Beschlussvorlage - B/17/1746-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanal-/Straßenbaumaßnahme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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10.03.2022
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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15.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal-/Straßenbaumaßnahme Wewelstraße von Egelsfurthstraße bis Kyffhäuserstraße.
Haushaltsmittel stehen unter der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – in Höhe von 496.500 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde vor Beschlussfassung über die Durchführung der Baumaßnahme zu informieren. Nach § 8a Abs. 4 KAG NRW kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung nach Abs. 3 abgesehen werden, wenn es sich um eine geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides bleibt von der Erfüllung der Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung nach § 8a Abs. 3 oder eines anderen Beteiligungsverfahrens unberührt.
Wegen der äußerst geringen Zahl an Eigentümer hat die Stadt Oberhausen auf eine Anliegerversammlung verzichtet. Der Bereich 5-6 hat sich mit Anschreiben vom 20.01.2022 an die Eigentümer gewandt, über die Baumaßnahme informiert und angeboten, Fragen in einzelnen persönlichen Gesprächen zu beantworten. Dafür wurde eine Frist bis zum 23.02.2022 festgelegt. Es liegen bisher keine Rückmeldungen der Eigentümer vor.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2021 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Wewelstraße von Egelsfurthstraße bis Kyffhäuserstraße
(lfd. Nr. 179 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Wewelstraße von Egelsfurthstraße bis Kyffhäuserstraße sind der Kanal und die Fahrbahn zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde mit dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen am 13.12.2021 beschlossen. Der Ausbau soll im Jahr 2022 erfolgen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1958 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 bis 350 Steinzeug mit Sohltiefen zwischen ca. 2,20 m und 3,30 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen und hydraulischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus hydraulischen und schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 500 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Durch den größeren Durchmesser des Kanals wird auch die hydraulische Leistungsfähigkeit verbessert. Die vorhandene Fahrbahn einschließlich Entwässerungsrinne wird entsprechend der RSTO 12 bituminös wiederhergestellt.
Die geschätzten Baukosten betragen 496.500 EUR brutto.
Umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 137.000 EUR werden in Folgejahren erwartet.
Haushaltsmittel stehen unter der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
