Beschlussvorlage - B/17/1525-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Trägerschaft für den KTE-Neubau Neukölner Straße durch den Träger Löwenzahn e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Frau Ridders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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26.01.2022
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Sachverhalt
Begründung
Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Wie in der Berichtsvorlage über den ‚Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen‘ (Drucksache-Nummer: M/17/0393-01) im März 2021 dargestellt, erfordert der anhaltende Anstieg der Kinderzahlen in Oberhausen eine Ausweitung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, um diesem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Obgleich bereits zahlreiche Betreuungsplätze durch diverse Neubauprojekte und Erweiterungsbauten geschaffen werden konnten, hat die Stadt Oberhausen den KTE-Ausbau noch nicht in Gänze abgeschlossen.
Über Bedarfe und die konkreten Baumaßnahmen im Zuge des Ausbaus von Betreuungsplätzen wird fortlaufend im JHA berichtet. Darüber hinaus steht die Fachverwaltung über die Facharbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) im ständigen Austausch mit den Trägervertreter*innen der in Oberhausen ansässigen Kindertageseinrichtungen. Über den Sachstand zum KTE-Ausbau wird hier in Form eines festen Tagesordnungspunktes regelmäßig informiert. Gleichzeitig werden hier die Interessensbekundungsverfahren für Neubauprojekte initiiert.
Die Fachverwaltung prüft fortlaufend Flächen und Bauobjekte bezüglich ihrer Eignung als Standort einer KTE. Eröffnen sich Flächen im Oberhausener Stadtgebiet, die für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet sind und in unmittelbarer Nähe zu bereits bestehenden Einrichtung liegen, so werden in einem ersten Schritt gezielt diejenigen Träger aus der direkten Nachbarschaft auf mögliche Übernahme der Trägerschaft angesprochen. Besteht kein Interesse, so werden auch die übrigen freien Träger in Oberhausen über die Facharbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII KTE/KTP diesbezüglich befragt. Sofern keiner der Oberhausener Träger von Kindertageseinrichtungen Interesse bekundet, wird das Interessensbekundungsverfahren für anerkannte Träger geöffnet, die bis dato noch nicht in Oberhausen ansässig sind und ihr Interesse daran kundgetan haben, sich auch in Oberhausen niederzulassen. Fruchtet auch dies nicht, so tritt die Stadt als kommunaler Träger einer neuen Kindertageseinrichtung auf.
Neubau Neukölner Straße - Löwenzahn e.V.
Der Standort Neukölner Straße befindet sich im Sozialraum 75 – Sterkrade Nord im Planungsbereich Oberhausen Nord. Die Planungen für den Standort Neukölner Straße beruhen auf den Bedarfszahlen der Bedarfskalkulation für das Kindergartenjahr 2021/22. Laut dieser besteht der Bedarf in diesem Planungsbereich darin, insgesamt 12 zusätzliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Hiervon sollen 6 Gruppen am Standort Neukölner Straße entstehen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) sollen dort Betreuungsplätze für 30 Unter-3-Jährige sowie 75 Über-3-Jährige (2 x Typ I, 2 x Typ II und 2 x Typ III) geschaffen werden.
Im Zuge des Austausches über den KTE-Ausbau durch die Facharbeitsgruppe KTE/KTP nach § 78 SGB VIII wurde das Interessensbekundungsverfahren für die Trägerschaft der neu entstehenden Einrichtung an der Neukölner Straße bereits Anfang 2021 durchgeführt. Der Träger Löwenzahn e.V. hatte mit Schreiben vom 26. Januar 2021 als einziger Träger, sein Interesse kundgetan, so dass das Interessensbekundungsverfahren mit Sitzung vom 4. März 2021 abgeschlossen werden konnte.
Der Träger Löwenzahn e.V. ist bereits als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt und dem Deutschen Roten Kreuz Oberhausen als Dachverband angeschlossen. In Oberhausen betreibt er bereits fünf Einrichtungen. Eine davon liegt in unmittelbarer Nähe zum neuen Standort an der Neukölner Straße. Seit Jahren beteiligt sich der Träger an den diversen fachlich-inhaltlichen Arbeitsgruppen der Oberhausener KTE-Landschaft und gestaltet diese so aktiv mit. Aus diesem Grund empfiehlt die Fachverwaltung den Träger Löwenzahn e.V. mit der Trägerschaft für die geplante sechsgruppige KTE an der Neukölner Straße zu betrauen. Investor für das Bauprojekt ist die Stadtsparkasse Oberhausen.
Die zeitliche Verzögerung zwischen dem abgeschlossenen Interessensbekundungsverfahren und dieser Beschlussfassung liegt darin begründet, dass zunächst ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes für den Standort im Raum stand. Da die geplante Baumaßnahme jetzt auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes umgesetzt werden kann und alle offenen Fragen diesbezüglich geklärt werden konnten, wurde zwischenzeitlich der Bauantrag durch den Investor gestellt.
Die Einrichtung wird erstmals im Zuge der Profilplanung für das KJ 2023/24 beim LVR angemeldet werden, da zu Beginn dieses KJ mit einer Fertigstellung zu rechnen ist.
