Beschlussvorlage - B/17/1588-01
Grunddaten
- Betreff:
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Unterhaltungszuschüsse und Zuschüsse für die Übernahme von Pflege- und Wartungsaufgaben (Sportstättenpaket für Sportfreianlagen) für das Jahr 2022 an Oberhausener Sportvereine
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- A. Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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02.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebender Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.
Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 241.389,05 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 182.442,42 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Zuschussrichtlinien (Ziffer 1.1.1 i. V. m. Ziffer 2) Zuschüsse für die Unterhaltung und den Betrieb vereinseigener, übertragener oder langfristig gepachteter Sportanlagen.
Nachrichtlich: Die Zuschüsse im Rahmen des Sportstättenpakets für die Leistungen der Sportplatzpflege sowie der Pflege und Reinigung der Außen- und Nebenanlagen wurden in den Jahren 2020 und 2021 um jeweils zehn Prozent erhöht. Die Zuschusserhöhung wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.11.2019 im Zuge der Haushaltsberatungen erstmalig für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Dieser Beschluss sah für das Haushaltsjahr 2021 ebenfalls eine Erhöhung um zehn Prozent vor.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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