Beschlussvorlage - B/17/1457-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1, Absatz 7, Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und den Oberbürgermeister in der Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

2. Der Rat der Stadt stimmt der Einrichtung des „TalentKollegs“ zum 14.12.2021 zu und beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitplanstelle Verwaltung sowie eine Teilzeitplanstelle Leitung, beide befristet vom 14.12.2021 bis zum 31.12.2025.

 

3. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Stadtkämmerer für das Jahr 2022 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 117.350 EUR im Deckungsring (000000001) spätestens nach der Veröffentlichung des Haushaltes genehmigen wird. Die Kompensation erfolgt über die bewilligten Landesmittel in Höhe von 100.000 EUR und einer weiteren Kompensation im Deckungsring Personal (D000000001) und/oder im Produktbereich 03 Schule i.H.v. 17.350,- EUR.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 07.12.2021

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhalt:

 

Das TalentKolleg wurde ursprünglich als ein Ziel der Ruhrkonferenz zur Erweiterung der Talentförderung ausgegeben. Neben der individuellen Förderung und der Entdeckung von Talenten in der Schule spielt auch die außerschulische Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern aus sozio-ökonomisch benachteiligten Elternhäusern hierbei eine wichtige Rolle. Die von Herrn Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufene Ruhrkonferenz hat zum Ziel, diese innovativen Initiativen sichtbar zu machen und erfolgreiche Ansätze zur Förderung der Chancenregion Ruhr auszuweiten bzw. zu verstetigen.

 

Am TalentKolleg in Herne werden junge Menschen aus dem Ruhrgebiet bereits am Übergang Schule-Studium bzw. Beruf individuell unterstützt und für einen besseren fachlichen Einstieg in ein Studium oder eine Berufsausbildung vorbereitet. Im Juni 2020 erfolgte ein Aufruf durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW, im Ruhrgebiet bis zu drei weitere geeignete Standorte zu identifizieren.

 

Der Übergang von Schüler*innen ohne akademischen Hintergrund in das Studium sowie in Ausbildungsberufe mit dem Anforderungsprofil einer Hochschulzugangsberechtigung ist auch in Oberhausen weiterhin förderungsbedürftig. Insbesondere Schüler*innen, die eine Fachoberschulreife anstreben, können oftmals von einer individuellen Förderung/Beratung am Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder ein Studium profitieren. Neben der inhaltlichen Vorbereitung sowie der Beratung bezüglich formaler und struktureller Bedingungen eines Studiums/einer Ausbildung sollte eine Ermutigung zum Antritt von Bildungswegen erfolgen, die eventuell nicht ausreichend vom eigenen sozialen Umfeld eingeschätzt werden können.

 

Die Umstellungen am Übergang von der Schule zur Universität / in eine Ausbildung sind in einem solchen Fall mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Diese können durch die Möglichkeit eines offenen Austausches der Schüler*innen mit den Mitarbeitenden des TalentKollegs abgeschwächt werden. Allerdings soll das TalentKolleg auch eine Beratungs- sowie Förderungsstelle für weitere Interessentengruppen sein: Hierzu zählen auch Personen, die Ausbildungen oder Studiengänge abgebrochen haben und nun eine neue Option für ihr Berufsleben suchen. Auch ausgebildete Fachkräfte, die eine Weiterbildung anstreben, sollen beraten und gefördert werden.

 

Seit dem Eingang des Förderbescheids seitens des Ministeriums für Bildung und Schule des Landes NRW im Mai 2021 wurden bereits folgende Schritte eingeleitet:

 

  • Ein Besuch des Dezernenten Herr Schmidt (Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport) sowie der Leitung des Bereiches Schule, Frau Dr. Jordan-Ecker, im TalentKolleg Herne konnte den Grundstein für einen interkommunalen Austausch von Erfahrungen legen. Neben Anregungen zur Ausstattung und IT-Konzept konnten auch Eindrücke bezüglich des Einsatzes des Personals gewonnen werden.
  • Der ehemalige Leiter des TalentKollegs Herne, Herr Dr. Meetz, konnte als Fachberater gewonnen werden. Bis Ende des Jahres 2021 wird er den Aufbau des TalentKollegs Oberhausen begleiten.
  • Durch fortlaufende Abstimmung konnte die Hochschule Ruhr-West als Kooperationspartner gewonnen werden. Der Umfang der Aufgabenübertragung wird noch endgültig festgelegt.

 

Programm

 

Das Angebot des TalentKollegs richtet sich nach den individuellen Förderbedarfen der Schüler*innen. Folgende Bereiche können jedoch als beispielhafte Förderbereiche betrachtet werden:

 

•          Motivation (u.a. durch Aufzeigen von Vorbildern) und Berufsorientierung

•          Fördern von Sozialkompetenzen

•          Inhaltliche Vorbereitung auf Anforderungen (im Studium/in der Ausbildung) in Förderkursen. Darunter:

-          Lernmethoden „Lernen lernen“ - selbstständiges Arbeiten fördern

-          Prüfungssicherheit stärken

•          Beratungs-, Scouting- und Qualifizierungsangebote an einem Ort (auch online)

•          Workshops mit Firmen/Kontaktherstellung

•          Angebote für Duale Ausbildungen/Duales Studium, vorzeitige Vertragslösungen verhindern

•          Studienabbrecher*innen fördern

 

Integration in bestehende Förderstrukturen

 

Der neue Standort des TalentKollegs Oberhausen ergänzt durch seinen individuellen Förderansatz eine Reihe von Talentförderungsinstrumenten und -institutionen (B/16/4876-01), die bereits auf eine Eröffnung von Wegen in ein Studium oder Ausbildungsberufe abzielen:

 

•          Programm RuhrTalente (RAG-Stiftung, weitere Stiftungen, Unternehmen, Wirtschaftsvereinigungen) – Stipendium für gesellschaftlich engagierte Schüler*innen ab der 8. Klasse.

•          Talentschulen (In Oberhausen: Hans-Sachs BK/ Fasia-Jansen GS)

•          Weitere Standorte TalentKolleg (Gelsenkirchen, Hagen, Herne)

•          Talentscouting-Programm der HRW

 

Durch die Ansiedlung des TalentKollegs erfolgt zudem eine Erweiterung des städtischen Bildungsnetzwerkes:

 

Das Angebot des TalentKollegs ergänzt pragmatisch und individuell die Bildungskettenvereinbarungen NRW, sowie die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ KAoA. Es entstehen vielfältige Möglichkeiten für gemeinsame Angebote, bzw. Synergien zwischen den Rahmenbedingungen von KAoA und der „Talentförderung im Übergang Schule-Ausbildung sowie Schule-Studium“ des TalentKollegs.

 

Auch das zdi-Oberhausen (Zukunft durch Innovation), beziehungsweise das offene Schüler*innenlabor Lab4u, ergänzt durch die Vermittlung naturwissenschaftlicher Interessen und Berufsfelder die Fördervielfalt. Dies eröffnet zusätzlich vermehrt Bildungslaufbahnen in den entsprechenden naturwissenschaftlichen Branchen, was den Oberhausener Ausbildungsmarkt stärkt (siehe auch B/17/0555-01).

Diese Verbesserung der Marktsituation wurde im aktuellen Masterplan Wirtschaft (M/16/4550-01) verankert und wird dem Wunsch nach einer Förderung des städtischen Potenzials für Fachkräfte und der Reaktivierung von Studien-/Ausbildungsabbrecher*innen gerecht.

 

Aufgrund der geschilderten Vorteile bietet sich eine inhaltliche und strukturelle enge Verknüpfung der Stabsstelle Übergang Schule-Beruf, des TalentKollegs und des zdi sowie Lab4u an.

 

Struktur:

 

Die TalentKollegs an den anderen Standorten im Ruhrgebiet, Herne, Gelsenkirchen und Hagen sind organisatorisch direkt an den Hochschulen verortet. Für Oberhausen ist eine Kooperation zwischen der Stadt und der Hochschule Ruhr West geplant.

 

Das Land fördert für die Jahre 2021-2025 den neuen Standort Oberhausen mit einer zusätzlichen Ressource i.H.v. 300.000 Euro p.a. (für das Jahr 2021 anteilig) um Personal- und Sachkosten anteilsmäßig zu übernehmen. Seitens des MSBs , Referat 413, wurde sowohl der Aufteilung der Finanzmittel als auch der Aufteilung der Arbeitsgebiete zwischen der Hochschule Ruhr West (HRW) und der Stadt Oberhausen zugestimmt. In einem durch das MSB vorgegebenen Kooperationsvertrag (lag dem Bereich Recht zur Vorprüfung vor) wird dies gesondert dargestellt. Die Aufteilung der Mittel zwischen HRW und Stadt Oberhausen erfolgt anteilig:

 

Aufteilung der 300.000 Euro Fördermittel:

 

Die Stadt Oberhausen erhält 100.000 Euro, die HRW 200.000 Euro.

 

Das MSB betrachtet beide Partner als eigene Fördermittelnehmer, aber als Gesamtverantwortliche für das Projekt TalentKolleg Ruhr Standort Oberhausen.

 

Zwischen der HRW und der Stadt Oberhausen wurde folgende grobe Aufgabenteilung besprochen:

 

Stadt Oberhausen

HRW

Administration, Terminmanagement

 

Ansprache der jungen Talente in der Clearingstelle

Abwicklung des allgemeinen Tagesgeschäfts

Bereitstellung von mindestens zwei Talentfördernden mit Dienstort Oberhausen, für Beratung und Qualifizierung

Organisation und Umsetzung des Beschaffungswesens

Beauftragung von Lehrkräften

Betrieb der Immobilie

Betrieb von Homepage und Beschaffung Datenbank

Erstausstattung der TKR

Verknüpfung mit Format NRW-Talentscouting

Die Stadt Oberhausen koordiniert und organisiert Steuerungs- und Vernetzungsgremien für die Einbindung des Talentkollegs in die Oberhausener Bildungs- und Wirtschaftslandschaft

Entwicklung und Umsetzung Startkonzeptes

Planung von Öffentlichkeitsarbeit

Durchführung von Veranstaltungsformaten zur Vermittlung von Basiskompetenzen, Deutsch, Mathe, Englisch, Informatik, etc.

Bereitstellung, Durchführung und Weiterentwicklung von Förder- und Unterstützungsangeboten für Talente

Studien- und Stipendienberatung

Kooperation zwischen Talentkolleg und NRW Talentzentrum, Lenkungskreise

 

 

 

Damit die Stadt Oberhausen, die oben genannten Fördermittel erhält, müssen von städtischer Seite folgende Leistungen erbracht werden:

 

Folgende räumliche Gegebenheiten werden empfohlen:

 

  • 3-4 Seminarräume für jeweils ca. 16 Personen
  • 1 Besprechungsraum für ca. 12 Personen
  • 2 Büroräume mit jeweils zwei Arbeitsplätzen + Besprechungsmöglichkeit
  • 2 Einzelbüros mit Besprechungsmöglichkeit
  • Raum für Materialen/Drucker/Server etc.

 

Folgende technische Ausstattung wird empfohlen:

 

  • Anschluss an Highspeed-Internet
  • Beamer/Whiteboards/Flipcharts für Seminarräume
  • Flexibles Tisch- und Bestuhlungssystem
  • Moderne Büroausstattung mit Computereinheiten incl. Kamera und Mikrofon, Telefonen etc.
  • Bereitstellung einer Lernplattform, wie iserv, oder andere

 

 

Neben der räumlichen und technischen Ausstattung muss die Stadt Oberhausen zusätzlich 50.000 Euro für Lehrpersonal zur Verfügung stellen, diese Mittel können nicht durch die Förderung des MSB refinanziert werden, sondern sind zusätzlich finanzielle Leistungen der Stadt Oberhausen.

 

Die Aufgaben der Stadt Oberhausen sollen durch Personal der Stadt Oberhausen umgesetzt werden.

 

Für administrative Aufgaben, zur täglichen Präsenz der Clearingstelle während der Öffnungszeiten des TalentKollegs für alle Besucher, inkl. Lehrpersonal, sowie als Kontakt zu allen Schulen wird eine Vollzeit Verwaltungsstelle eingerichtet. Benötigt wird hierfür eine Fachkraft mit Kenntnissen der Oberhausener Schullandschaft.

 

Grobe Aufgabenbeschreibung:

 

-          Empfang der jungen Talente in der Clearingstelle

-          Unterstützung bei Erstgesprächen und der weiteren Organisation für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen

-          Organisation und Umsetzung des Abrechnungs- und Beschaffungswesens

-          Terminmanagement

-          Abwicklung des allgemeinen Tagesgeschäftes und der anfallenden Bürotätigkeiten

 

 

Die Stelle ist extern auszuschreiben. Vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung wird der Stellenwert zunächst mit EG 8 TVöD festgelegt.

 

Für die Übernahme der operativen Projektleitung des TalentKollegs wird eine Teilzeitstelle eingerichtet. Aufgrund einer fehlenden konkreten Aufgabenbeschreibung sowie im Hinblick auf die Schlüsselposition der entsprechenden Geschäftsstellenleitung wird der Stellenwert zunächst auf EG 13 TVöD festgelegt. Die Entwicklung der Aufgaben bleibt auch hier abzuwarten.

 

Nach 6 Monaten sollen beide Stellenwerte anhand von konkreteren Aufgabenbeschreibungen überprüft werden.

 

Die derzeitige Leitung der Stabsstelle KAoA verfügt aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit bereits über fundierte Kenntnisse über den Verlauf von Bildungsprozessen und Rahmenkonzepten des Übergangs Schule-Beruf-Studium. Die genehmigte Arbeitszeiterhöhung von 32 auf 39 Stunden liegt für Januar 2022 bereits vor. Sie wird die 0,5 Projektleitungsstelle übernehmen. Die 50% ihrer Aufgaben bei KAoA werden auf die Vertretung übertragen. Die Reduzierung der Projektleitung KAoA zum 14.12.2021 hat einen minimalen Verzicht aus Fördermitteln in Höhe von ca. 600 € für 2021 in Höhe von zur Folge. Der Neuantrag für die EU Förderrunde 2021-2027 konnte für die Jahre 2022-2023 die kurzfristig geplante Personalgestellung nicht berücksichtigen. Für einen Zeitraum von anfangs 6 Monaten werden die 100% beantragte Förderung für die Leitungsstelle reduziert auf 50% in KAoA, dies hat zur Folge, dass die Stadt Oberhausen eine Verzichtserklärung fertigen muss und zuviel gezahlte Gelder zurückzahlen muss.

 

Da die Förderung bis 2025 befristet ist, werden die Stellen entsprechend als Zeitstellen eingerichtet.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2021):

 

0,5 Stelle EG 13 TVöD: 51.750,- EUR (42.050,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

1 Stelle EG 8 TVöD: 65.600,- EUR (55.900,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

- Die jährlichen Personalkosten i.H.v. 117.350,- EUR werden kompensiert durch die Landesförderung i.H.v. 100.000,- EUR und einer Kompensation im Deckungsring Personal (D000000001) und/oder im Produktbereich 03 Schule i.H.v. 17.350 EUR.

- Die Netto-Miete i.H.v. 94.833,- EUR wird im DR Mieten (D00000012) zur Verfügung gestellt.

- Das Budget für Verbrauchsmaterialien und externes Lehrpersonal für die HRW wird über den DR Fremdleistungen im Produktbereich 03 Schule zur Verfügung gestellt.

- Die Ausstattung der Räume mit Technik und Mobiliar (10 Räume á 10.000 EUR) 100.000 EUR. Davon Nutzungsentgelte p.a. über 10 Jahre und einmalig 2/3 über DR FL Beschaffungswesen in Höhe von 70.300,- EUR stehen für 2022 unter der Auftragsnummer 330003010909 im städtischen Haushalt zur Verfügung.

- Die IT-Ausstattung der Räume und mind. 10 Laptops i.H.v. 25.000,- EUR werden über den Investitionshaushalt der IT bzw. über den Deckungsring Verwaltungsweite IT-Beschaffung abgedecktz.

- Die laufenden Kosten IT in Höhe von 5.000,- - 10.000,- werden im DR Verwaltungsweite IT Beschaffungen zur Verfügung gestellt.

Sollten überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Jahr 2022 notwendig werden, so werden diese mit der entsprechenden Kompensation vom Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt.

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