Beschlussvorlage - B/17/1589-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Ackerstraßehier: Außerplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Nicole Chorowsky
- Verantwortung:
- A. Kußel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.01.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.02.2022
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310006010100110 | KTE Ackerstraße | 785100 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen | 280.000,00 |
310006010100110 | KTE Ackerstraße | 785101 | Auszahlungen f. Ing-Leist. | 34.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der Fortschreibung des Entwicklungsplanes Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Oberhausen wird jährlich die aktuelle Datenlage betrachtet. Infolge dessen wurden mehrere Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Oberhausen und durch Investoren neu errichtet oder bestehende Einrichtungen erweitert. Ein Teil dieser Ausbauten ist die vom Rat der Stadt beschlossene Erweiterung um zwei Gruppen an der KTE Ackerstraße.
Im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms-NRW 2025 wurden Zuschussmittel je neu geschaffenen Betreuungsplatz bewilligt. Den ursprünglich zu erwartenden Auszahlungen von geschätzt 1.394.500,00 EUR (Baukosten) zzgl. 334.700,00 EUR (HOAI-Kosten) stehen Einzahlungen in Höhe von insgesamt 1.336.500,00 EUR gegenüber. Aufgrund der Pauschalierung haben Kostenänderungen keine Auswirkungen auf die Höhe der Zuschussmittel. Die Mittel wurden in 2021 bereits vereinnahmt.
Die Erweiterung ist baulich fertiggestellt und wurde Anfang September 2021 in Betrieb genommen. Kleinere Restarbeiten wurden währenddessen noch umgesetzt. Die Abrechnungen aller offenen Aufträge sollten komplett in 2021 erfolgen, weshalb keine Anmeldung zum Haushaltsjahr 2022 vorgenommen wurde.
Die Rechnung der Schließanlage wurde erst im Januar 2022 dem SBO Baumanagement zur abschließenden Prüfung und anschließenden Begleichung durch das SBO Immobilienmanagement eingereicht. Die Schlussrechnung für die Rohbauarbeiten liegt noch immer nicht vor; auf Anfrage wurde diese nun angekündigt. Die Rechnung der Elektroarbeiten lag zwar im Dezember vor, konnte aber wegen fehlender Unterlagen bei der Schlussrechnung nicht vor dem Zahlungsschluss abschließend geprüft werden. Aus diesen Gründen konnten die aufgeführten Zahlungen in 2021 nicht mehr erfolgen und müssen in 2022 vorgenommen werden. Die Firmen haben die Arbeiten erbracht und somit einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung.
Bis einschließlich 2021 sind Auszahlungen für Bauleistungen in Höhe von 1.190.805,45 EUR erfolgt. Zuzüglich der ausstehenden Leistungen in Höhe von rund 280.000,00 EUR betragen die Baukosten somit 1.470.805,45 EUR. Dies entspricht einer Differenz von 76.305,45 EUR im Vergleich zur Kostenschätzung aus 2019. Die in der Projektfortschreibung erstellte Kostenberechnung, welche den Sachstandslisten für den Jugendhilfeausschuss zu entnehmen sind, sah zuletzt Baukosten in Höhe von rund 1.500.000 EUR vor; diese Berechnung wurde unterschritten.
Die SBO hat in 2021 noch Honorarrechnungen Dritter (Tragwerksplanung und SiGeKo) in Höhe von rund 50.000 EUR geleistet, wovon bislang rund 16.000 EUR durch die Stadt Oberhausen erstattet wurden.
