Berichtsvorlage - M/17/1686-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 08.09.2021 ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Verkehrskonzept für den Bereich Lickenberg zu entwickeln.

 

Zur Überprüfung der Verkehrssituation sind Verkehrszählungen durchgeführt worden. Insgesamt zeigt sich eine geringe Verkehrsbelastung von knapp 650 Fahrzeugen am Tag. In der Spitzenstunde wird der nördliche Teil des Lickenbergs von rund 80 Fahrzeugen befahren. Im südlichen Teil der Straße verkehren rund 70 Fahrzeuge in der Spitzenstunde. Die Verkehrsbelastung ist insgesamt und auch in der Spitzenstunde unauffällig. Auch der Kindergarten berichtet von einer unauffälligen Situation.

 

In der KiTa werden bis zu 120 Kinder von 18 Personen betreut. In den einschlägigen Empfehlungen wird davon ausgegangen, dass bis zu 98% der Kinder begleitet werden. Die übrigen 2% der Kinder werden in der Regel von anderen Eltern mitgenommen. Beim Bringen und Holen fallen für die Begleitperson jeweils zwei Wege an. Die Verkehrsmittelwahl hängt von der Lage des Kindergartens ab. In der Literatur wird davon ausgegangen, dass rund 30 – 50% der Wege mit dem PKW zurückgelegt werden. Sollten alle Kinder anwesend sein, ergeben sich folgende Werte:

 

Gruppe

Beschreibung

Bringen

Holen

Kinder

Anzahl der Kinder

120 Kinder

120 Kinder

 

Wege pro Kind

1 Weg

1 Weg

 

Wege (Kinder) gesamt

120 Wege

120 Wege

Begleitung

Begleitquote 98%

118 Begleitungen

118 Begleitungen

 

Wege pro Begleitung

2

2

 

Wege (Begleitung)

236 Wege

236 Wege

Summe (Wege)

 

356 Wege

356 Wege

Da die Wege der Kinder sowie der Hin- und Rückweg der Begleitung zusammenhängen, wird der PKW-Anteil anhand der 118 Begleitungen berechnet.

PKW-Anteil

50% der Begleitungen

59 Begleitungen

59 Begleitungen

Parkvorgänge

 

59 Parkvorgänge

59 Parkvorgänge

PKW-Fahrten

Hin-/Rückweg

118 PKW-Wege

118 PKW-Wege

 

Im Vorbereich der Kindertagesstätte sind 36 Fahrradstellplätze installiert. Hinzu kommt die Nähe zu den Haltestellen Lickenberg und Fröbelplatz, sodass eine gute ÖPNV-Erreichbarkeit gewährleistet ist. Auf dem Grundstück der KiTa stehen 7 Stellplätze zur Verfügung. Damit wird der nach Stellplatznachweis erforderliche Stellplatzbedarf von 5 Stellplätzen übererfüllt. Durch die Betriebszeiten der Kindertageseinrichtung ist es möglich, dass die Beschäftigten tagsüber die öffentlichen Stellplätze nutzen, die in den Nachtstunden durch die Anwohnerinnen und Anwohner belegt werden.

 

Für die Parksituation sind die je rund 59 Parkvorgänge zum Bringen und Holen der Kinder relevant. Diese verteilen sich auf die Zeiträume von 7:00 Uhr bis 9:15 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Um diese Bring- und Holverkehre besser abzuwickeln, wird der Investor mit dem Bau des Wohnhauses im Frühjahr 2023 vor der Kindertagesstätte 3 Stellplätze zum Bringen und Holen als Fahrbahnrandstellplätze einrichten. Diese Stellplätze werden mit Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) zu den Betriebszeiten der Kindertagesstätte (Mo-Fr 7:00 bis 17:00 Uhr) beschildert, um ein kurzes Anhalten zu ermöglichen, aber ein Parken zu vermeiden. Angesichts des langen Zeitraumes beim Bringen und Holen ist die Anzahl von drei Stellplätzen ausreichend dimensioniert. Um diese Stellplätze kurzfristig verfügbar zu machen, richtet die Straßenverkehrsbehörde vor dem Kindergarten am Fahrbahnrand eingeschränkte Haltverbote ein, bis die endgültigen Stellplätze hergestellt sind. Eine Umfahrt um das Gebäude ist nicht sinnvoll, da sich im rückwärtigen Bereich ein Außenspielbereich befindet. Außerdem muss der Gehweg bei An- und Abfahrt überfahren werden.

 

Durch die Anlage einer Einbahnstraße entfällt der Gegenverkehr. Damit entfällt auch die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung im Begegnungsfall. Durch die Einrichtung einer Einbahnstraße kann nicht mehr Parkraum geschaffen werden, da die bestehenden Grenzmarkierungen (sog. „M-Markierung“ oder „Zick-Zack-Markierung“) nicht zur Begegnung zweier Fahrzeuge eingerichtet worden sind. Die Grenzmarkierungen sind zum Freihalten verschiedener Grundstückszufahrten angelegt worden und können daher bei einer Einbahnstraße auch nicht entfallen. Insgesamt bietet die Einrichtung einer Einbahnstraße keinen verkehrlichen Vorteil.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass durch die Eröffnung der KiTa Verbesserung im Hol- und Bringverkehr sinnvoll sind. Daher hat sich der Investor bereit erklärt, drei Stellplätze zum Bringen und Holen zu schaffen. Weitergehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.

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