Beschlussvorlage - B/17/1456-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet unter Anwendung des § 1, Absatz 7, Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und den Oberbürgermeister in der Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel die Einrichtung von 2 Stellen, eine befristet vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und eine befristet vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 im Bereich 2-6/kommunales Integrationsmanagement.

 

3. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Stadtkämmerer nach der Bewilligung der Landesmittel für das Jahr 2022 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 130.200 EUR im Deckungsring Personal (DR000000001) genehmigt. Die Kompensation erfolgt über die bewilligten Landesmittel in Höhe von 82.500 EUR und einer weiteren Kompensation im DR Personal und/oder im Produkt 050501 Kommunales Integrationszentrum in Höhe von 47.700 EUR.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 30.11.2021

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ wurden mit Ratsbeschluss vom 14.12.2020 (Drucksachen-Nr. B17/0156-01) im Baustein 2 zwei vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 befristete Planstellen „Case-Manager“ (Eingruppierung EG 15 TVöD SuE) eingerichtet. Die Befristung konnte aufgrund der Förderzusage bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

 

Mit Schreiben des Landes vom 01.10.2021 wurden den Kommunen zusätzliche Personalstellen für das Case Management zugesagt. Für die Stadt Oberhausen werden, vorbehaltlich des schriftlichen Bewilligungsbescheides, vier zusätzliche Stellen gefördert. Davon sollen zwei Stellen bei der Stadt und zwei Stellen bei Kooperationspartnern eingerichtet werden.

 

Nach Beendigung der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ zum 30.06.2022 soll die Zielgruppe der jungen Geduldeten und Gestatteten künftig dauerhaft in die Weiterentwicklung des KIM eingebunden werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche „Case-Manager“ Stelle vom 01.01.2022 bis zu 31.12.2022 und eine vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 einzurichten. Die erste Stelle ist extern auszuschreiben, die zweite Stelle, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Land, mit den Mitarbeiterinnen der Stelle „Gemeinsam klappt´s“ zu besetzen.

 

Der Stellenwert wird mit SuE 15 TVöD festgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):

 

1 Stellen SuE 15 TVöD (01.01.-31.12.2021): 86.800,- € (77.100,- € Personalkosten + 9.700,- € Sachkosten)

 

1 Stellen SuE 15 TVöD (01.07.-31.12.2021): 43.400,- € (38.550,- € Personalkosten + 4.850,- € Sachkosten)

 

Jährl. Personalausgaben

130.200,- €

Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben

82.500,- €

Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt

47.700,- €

 

Im Zuge der geplanten organisatorischen Verortung von 2,0 weiteren Case-Management-Stellen bei externen Trägern werden der Stadt Oberhausen zusätzliche Kosten entstehen. Wie bereits in der ersten Förderphase dargestellt, sehen sich die Träger der Freien Wohlfahrtspflege nicht in der Lage, die Finanzierungslücke ohne eine zusätzliche (anteilige) kommunale Bezuschussung zu decken. Es ist nach aktuellem Stand von Mehrkosten in Höhe von rd. 15.000,- Euro auszugehen (angenommen wird hier eine Besetzung der Stellen ab dem 01.07.2022). Die Mittel wurden vom Bereich 2-6/KI in der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 bereits berücksichtigt. Die Gespräche mit den freien Trägern bezüglich der organisatorischen Zuordnung der Stellen sind noch nicht abgeschlossen.

 

Zusammengefasst ergibt sich folgende Gesamtübersicht:

 

Personalkosten

abzgl. Zuwendung

Eigenanteil

130.200,- €

82.500,- €

47.700,- €

 

zzgl. der zusätzlichen Kosten für die Träger der freien Wohlfahrtspflege   15.000,- €

 

     Jährliche zusätzliche Gesamtkosten Stadt 62.700,- €

 

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