Berichtsvorlage - M/17/1463-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zum barrierefreien Anschluss der Straße Am Ruhrufer an den Ruhrdeichweg.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
In der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 16.06.2021 hat die SPD-Fraktion in ihrem Antrag A/17/0801-01 die Verwaltung u.a. darum gebeten, einen barrierefreien Zugang von der Straße Am Ruhrufer zur Wegeverbindung zwischen dem Panorama-Rastplatz und dem Ruhrpark zu prüfen und hierzu ein Konzept zu entwickeln.
Im Auftrag der Verwaltung hat die WBO GmbH ein geeignetes Konzept entwickelt, wobei folgende Vorgaben zu berücksichtigen waren:
- Die barrierefreie Rampenanlage soll für den Begegnungsfall gem. DIN 18040f dimensioniert sein, d.h. eine lichte Breite zwischen den Handläufen von 1,80 m aufweisen. Außerdem soll die Rampenneigung max. 6% betragen und nach jeweils 6,00 m ist ein Zwischenpodest vorzusehen.
- Der obere Anschluss der Rampenanlage soll im Bereich des vorhandenen mittleren Treppenaufganges (gegenüber der Schifferstraße) liegen, so dass die Wegestrecke zwischen Ruhrpark und Panorama-Rastplatz in etwa halbiert wird und die zusätzliche Rampe etwa 300 m – 400 m von der vorhandenen Rampenanlage gegenüber der Fährstraße entfernt liegt.
- Der Eingriff in das Hochwasserschutzbauwerk (Ruhrdeich) soll möglichst gering ausfallen.
Das Konzept sieht eine etwa 58,00 m lange und 2,00 m breite Rampenanlage vor, die in Höhe des Gebäudes Am Ruhrdeich 23 beginnt und am mittleren Treppenaufgang endet (s. Anlage Vorentwurf). Die Rampenanlage wird in Form eines Einschnittes in den Deichkörper errichtet und zur Gewässerseite durch eine Winkelstützwand abgesichert. Beidseitig erhält sie eine Aufkantung als Radabweiser und Handläufe, wobei der zur Straße vorgesehene Handlauf auf der Aufkantung installiert wird. Mit 1,80 m lichtem Abstand zwischen den Handläufen wird die Rampe für den Begegnungsfall ausreichend breit sein.

Abbildung: Schnitt Rampe (Quelle: WBO GmbH)
Die Kosten für die Herstellung der Rampenanlage werden von der WBO GmbH mit etwa 83.275 € netto geschätzt, wobei etwaige Auflagen des Ruhrverbandes zur Bauausführung, Kosten für vertragliche Regelungen und Honorarkosten für Planung und Bau noch nicht eingerechnet wurden.
Bisher ist die Maßnahme noch nicht im Haushalt berücksichtigt. Sofern die Ausführung wie im Konzept vorgestellt realisiert werden soll, wird die Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept 2023ff aufgenommen. Die Finanzierung der Maßnahme wird dann aus dem investiven Straßenbauprogramm 2023ff (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen) erfolgen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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771,9 kB
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