Antragsvorlage - A/17/1738-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung, die Übernahme der kommunalen Trägerschaft des ansonsten von einer Schließung betroffenen Niederrhein-Kollegs (NRK) zu prüfen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 16. Februar 2022 erklärte Schulministerin Gebauer in der 161. Plenarsitzung im Düsseldorfer Landtag, dass ein Gespräch mit der Stadt Oberhausen, namentlich mit Oberbürgermeister Schranz geführte wurde, dass die Möglichkeit einer Übernahme der Trägerschaft seitens der Kommune zum Gegenstand hatte. Die Ministerin stellte fest, dass diesbezüglich kein Angebot seitens der Stadt Oberhausen vorliegt. Ferner verwies die Ministerin auf ein avisiertes Bieterverfahren zur Veräußerung der Liegenschaft, an dem sich auch die Stadt Oberhausen beteiligen kann.

 

Diese öffentlichen Feststellungen waren bis dahin der Oberhausener Stadtgesellschaft nicht bekannt.

 

In die Prüfung sollten ebenfalls die Möglichkeiten einer funktionierenden Öffentlichkeitsarbeit des Schulstandortes einfließen. Aufgrund des ungerechtfertigten Schattendaseins der Bildungseinrichtung in den letzten Jahren ist davon auszugehen, dass die Öffentlichkeitsarbeit, somit die Sinnhaftigkeit und notwendige Daseinsberechtigung dieses Standortes nicht ausreichend vor allem in die potenzielle Zielgruppe gedrungen ist. Das Ergebnis ist leider bekannt: Eine stetige Abnahme der Anmeldezahlen, die sich kaum durch die Verteilung der Bildungsabschlüsse im „Einzugsgebiet“ erklären lässt.

 

Basierend auf diesen Erkenntnissen, bittet die Fraktion DIE GRÜNEN, um die Prüfung der Übernahme in die kommunale Trägerschaft. Diese versteht sie als parallele Maßnahme zur vom Rat am 07. Februar 2022 verabschiedeten Resolution (Drucksache A/17/1623-01). Durch diese wird der Oberbürgermeister aufgefordert, seinen Einfluss bei der Landesregierung geltend zu machen und in einen Dialog zum Erhalt des Kollegs einzutreten.

 

Dem stellt sich die beantragte Prüfung nicht entgegen, sondern versteht sich vielmehr als Vorbereitung, falls der Erhalt durch das Land nicht erfolgen sollte, was nach wie vor primäres Anliegen der Fraktion DIE GRÜNEN ist. Die Möglichkeit aber eines alternativen Agierens im Worst Case ist zum Wohle aller Betroffenen vorzubereiten.

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