Berichtsvorlage - M/17/1672-01

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Sachverhalt

Bezug

 

Drucksache A/17/1337-01: Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: "Perspektiven eröffnen, Teilhabechancengesetz stärker nutzen"
 

Drucksache B/16/5407-01: Umsetzung des Teilhabechancengesetzes
 

Drucksache B/16/4728-01: Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen Einrichtung von Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes
 

Drucksache B/16/4461-01: Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen
 

Drucksache A/16/4516-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zur Vorlage B/16/4461-01
 

Drucksache A/16/3151-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat zum Haushalt 2018: Entwicklung eines Handlungskonzeptes „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ für die Stadt Oberhausen

 

 

Sachdarstellung

 

Am 13.12.2021 hat der Rat der Stadt die Verwaltung u.a. beauftragt, die bisherigen Entwicklungen seit dem Einstieg in die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu evaluieren. Zudem wurde darum gebeten, den Stand der Einrichtung der „Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“ zu berichten (Drucksache A/17/1337-01). Folgende Fragen sind dazu gestellt worden:

 

  • Wie viele Stellen sind im Rahmen des Teilhabechancengesetztes im Konzern Stadt bislang geschaffen worden und wo sind diese verortet?
  • Welche Aufgaben nehmen die Beschäftigten wahr?
  • Wie hoch ist die Fluktuation bzw. die Abbruchquote der Teilnehmer*innen?
  • Werden die Beschäftigten im Rahmen des Teilhabechancengesetztes fortgebildet? Wenn dies geschieht: In welcher Form finden Fortbildungen bzw. Qualifikationen statt?
  • Wie schätzt die Verwaltung den Austausch mit dem Jobcenter im Rahmen des Teilhabechancengesetzes ein?

 

Kurzer Hintergrund zum Teilhabechancengesetz

 

Für die Beschäftigung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ist am 1.1.2019 das Teilhabenchancengesetz in Kraft getreten. Ziel ist: „Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird.“ (Quelle: BMAS, 2019). Dafür sind grundsätzlich zwei Förderungen ins SGB II aufgenommen worden: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). ´

 

Fördervoraussetzung für 16e ist eine Arbeitslosigkeit von mind. zwei Jahren. Bei einem mind. zweijährigen Beschäftigungsverhältnis gibt es einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr.

 

Dagegen werden Beschäftigungsverhältnisse nach 16i in den ersten zwei Jahren zu 100 Prozent gefördert. Der Zuschuss geht bis max. 5 Jahre und nimmt ab dem dritten Jahr ab. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mind. 7 Jahre innerhalb der letzten 8 Jahre ein Leistungsbezug nach SGB II vorlag.

 

Beide Programme sehen ein Coaching der Teilnehmenden und die Unterstützung bei Qualifizierung vor.

 

Entwicklung der Beschäftigung in Oberhausen insgesamt

 

Nach den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Februar 2022) waren im Oktober 2021 insgesamt 326 Menschen in Oberhausen über das Teilhabechancengesetz beschäftigt: 118 nach 16e und 228 nach 16i. Eingetreten in eine Beschäftigung sind bis dahin 591 Langzeitarbeitslose (16e: 267 und 16i: 324) – also fast 600 Menschen, denen man eine neue Perspektive und Chance am Arbeitsmarkt eröffnen konnte. Wegen der Förderdauer (u.a. max. 2 Jahre bei 16e), Befristung von Arbeitsverträgen, Kündigung oder Wechsel in einen anderen Beruf kommt es zu Fluktuationen bzw. der Diskrepanz zwischen aktueller Beschäftigtenzahl nach THCG und der Zahl der Eintritte.

 

Abbildung 1: Überblick zum Bestand der Beschäftigten nach 16e (inkl. Ein- und Austritte)

Quelle: Statistiken Agentur für Arbeit (Stand: Jan. 2022)

 

 

Abbildung 2: Überblick zum Bestand der Beschäftigten nach 16i (inkl. Ein- und Austritte)

Quelle: Statistiken Agentur für Arbeit (Stand: Jan. 2022)

 

Im regionalen Vergleich gibt es ein gemischtes Bild bei der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse: Setzt man die Zahl der Beschäftigten nach 16i in Relation zur Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen ergibt sich für Oberhausen ein Wert von 3,54 Prozent. Damit liegt Oberhausen zwar noch vor Hagen (2,7 Prozent) und Mülheim (3,47 Prozent), aber dennoch im Schlussdrittel der Ruhrgebietsstädte. Bottrop und Herne liegen mit einem Anteil von 7,3 Prozent an der Spitze.

 

Schaut man dagegen auf die Beschäftigung nach 16e steht Oberhausen mit 1,9 Prozent hinter Bottrop (2,0 Prozent) auf dem zweiten Platz im Ruhrgebiet. Essen ist Schlusslicht mit 0 Prozent hinter Hagen und Mülheim mit 0,5 Prozent.

 

Abbildung 3: Anteil von 16e bzw. 16i-Beschäftigten an allen Langzeitarbeitslosen  im Städte-Vergleich

Quelle: eigene Berechnungen, Statistiken Agentur für Arbeit (Stand: Jan. 2022)

 

Betrachtet man beide Programme – also 16i und 16e – zusammen liegt Oberhausen mit 5,5 Prozent im Mittelfeld des Ruhrgebiets. Bottrop und Herne liegen mit über 9 Prozent an der Spitze. Hagen hat mit 3,4 Prozent die wenigsten THCG-Beschäftigten gemessen an der Zahl aller Langzeitarbeitslosen.

 

Abbildung 4: Anteil aller THCG-Beschäftigten (16e + 16i) an allen Langzeitarbeitslosen

Quelle: eigene Berechnungen, Statistiken Agentur für Arbeit (Stand: Jan. 2022)

 

Neben der quantitativen Betrachtung lohnt die qualitative: Für welche Dauer werden Verträge geschlossen? Welche Zielgruppen werden aktiviert? Gibt es Schwerpunkte bspw. bei Alleinerziehenden? Das ist hier für die 16i-Beschäftigten im Städtevergleich aufgeführt.

 

Für Oberhausen ist der hohe Wert bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung sowie von Alleinerziehenden bemerkenswert. Deutlich wird auch, dass bspw. Bottrop oder Essen einen vergleichsweise hohen Anteil an Beschäftigten haben, der bereits vorher in Maßnahmen war.

 

Tabelle 1: Anteil ausgewählter (demographischer) Gruppe an 16i-Beschäftigten (Sept. 2021)

 

Frauen

Ausländer

Ohne Berufs-ausbildung

Schwer-behinderte Menschen

Voran-gegangene Förderung

Allein-erziehende BG

Partner-BG mit Kindern

JC Bochum

37,8%

19,5%

63,6%

5,4%

12,5%

10,8%

19,5%

JC Dortmund

26,8%

18,0%

58,9%

8,0%

13,9%

7,4%

11,3%

JC Duisburg

39,2%

13,9%

59,0%

5,4%

14,6%

13,6%

10,8%

JC Essen

32,5%

12,8%

59,0%

4,9%

28,9%

9,1%

8,5%

JC Gelsenkirchen

38,8%

16,0%

64,7%

5,2%

19,0%

9,9%

13,4%

JC Bottrop

29,1%

12,1%

64,8%

k.A.

27,3%

11,5%

12,7%

JC Mülheim

32,7%

20,5%

62,2%

3,8%

6,4%

9,0%

16,7%

JC Oberhausen

35,0%

14,6%

57,1%

10,2%

15,9%

15,0%

12,4%

Quelle: eigene Berechnungen, Statistiken Agentur für Arbeit (Stand: Jan. 2022)

 

Ein deutlicher Unterschied zwischen Oberhausen und den restlichen Ruhrgebietsstädten ergibt sich beim Blick auf die Dauer der abgeschlossenen Verträge. Mehr als drei Viertel (77,5 Prozent) der von September 2019 bis September 2020 abgeschlossenen 16i-Verträge hatte in Oberhausen die maximale Förderdauer von 5 Jahren. Mit großen Abstand folgt auf Platz 2 Mülheim mit 37,7 Prozent. Im darauffolgenden Zeitraum (Sept. 2020-Sept. 2021) lag der Anteil der 5-Jahres-Verträge in Oberhausen mit über 60 Prozent immer noch deutlich höher (rund 50 Prozent) als in den weiteren Ruhrgebietsstädten. Am nächsten kamen Duisburg und Dortmund mit einem Anteil von 39 bzw. 38 Prozent.

 

Die an langfristigen Verträgen orientierte Strategie Oberhausens wird noch deutlicher, wenn man sich die Beschäftigungen von mind. 4 Jahren und mehr anschaut. Über die letzten 24 Monate (Sept. 2019-Sept. 2021) lag dieser Anteil in Oberhausen bei über 80 Prozent – und damit doppelt so hoch wie in Duisburg oder Dortmund und entsprechend weit vor den anderen Ruhrgebietskommunen. Anders gewendet: Wer in Oberhausen im Rahmen des THCG 16i einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, bekam eine langfristige Beschäftigung, die weit überdurchschnittlich über ein oder zwei Jahre hinausgeht.

 

Die Langfristigkeit der Verträge ist auch auf das Engagement der Stadtverwaltung und ihrer Töchter zurückzuführen, beschäftigen sie doch einen großen Teil der über 16i angestellten Langzeitarbeitslosen. Ferner ist festzuhalten, dass die Beschäftigung im städtischen Konzern mit den Vorteilen der Tarifbindung einhergeht.

 

 

Quelle: eigene Berechnungen, Statistiken Agentur für Arbeit (Stand: Jan. 2022)

 

Entwicklung der Beschäftigung im Konzern Stadt

 

Der Rat der Stadt hat sich am 1.4.2019 mit den Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen beschäftigt und die Verwaltung u.a. mit der Einrichtung von mindestens 100 Stellen im Konzern Stadt beauftragt (Drucksache A/16/3151-01).

 

Ein Teilumsetzungsvorschlag wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.05.2019 für den Bereich der Kernverwaltung vorgelegt und beschlossen (Drucksache B/16/4728-01). Hierin enthalten sind die Einrichtung von bis zu 50 Stellen zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser in der Variante 16i in der Kernverwaltung. Am 17.02.2020 hat der Rat der Stadt beschlossen 20 Stellen aus dem Kontingent der Kernverwaltung auf die OGM GmbH zu übertragen (Drucksache B/16/5407-01).

 

Aktuell sind 93 Stellen im Konzern Stadt eingerichtet – 50 davon in der Dienststelle Stadtverwaltung, wiederum davon 20 bei der SBO. Besetzt sind insgesamt 76,5 Stellen: 35 Stellen bei den städtischen Töchtern, 21,5 Stellen in der Kernverwaltung und alle 20 bei der SBO.

 

Insgesamt sind gemessen am Ziel 93 Prozent der Stellen im Konzern Stadt eingerichtet und mehr als drei Viertel besetzt. Damit beschäftigt der Konzern Stadt aktuell rund ein Drittel aller in Oberhausen nach 16i-Beschäftigten und gibt ihnen eine langfristige Perspektive.

 

Abbildung 5: Stellen im Konzern Stadt

Quelle: Angaben der jeweiligen Institutionen, Stand: Feb. 2022

 

Aufgrund von Fluktuation (durch Kündigung, Übernahme in andere Beschäftigung oder Befristung) mussten einige Stellen mehrfach besetzt werden. Diese Eintritte und Austritte sind hier nicht berücksichtigt. So wurden bspw. seitens der Stadtverwaltung bisher insgesamt 30 Personen eingestellt. Vier Personen mussten innerhalb der Probezeit gekündigt werden und eine Person wurde in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.

 

Die Abbruchquote liegt in der Kernverwaltung bei 13 Prozent und insgesamt im Konzern Stadt bei rund 15 Prozent. Jeder Abbruch geht mit einer vergleichsweise aufwendigen Wiederbesetzung einher.

 

Innerhalb der Kernverwaltung wurden Stellen in den Bereichen 5-3/Baugenehmigung und Bauordnung, 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum, 3-2/Soziales, 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung, 2-6/Kommunales Integrationszentrum, 4-1/Personal und Organisation, 5-2/Geoinformation und Kataster, 3-1/Kinder, Jugend und Familie sowie Bereich 3-3/Schule eingerichtet bzw. besetzt. Es handelt sich um einfache Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche (EG 2) bzw. eingehende fachliche Einarbeitung (EG 3/S4) erfordern:

 

  • zusätzliche pflegerische Arbeiten in den Außenanlagen von KTEs
  • Wäschepflege, wie Beziehen der Kinderbetten, Handtuchwechsel, Ein- und Ausräumen der Waschmaschine/Trockner, kleine Flick- und Näharbeiten
  • Reinigung der Spielmaterialien
  • Vorbereitung von Mittagssituationen in Kindertageseinrichtungen, die keine Servicekraft haben, sowie Nachbereitung und Reinigung der Küche nach Nutzung
  • Hilfsarbeiten im Rahmen der Aktenführung, Katalogisierung, Archivierung von Akten
  • Vervielfältigung und Abheftung von Dokumenten
  • Bearbeitung von Listen
  • Unterstützung Büroorganisation
  • Kurierfahrten nach Weisung
  • Hilfsarbeiten zur Durchführung von Vermessungen aller Art
  • usw.

 

Selbstverständlich stehen auch den Mitarbeitenden der Verwaltung, die nach dem Teilhabechancengesetz beschäftigt werden, alle internen und externen Fortbildungsangebote uneingeschränkt zur Verfügung. Lediglich eine Mitarbeiterin hat bisher im Rahmen ihrer Maßnahme an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung teilgenommen. Weitere Anmeldungen bzw. durchgeführte Fortbildungen aus diesem Personenkreis liegen nicht vor. Bezüglich denkbarer Qualifizierungen wird derzeit die Teilnahme eines THCG-Mitarbeiters an einem Verwaltungslehrgang I am Studieninstitut Duisburg vorbereitet.

 

Grundsätzlich ist für die Zukunft vorgesehen, dass die THCG-Mitarbeitenden zu Gesprächen eingeladen werden, um Qualifizierungsbedarfe abzufragen bzw. zu identifizieren.

 

Bei den städtischen Gesellschaften (WBO, STOAG, ASO, EVO) sind unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten geprüft und Stellen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (z.B. Straßenreinigung, E-Roller-Sharing, Fahrgastbetreuung; ASO etc.) eingerichtet sowie besetzt worden.

 

Dem Theater Oberhausen und der Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH war es bisher nicht möglich, Stellen einzurichten.

 

Entwicklung der Beschäftigung bei sozialen Trägern

 

Nach Angaben des Jobcenters waren bei den sozialen Trägern Oberhausens (ZAQ, Kurbel, Ruhrwerkstatt, AWO, Diakonie, Caritas) insgesamt 37 Beschäftigte nach 16i und zehn nach 16e gemeldet (Stand: November 2021).

 

Bewertung des Teilhabechancengesetzes

 

Grundsätzlich werden das Programm und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter positiv bewertet. Zudem gibt es verschiedene Beispiele von Angestellten, die vor Auslaufen der Beschäftigung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes in eine unbefristete, höherwertige Stelle gewechselt und somit langfristig im Arbeitsmarkt integriert sind.

 

Das Thema Qualifizierung wird insgesamt im städtischen Konzern als sehr wichtig beschrieben. Entsprechend wird ein Großteil der Beschäftigten (weiter) qualifiziert, um die Stelleanforderungen besser erfüllen zu können, aber auch bessere Entwicklungschancen zu bekommen. Zu den Themen gehören u.a. Führerschein, spezifische Fahrerausbildung, Arbeitsschutz, Hygiene, Brandschutz, Infektionsschutz, Gewaltprävention. Darüber hinaus werden die Beschäftigten durch ein Coaching im Auftrag des Jobcenters begleitet, um den Einstieg in den Job zu unterstützen.

 

Die Corona-Pandemie hat allerdings den Kontakt mit dem Jobcenter, aber auch das Coaching und die Qualifizierung der Mitarbeitenden erschwert. Vereinzelt wird auch von Seiten der einstellenden Betriebe auf den höheren Einarbeitungs- und Begleitungsaufwand sowie vergleichsweise hohe Ausfallzeiten verwiesen. In wenigen Fällen musste Mitarbeitenden gekündigt werden.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass bei den Bemühungen neue oder unbesetzte Vakanzen erfolgreich zu besetzen, eine Berücksichtigung des bisher durch das Jobcenter aus der Förderzielgruppe vorgeschlagenen Personenkreises in die Bedarfsstellen zunehmend schwieriger wird.

 

Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

 

Die Planstelle 0-0-00-000-020 („Koordinierungsstelle Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“) wurde aufgrund des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 01.04.2019 neu eingerichtet und konnte zum 01.09.2019 erstmalig intern besetzt werden. Sie unterstützte maßgeblich die Einrichtung der Stellen im Konzern Stadt.

 

In der Folge kam es jedoch zu zwei internen Fluktuationen, die im Ergebnis dazu führten, dass die Stelle im Januar 2021 erneut vakant und nach entsprechender Freigabe im Mai 2021 extern ausgeschrieben wurde. Die Bewerber/innen, die nach den Ergebnissen der Vorstellungsgespräche berücksichtigungsfähig waren, haben leider ihre Bewerbung zurückgezogen. Die externe Ausschreibung war somit nicht erfolgreich. Es wurde in der Folge vereinbart, zur neuen Besetzung auf Initiativbewerbungen bzw. evtl. Personalvorschläge zurückzugreifen. Diese Vereinbarung war bisher leider ebenfalls ohne Erfolg. Um die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen zu können, läuft derzeit eine organisatorische Überprüfung des Anforderungsprofils.

 

 

 

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