Berichtsvorlage - M/17/1680-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-VO am 15.6.2019 können sog. E-Tretroller, also elektrisch angetriebene Roller im Straßenverkehr genutzt werden. Daher bieten verschiedene Anbieter E-Tretroller zur Kurzzeitleihe in verschiedenen Städten an. Bislang haben vier Anbieter ein ernsthaftes Interesse, ein solches Verleihsystem in Oberhausen anzubieten.

 

Da die straßenrechtliche Einordnung solcher Verleihsysteme nicht abschließend geklärt ist, haben die kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit den Anbietern ein Memorandum über die Zusammenarbeit entwickelt.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt der Bereich 5-6 / Mobilität mit den einzelnen Anbietern eine Absichtserklärung zu vereinbaren, die auf dem Memorandum aufgebaut ist. Diese Absichtserklärung beschreibt das Verhältnis von Stadt und Anbietern im Sinne einer Kooperationsvereinbarung. Sie stellt einen Rahmen dar, an dem sich die Anbieter gebunden fühlen. Daher stellt die Kooperationsvereinbarung einen guten Weg dar, damit E-Tretroller nicht ungeregelt in Oberhausen ausgebracht werden.

 

Die Anbieter von E-Scootern wurden in den letzten Jahren in vielen Städten aktiv und haben ihre E-Scooter zum Verleih angeboten. Umfassende und verallgemeinerbare Erfahrungen fehlen in Deutschland allerdings noch. Daher soll die Absichtserklärung auch dazu dienen, in Oberhausen im Sinne eines Pilotprojektes Erfahrungen zu sammeln, um später nachsteuern zu können.

 

Aktuell sind die Anbieter Bird Rides Germany GmbH (Markenname bird), LimeBike Germany GmbH (Markenname Lime), TIER Operations Germany AG & Co KG (Markenname TIER), Spin und ridedott (Markenname dott) an der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Oberhausen interessiert.

 

Inhalte der Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung gilt für den Zeitraum von 12 Monaten. Die Anbieter stellen demnach verkehrssichere, funktionstüchtige und versicherte E-Tretroller im sog. Freefloating-System – also ohne feste Verleihstandorte – zur Verfügung. Daher ist der Anbieter verpflichtet, Roller bei mehrtägiger Nichtnutzung neu zu positionieren und bei der Neupositionierung max. 4 Roller im Umkreis von 50 m zu stellen. Außerdem müssen die Anbieter bei einer regelmäßigen Neuaufstellung im laufenden Betrieb eine Mindestgehwegbreite und Zufahrten, Querungshilfen etc. freihalten.

 

Die E-Tretroller dürfen im gesamten Stadtgebiet ausgeliehen werden. Die Höchstanzahl pro Anbieter ist auf 250 E-Tretroller im gesamten Stadtgebiet begrenzt. Aus diesem Kontingent dürfen in den Innenstädten der Stadtbezirkszentren pro Anbieter 50 E-Tretroller in Alt-Oberhausen, 20 E-Tretroller in Sterkrade und 15 E-Tretroller in Osterfeld durch den Anbieter aufgestellt werden. Im Bereich der Bahnhöfe werden besondere Abstellzonen eingerichtet, um Roller ohne Behinderung abstellen zu können. Gleichzeitig werden Zonen definiert, an denen die Miete der Roller nicht beendet werden kann. Dies sind zum Beispiel die Grünflächen. Bei Zuwiderhandlung oder länger andauernde Untätigkeit der Anbieter kann die Stadt Oberhausen ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen (z. B. bei über 24 Stunden lang falsch abgestellten Rollern). Die Stadt Oberhausen erhält die Möglichkeit, auf die Mobilitätsdaten zuzugreifen.

 

Die Wartung und Instandsetzung der Roller erfolgt regional. Es werden emissionsarme oder lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt. Die E-Tretroller werden mit Energie aus regenerativen Quellen geladen.

 

Ausblick:

Die Absichtserklärung beginnt ab dem 28.03.2022. Die Anbieter bereiten sich darauf vor, ihr Angebot zu diesem Zeitpunkt zu starten. Der genaue Beginn hängt von der individuellen Beschaffung der E-Tretroller ab.

 

Die getroffene Absichtserklärung hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Dieses Jahr dient dazu, Erfahrungen zu sammeln und im Anschluss Anpassungen vornehmen zu können.

 

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