Antragsvorlage - A/17/1663-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP im Rat der Stadt Oberhausen zur Drucksache A/17/1623-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Neufassung in folgender Form:
- Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Landesregierung auf, kurzfristig mit der Verwaltung der Stadt Oberhausen in einen Diskussionsprozess zum Niederrhein-Kolleg einzutreten und sämtliche Optionen zum Erhalt der Bildungseinrichtung zu prüfen. Bis zum Abschluss der Gespräche ist die Entscheidung über die Schließung aufzuheben.
- Sollten sich die Anmeldezahlen am Niederrhein-Kolleg trotz der o.g. Gespräche und Anstrengungen nicht im gesetzlichen Rahmen stabilisieren lassen und damit den Erhalt der Einrichtung garantieren können,
sind umgehend alternative Bildungsangebote für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler zu eruieren. Ferner ist die landesseitige Übernahme der ihnen entstehenden Mehrkosten für die An- und Abreise im Rahmen eines Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr zu sichern.
ist rechtzeitig eine langfristige Perspektive für den Standort und das Gebäude zu entwickeln, mit der die Bildungslandschaft in Oberhausen gestärkt wird.
Sachverhalt
Begründung
Die Absicht der Landesregierung, das Niederrhein-Kolleg zu schließen, bedauert der Rat der Stadt Oberhausen ausdrücklich. Mit dieser Bildungseinrichtung würde die Stadt eine traditionsreiche und anerkannte Bildungseinrichtung verlieren.
Gerade für unsere Stadt muss aber konsequent das Ziel einer vielfältigen Bildungslandschaft verfolgt werden. Daher ist die ersatzlose Schließung einer Einrichtung, die auf dem zweiten Bildungsweg die allgemeine Hochschulreife und die Fachhochschulreife und damit wichtige Perspektiven und unverzichtbare Chancen verleiht, völlig inakzeptabel. Folglich muss jede Anstrengung unternommen werden, eine solche Entscheidung umgänglich zu machen, Anmeldungen zu generieren und das Kolleg nachhaltig zu stärken.
Zugleich ist uns bekannt, dass die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den letzten Jahren – trotz des wertvollen Angebotes – stark gesunken ist. Der Gesetzgeber schreibt für Weiterbildungskollegs eine Mindestzahl von 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Diese Zahl konnte nach unseren Informationen trotz Anstrengungen nicht erreicht werden, sodass das Niederrhein-Kolleg hinsichtlich der gesetzlichen Mindestgröße seit nunmehr drei Jahren ohne rechtliche Absicherung war. Diese bedauerliche Entwicklung zeigt die Notwendigkeit zu handeln und Strategien zu verändern; idealerweise mit dem Ziel des Erhalts der Einrichtung. Da die Ursachen für die Entwicklung sicher vielfältig sind, erscheint eine verantwortungsvolle, differenzierte Betrachtung zwingend. So sollte in jedem Fall in Erwägung gezogen werden, dass sich auch die seit zwei Jahren andauernde schwierige Lage durch COVID-19 negativ auf die Anmeldezahlen ausgewirkt hat. Daher halten wir es für erforderlich und notwendig, über ein Moratorium die Möglichkeit einer Revitalisierung zu eröffnen und damit den Erhalt des Niederrhein-Kollegs zu ermöglichen.
Sollte die gewünschte Stabilisierung nicht zu realisieren sein, sind alternative Perspektiven für die Absolventinnen und Absolventen, für die Lehrkräfte sowie für eine langfristige Nachnutzung des Gebäudes zu entwickeln. Dabei ist eine Perspektivdebatte unter breiter Beteiligung anzustreben, die sich dem Ziel verpflichtet, die Weiterentwicklung Oberhausens zu einer Bildungslandschaft mit Strahlkraft voranzutreiben.
