steuerung und Begleitung des Wettbewerbs die Fa. Pesch und Partner auf Basis einer Ausschreibung ausgewählt, die mit der Vorbereitung bereits begonnen hat. Die notwendigen Maßnahmen zur Vergabe der Abbrucharbeiten bezüglich der vorhandenen Infrastruktur sind kurz vor dem Abschluss. Darüber hinaus wurde die Ausschreibung einer Projektsteuerung, deren Tätigkeitsschwerpunkte in der Planungs- und Ausführungsphase liegen, vorbereitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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7 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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