Beschlussvorlage - B/17/1702-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitplanstelle im Rahmen des Landesprogramms "Inklusionsfachkraft" im Bereich 3-3/Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.03.2022
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitplanstelle (S 12 TVöD) im Bereich 3-3/Schule ab dem 01.04.2022.
- Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2022 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 60.450 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Die Ausgaben sind zu 100 % durch die Förderung mit Landesmitteln gedeckt.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich zu fördern.
In Nordrhein-Westfalen ist am 1. August 2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (kurz: InklFörG) in Kraft getreten. Danach leistet das Land für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) einen finanziellen Ausgleich nach § 1 InklFörG (Belastungsausgleich). Darüber hinaus gewährt das Land zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion eine jährliche Inklusionspauschale nach § 2 InklFörG.
Inklusion betrifft alle Kinder und stellt eine Herausforderung für die pädagogischen Fachkräfte dar. Inklusive Pädagogik hat als Kern, die Wünsche und Bedürfnisse aller Kinder in ihrer Individualität achtsam wahrzunehmen. Hierzu gehört auch der vorurteilsbewusste Umgang mit verschiedenen Menschen. Verschiedenheit und Vielfalt werden als Chance gesehen, um miteinander und voneinander zu lernen. Der pädagogische Ansatz der Inklusion wird entsprechend des jeweiligen Bedarfs und gemäß den dafür vorhandenen Gegebenheiten umgesetzt. Um dem gerecht werden zu können, bedarf es entsprechenden Fachwissens und gefestigter Handlungskompetenz.
Die Inklusionspauschale ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Mit Bescheid vom 21.12.2021 wurde der Stadt Oberhausen mitgeteilt, dass die Inklusionspauschale zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion für das Schuljahr 2021/2022 bei 556.863,76 EUR liegt. Die Schulen des Gemeinsamen Lernens und die Förderschulen werden dabei gleichermaßen unterstützt. Eltern sollen eine echte Wahl zwischen einer allgemeinbildenden Schule und einer Förderschule haben. Im Zentrum der Anstrengung steht die Qualität der individuellen Förderung.
Mit dieser Pauschale soll eine unbefristete Vollzeitstelle Inklusionsfachkraft eingerichtet werden.
Inklusionsfachkräfte verwirklichen die inklusive Bildung und Erziehung der Kinder. Sie verstärken die Haltung der Inklusion in ihrem Team und im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
Fachkräfte für Inklusion ermöglichen das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in verschiedenen inklusiven Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Betreuungseinrichtungen. Sie erstellen Förder- und Entwicklungspläne, betreuen und beraten betroffene Eltern und führen Einzel- und Gruppenintegrationsmaßnahmen durch.
Die Hauptaufgabe der Inklusionsfachkraft liegt in der Beratung der Eltern in Kindertageseinrichtung und Schule.
Die Aufgabenbeschreibung sieht wie folgt aus:
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern und allen Kooperationsstellen wie z.B. Frühförderstelle und Logopädie
- Anamnesegespräche mit Eltern, Therapeuten und anderen externen Institutionen
- Initiierung und Lenkung von Gruppenprozessen, um Chancen der Teilhabe zu erhöhen
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung einer vorurteilsbewussten Pädagogik
- Mitarbeit in der Erstellung von Teilhabe- und Hilfeplänen
- Unterstützung und Beratung von Erzieherinnen, Lehrern und Eltern
- Eigenverantwortliche Planung und Dokumentation von Förder- und Unterstützungsangeboten
- Umsetzung von Unterstützungsangeboten und Gestaltung von heilpädagogischen Angeboten in Kleingruppen
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Betreuungs- und Förderbedarf
Vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung wird der Stellenwert zunächst mit S 12 TVöD SuE festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2021):
1 Stelle S 12 TVöD: 80.600,- EUR (70.900,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Tatsächliche Personalausgaben | 80.600,- EUR |
Zuwendung des Landes 2021/2022 | 556.863,76 EUR |
Die restliche Zuwendung dient der Sicherstellung der Mittel für Mitarbeitende im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundefreiwilligendienst an sämtlichen Schulformen in Oberhausen.
Die Mitarbeitenden im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst werden beim Träger „DRK-Freiwerk“ beschäftigt, der die Kosten mit dem Bereich Schule abrechnet.
