Antragsvorlage - A/17/1734-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung - „Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Beschlussfassung
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03.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung zu prüfen, welchen Grad die Stadt Oberhausen gemessen an den Verbindlichkeiten der „Istanbul-Konvention“ zum aktuellen Zeitpunkt erreicht hat. Zusätzlich möge die Verwaltung bitte bereits existierende Anstrengungen erfassen, konsolidieren, analysieren und bewerten und ein nachhaltiges Monitoring – als Ergänzung zu bereits vorhandenen Erhebungen – ausbauen. Dabei sollen solche Kommunen, die vom deutschen Städtetag als Best-Practice-Beispiele gelistet werden (siehe bspw. das „Darmstädter Modell“), modellhaft dienen.
Sachverhalt
Begründung
Für Deutschland trat die „Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”, die so genannte Istanbul-Konvention, am 01. Februar 2018 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich auch unser Land, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt vorbeugend zu verhindern. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Damit ist auch maßgeblich die kommunale Ebene angesprochen. Dementsprechend hat der Deutsche Städtetag im Mai 2021 eine Handreichung zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ für die kommunale Praxis veröffentlicht, die Hinweise für sachgerechte Umsetzungsmöglichkeiten in den Kommunen gibt.
Die Stadt Oberhausen arbeitet bereits intensiv daran, die Ursachen und Auswirkungen von geschlechtsbezogener Gewalt zu bekämpfen. Ein Teil der erarbeiteten Maßnahmen wird jeweils im Jahresbericht der Gleichstellungsstelle der Stadt Oberhausen dargestellt. Den Berichten kann entnommen werden, dass sich bereits existierende Strukturen wie der „Arbeitskreis Gewalt“, Veranstaltungen zum „Tag gegen Gewalt gegen Frauen“, die „Anonyme Spurensicherung (ASS)“, der „Runde Tisch Prostitution“, die Unterstützung des Frauenhauses, das Hilfsprojekt „Luisa ist hier“ und die fortlaufende Aktualisierung von Flyern über Gewalt in Oberhausen etabliert haben.
Diese Bemühungen sollen aber nicht zuletzt auch durch den Impuls, den die „Istanbul-Konvention“ dem vielfältigen Engagement verleihen soll, verstärkt und verstetigt werden. Gerade die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen befürchten, dass Themen der häuslichen und sexualisierten Gewalt größerer Aufmerksamkeit bedürfen.
