Beschlussvorlage - B/17/1729-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen vom 07.12.2021.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen wurde mit Ratsbeschluss vom 15.11.2021 novelliert und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.

 

Im Rahmen der Beantwortung von ersten Rückfragen zu der neuen Satzung ist deutlich geworden, dass es bezogen auf die nicht geschützten Bäume in § 3 Abs. 3 und die Abstandsregelung in § 3 Abs. 4 zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommt. Den Bürgerinnen und Bürgern ist häufig nicht bekannt, dass es unabhängig von der Baumschutzsatzung weitere rechtliche Grundlagen gibt, die den Erhalt von Bäumen festsetzen. Dies ist zum Beispiel bei Bebauungsplänen der Fall, die Bäume zum Erhalt festsetzen, obwohl sie auf Grundlage der novellierten Baumschutzsatzung als „nicht geschützte Bäume“ ohne Antrag und Genehmigung gefällt werden dürften. Dies hat zur Folge, dass Bürgerinnen und Bürger zwar die Vorgaben der Baumschutzsatzung beachten, jedoch in diesem Fall trotzdem gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen und somit ordnungswidrig handeln würden.

 

Um dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung zu tragen und aus Gründen des Schutzgedankens gegenüber den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern, hat die Fachverwaltung eine redaktionelle Änderung der Baumschutzsatzung, und damit die in der Anlage beigefügte „1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen“ ausgearbeitet.

 

 

 

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Anlagen

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