Berichtsvorlage - M/17/1682-01

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Sachdarstellung

 

 

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die Verknüpfung der Verwaltungsportale zu einem gemeinsamen Portalverbund ist vorgeschrieben. Vom Gesamtleistungskatalog der OZG-Leistungen entfallen ca.230 auf den kommunalen Vollzug. Das Gebot der Nachnutzbarkeit erstellter Leistungen steht im Mittelpunkt der Umsetzungsbemühungen. Nachnutzung bedeutet, dass nicht alle Kommunen eine eigene Entwicklung der OZG-Leistungen vornehmen müssen, sondern eine Stelle die OZG-Leistung projektiert und alle anderen das Ergebnis nachnutzen können. Das dahinter liegende Prinzip wird als Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) bezeichnet. So kann ein ressourceneffizientes Vorgehen auf allen föderalen Ebenen erreicht werden.

 

Um die Umsetzung des OZG in Oberhausen als Gesamtverwaltungsaufgabe zu verankern und die Umsetzung sowie die Beteiligung im Rahmen gemeinsamer Umsetzungsprojekte in Land und Bund voranzutreiben wurde das OZG Fachforum Oberhausen durch den Oberbürgermeister ins Leben gerufen. Hier kommen die Expert*innen aller Verwaltungsbereiche zusammen, um den Stand der OZG Umsetzung zu diskutieren und die Leistungen des eigenen Verwaltungsbereiches einem OZG-Umsetzungspfad zuzuführen. Hierbei wird unterschieden, welche Leistungen durch die Nachnutzung einer EfA Umsetzung digitalisiert werden sollen und wo ggf. eigene Oberhausener Lösungen entwickelt werden sollen. Insbesondere werden auch die überörtlichen Umsetzungsprojekte identifiziert an denen die Stadtverwaltung Oberhausen über die Teilnahme an entsprechenden Workshops des durch das Land beauftragten Competence Center Digitalisierung beim KDN (Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister in NRW) aktiv auf die Umsetzungskonzeption einwirken möchte. Dies hilft insbesondere die Umsetzungsprioritäten in Oberhausen in Abwägung der Umsetzungsprioritäten von Land und Bund in Frage zu stellen. So können die Projekte identifiziert werden, die in Oberhausen besonderen Mehrwert durch eine frühzeitige Konzeption und Umsetzung erzeugen können. Genauso gut können hier die Prioritäten des Landes und des Bundes in den überörtlichen Umsetzungsprojekten genutzt werden, um die eigenen Kräfte zu schonen.

 

Im Rahmen des OZG Fachforums Oberhausen wurden für die OZG-Leistungen auch Umsetzungs-Leitlinien erstellt, welche helfen sollen die OZG-Leistungen in Oberhausen ressourcenschonend und nachhaltig umzusetzen:

 

  1. Die Standardisierung der Portalinfrastruktur und insbesondere des Kommunalportals NRW ist elementar wichtig.
    Oberhausen wirkt an der landesweiten Portalstrategie im CCD des KDN mit. Die Nachnutzung der Dienste, die nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt werden steht dabei im Vordergrund. Sobald ein Kommunalportal des Landes in ausreichendem Reifegrad zur Verfügung steht, soll dieses in Oberhausen als EfA Leistung zum Einsatz kommen.
  2. Die Lösungen der Fach- und Kommunalportale sind standardisiert in die lokale Infrastruktur einzubinden.

Insbesondere bei Vergaben für Fachverfahren ist dies zu berücksichtigen, nicht integrierte Sonderlösungen werden im Portalverbund nicht bestehen. Eine Verknüpfung des Oberhausener Serviceportals mit den entstehenden Landes- und Fachportalen ist wichtig und wird für die Nachnutzung der EfA Leistungen benötigt.

  1. Lokal priorisierte Lösungen können über Formularerstellung oder priorisierte Projekte angeboten werden.
    Neben den auf Landes- und Bundesebene vorangetriebenen Projekten können lokale Prioritäten insbesondere durch Online-Formulare und ggf. in der Digitalisierungskonferenz beschlossene priorisierte Projekte umgesetzt werden.
  2. Alle Leistungen sollen möglichst nachnutzbar und standardisiert umgesetzt werden, so kann Oberhausen auch von Entwicklungen anderer Kommunen profitieren.

Keine Kommune wird die Erfordernisse des Online Zugangs Gesetzes alleine erfüllen können. Standardisierung und Nachnutzung sind elementare Voraussetzungen für ein Gelingen der Umsetzung.

  1. An der gemeinsamen Konzeption von OZG Leistungen im KDN beteiligen sich die Oberhausener Fachverwaltungen wo möglich und sinnvoll.
    Die Fachverwaltungen sind aufgefordert an den Umsetzungsprojekten teilzunehmen und werden mindestens in die Sichtung und Bewertung der Projektergebnisse eingebunden.

 

 

Die Nachnutzung von EfA Leistungen steht also klar im Mittelpunkt der Umsetzungsstrategie in Oberhausen. Hierzu ist es notwendig am länderübergreifenden Leistungsaustausch teilnehmen zu können. Hierbei bildet die Föderale IT-Kooperation (FITKO) die Grundlage für den Leistungsaustausch zwischen den Ländern. Dieser Leistungsaustausch wurde in der 36. IT-Planungsratssitzung (29.10.2021) beschlossen. Zur Nachnutzung der Leistungen durch die einzelnen Kommunen wird in NRW aktuell ein Nachnutzungsmodell aufgebaut. Das NRW Nachnutzungsmodell sieht hierzu die Nutzung eines sogenannten Kommunalvertreters vor. Diese Rolle übernimmt in NRW die d-NRW AöR. Über entsprechende Nutzungsvereinbarungen können Lösungen anderer Bundesländer nachgenutzt werden. Die hierzu notwendige Rahmenvereinbarung wurde bereits kurz nach Veröffentlichung im Februar 2022 durch die Stadt Oberhausen unterzeichnet. Das Modell ist in nebenstehender Abbildung skizziert. Die Einzelleistungen, die über dieses Nachnutzungsmodell angeboten werden bedürfen dann neben der technischen Anbindung eines Einzelabrufes beim Kommunalvertreter NRW. Grundsätzlich ist hier für alle Leistungen zu prüfen, in wie fern diese zur Nachnutzung in Oberhausen qualifiziert sind. Wesentlich ist hier immer die Umsetzungsqualität und der Reifegrad in der diese Leistungen angeboten werden. Die Qualität der Leistungen muss im Sinne der Bürger*innen aber auch der Verwaltungseinheiten gegeben sein, um bürgerfreundliche Abläufe und Bearbeitungszeiten zu erreichen.

 

In Summe ergibt sich durch die Umsetzung des OZG ein Portalverbund aus kommunalen, Landes- und Fachportalen, welche verschiedene Leistungen anbieten. So sind Leistungen, die in Oberhausen bearbeitet werden und Oberhausener Bürger*innen und Unternehmen zur Verfügung stehen an verschiedenen Positionen des Portalverbundes erreichbar. Neben dem Serviceportal Oberhausen (https://serviceportal.oberhausen.de) in dem die Leistungen der Stadt direkt angeboten werden zur ist ein gutes Beispiel hierfür das Wirtschaftsserviceportal NRW. Hier ist beispielsweise die Gewerbeanmeldung in Oberhausen bereits möglich. https://www.wirtschaft.nrw/

 

Weitere in der folgenden Umsetzung des OZG relevant werdende Portale des Portalverbundes sind zum Beispiel:

Als zentrales Eingangstor für Oberhausener Bürger*innen ist es perspektivisch angestrebt alle Leistungen des Portalverbundes im Serviceportal Oberhausen zu integrieren bzw. zu verknüpfen.

 

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