Beschlussvorlage - B/17/1454-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 (7) der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung bzw. Umsetzung der folgenden Maßnahme sowie die zusätzliche investive überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 2.300.660,00 EUR.

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag EUR

Brutto

250008010200000

Sport-/Turnhallen

7851.00

Baukosten

2.300.660,00

 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenz abschließend festgelegt. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2021 wird eingehalten.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im aktuellen Haushaltsjahr 2021 finden in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Wochen Investitionskonferenzen unter Leitung des Oberbürgermeisters statt. Die städtischen Bereiche mit hohen Investitionsbudgets berichten in diesem Rahmen über den Fortschritt der einzelnen investiven Projekte sowie der Mittelabflussplanung und deren Realisierung. Ebenso wird dargelegt, wenn aufgrund von Verzögerungen die Umsetzung einzelner Maßnahmen und somit auch der Mittelabfluss im laufenden Haushaltsjahr nicht wie geplant erfolgen werden. Grundlage hierfür ist die Gesamtinvestitionsliste unter Berücksichtigung der unterjährig bereits erfolgten Um-/Neuplanungen durch entsprechende überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen.

 

In der letzten Investitionskonferenz, die während der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 23.11.2021 stattfand, konnte eine belastbare Abarbeitungsprognose unter Berücksichtigung vorgenannter Sachverhalte vorgestellt werden. Hier ergibt sich erneut ein möglicher Kompensationsbetrag in Höhe von aktuell ca. 2,3 Mio. Euro.

 

Daher wurde vom Oberbürgermeister im Rahmen der Investitionskonferenz entschieden, dem Rat der Stadt vorzuschlagen, diesen aktuell zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro für das folgende Projekt im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen:

 

Sport-/Turnhallen - Sanierungsbedarf in 15 städtischen Großsporthallen

 

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Fortführungsmaßnahme. Der Gesamtbetrag ergibt sich sowohl aus vollumfänglich geplanten Mitteln bei o. g. Maßnahme für das Haushaltsjahr 2022 (1.800.660,00 EUR) als auch anteilsmäßig aus geplanten Mitteln für das Haushaltsjahr 2023 (500.000,00 EUR). Durch das Vorziehen dieser Maßnahme in das Haushaltsjahr 2021 wird darüber hinaus auch eine Teilentlastung der Haushalte in den Jahren 2022 und 2023 erreicht.

 

Gemäß einer zwischen der Sportverwaltung und den Servicebetrieben Oberhausen (SBO) gemeinsam abgestimmten Prioritätenliste werden im Jahr 2021 Maßnahmen an den Objekten Sporthalle Biefang, Sporthalle Theodor-Heuss, Hans-Jansen-Halle und Sporthalle West durchgeführt. Bei den notwendigen Arbeiten handelt es sich hauptsächlich um umfangreiche Sanierungen von Umkleide- und Sanitärräumen sowie um Anpassungen an die Regelungen zur Trinkwasserverordnung.

 

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