Beschlussvorlage - B/17/1628-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1, Absatz 7, Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und den Oberbürgermeister in der Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 20 Teilzeitstellen, befristet vom 15.02.2022 bis zum 31.07.2022 im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie, vorbehaltlich der Förderzusage im Rahmen der Kampagne #ichhelfemit“.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 197.000,- EUR für das Jahr 2022 im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2022 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stellen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie werden durch das Landesprogramm „#ichhelfemit“ zu 100 % gefördert.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 25.01.2022

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Bereits im letzten Jahr hat die Landesregierung NRW die Kampagne „#ichhelfemit“ gestartet. Diese Initiative diente der Unterstützung der pädagogischen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.

Dabei wird den Trägern von KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen eine kurzfristige finanzielle Unterstützung ermöglicht, um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben Rechnung tragen zu können.

Diese Mittel wurden bereits im Jahr 2021 für den Zeitraum vom 01.02.2021 bis zum 31.07.2021 in Anspruch genommen.

Mit Rundschreiben Nr. 42/30-2021 vom 22.12.2021 teilt der LVR – Landschaftsverband Rheinland mit, dass eine weitere Förderphase (3. Phase des Projektes) im Jahr 2022 unterstützt wird.

Diese finanziellen freiwilligen Mittel, sog. Billigkeitsleistung (§53 LHO), können für den Zeitraum Januar bis Juli 2022 in einer Maximalhöhe von 13.200,00 Euro pro Einrichtung beantragt werden.

 

Mit diesen Mitteln werden die Träger der Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt, zusätzliche Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich einzusetzen, sowie nicht vorhersehbare gesteigerte Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung aufzufangen.

 

Bereits in der zweiten Phase des Projektes (Januar bis Juli 2021) konnten für die städtischen

Kindertageseinrichten Alltagshelfer*innen beschäftigt werden und waren eine große Unterstützung für die Einrichtungen.

 

Die Billigkeitsleistung kann nunmehr in voller Höhe für die Personalkosten der Alltagshelfer*innen in Anspruch genommen werden und wurde bereits bei der Landesregierung beantragt.

 

Die Förderhöhe/ Billigkeitsleistung beträgt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 bis zu 13.200,00 Euro je zuschussberechtigter Kindertageseinrichtung.

 

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Fachverwaltung der Kindertagesbetreuung mit 20 Hilfskräften für den Zeitraum vom 15.02. bis 31.07.2022 (pro Einrichtung eine Kraft, EG 2 TVöD) im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung kalkuliert. Mit diesen Landesmitteln können die Alltagshelfer*innen in voller Höhe finanziert werden und sollen entsprechend des benötigten Stundenvolumens der jeweiligen Einrichtung zugeordnet werden.

 

Geplante Tätigkeitsschwerpunkte:

 

• Unterstützung bei der aufgrund der durch die Sars-CoV-2-Pandemie erhöhten hygienischen               Versorgung der betreuten Kinder (häufigeres Händewaschen etc.)

• Unterstützung bei der Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen

• Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung (Zubereitung,               Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a.

• Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen

• Materialbeschaffung

• Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen

• Unterstützung auf dem Außengelände

 

Vor dem Hintergrund des beschriebenen Tätigkeitsfeldes des externen Personals wird sich die Höhe der Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD richten. Die Personalkosten je Mitarbeiter*in in Teilzeitbeschäftigung betragen lt. KGST für die Dauer von 5 ½ Monaten (angenommen wird eine Besetzung ab dem 15.02.2022) 9.855,- EUR. Abzüglich der zu erwartenden Billigkeitsleistung in Höhe von 13.200,- EUR je Einrichtung ergibt sich bei 20 Kindertageseinrichtungen eine 100%ige Refinanzierung.

 

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung 20 befristeter Teilzeit Planstellen „Alltagshelfer“ in städtischen Kindertageseinrichtungen im Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie.

Loading...