Beschlussvorlage - B/17/1501-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2022/23.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.01.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
- Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2022/23 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzüberschreitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 266.940,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt wurden.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass insgesamt 262 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) tätig sind.
- Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze am 15.03.2022 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.
- Für die plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz beschließt der Rat der Stadt die Fortsetzung des Beschlusses vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01), in dem die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt wurden.
Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2022 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 50.128.850,-- EUR berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2022 sind beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege“ unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von insgesamt 1.208.660,-- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 12.831.580,-- EUR berücksichtigt.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
1. Planungsverfahren
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindergartenjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter 1-jährige Kinder zu berücksichtigen.
Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgt nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen.
Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2021 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen. In diesem Planungsprozess wurde auch dem Jugendamtselternbeirat am 10. Januar 2022 eine vorläufige Planung der Betreuungsplätze und –umfänge zur Information vorgestellt.
Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2022/23 sind folgende:
- Die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und -autonomie.
- Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.
- Die Erstellung eines Bedarfsplanes mit den betriebsgenehmigten Plätzen (Bestand) und voraussehbaren Entwicklungen für einen mehrjährigen Zeitraum, in dem sozialräumliche und zielgruppenspezifische Belange berücksichtigt werden.
- Die Weiterentwicklung der Ausrichtung des Platzangebotes am Betreuungsbedarf der Familien (Betreuungszeiten wie beispielsweise Randzeiten, Wochenendzeiten, Feiertage und Ferienzeiten werden weiter in der Bedarfsplanung berücksichtigt).
- Die Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013) unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz.
- Die Berücksichtigung verbleibenden Kinder in der jeweiligen KTE, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.
- Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP im Online Vormerksystem Little Bird.
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.
2. Bedarfsentwicklung
Zur Berechnung der zu berücksichtigen Kinder, die im KJ 2022/23 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, werden die einzelne Jahrgänge der Oberhausener Kinder betrachtet. Hierdurch kann ermittelt werden, welches Alter die Kinder im betreffenden KJ erreichen. Zu Grunde gelegt werden hierbei nicht die Oberhausener Geburtenzahlen, sondern die zum Stichtag (hier der 31.12.2020) in Oberhausen lebenden Kinder unter 6 Jahren - differenziert nach Geburtsjahr und –monat und dem Sozialraum in dem sie leben. So können diese Kinderzahlen entsprechend nach den Unterdreijährigen und Überdreijährigen sozialraumscharf ausgewiesen werden.
Hinzu kommen die Jüngsten, also Kinder geboren nach dem 31.12.2020. Vom Bereich Statistik werden hierzu die aktuellsten Prognosewerte zu Grunde gelegt. Eine Besonderheit bei der Berechnung ist der sogenannte hereinwachsende Jahrgang. Dieser umfasst die Kinder, deren erster Geburtstag innerhalb des betrachteten KJ liegt und somit unterjährig ein Rechtsanspruch entsteht. Es wird mit rund 70 Prozent der Kinder gerechnet, die im Laufe des KJ 2022/23 drei Jahre alt werden und rund 30 Prozent der Kinder, die zu Beginn des Kindertageseinrichtungsjahres mindestens drei Jahre alt und noch nicht schulpflichtig sind.
Zum Stichtag 31.12.2020 leben auf dieser Berechnungsbasis in Oberhausen im Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 11.838 Kinder. Davon sind 5.174 Kinder unter 3 Jahre und 6.664 über 3 Jahre alt.
Wenngleich die Zahl der in Oberhausen lebenden Kinder stagniert bzw. sich ein erster Geburtenrückgang abzuzeichnen beginnt, so ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in KTE und KTP noch nicht in Gänze abgeschlossen. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass bereits geplante und angestoßene Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind oder erst zum KJ 2023/24 angemeldet werden können und zum anderen aus der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren, die im Online Vormerksystem Little Bird zu verzeichnen ist. Neben der grundsätzlich steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen führen unter anderem auch die gestiegenen Zahlen der Schulrücksteller*innen sowie der inklusiv zu betreuenden Kinder dazu, dass höhere Betreuungsquoten angestrebt werden müssen, denn inklusive Kinder belegen zumeist zwei Plätze innerhalb einer Einrichtung. Aufgrund dieser Faktoren wurde die anzustrebende Betreuungsquote im Bereich der ü3-Kinder von 94 Prozent auf nunmehr 96 Prozent angehoben und im Bereich der u3-Kinder von 42 Prozent im vergangenen Jahr auf 47 Prozent im KJ 2022/23.
Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2022/23 werden bei einer Betreuungsquote von 96 Prozent im ü3-Bereich und 47 Prozent im u3-Bereich insgesamt 8.829 Betreuungsplätze benötigt, davon 6.397 Plätze für über 3-Jährige und 2.432 Plätze für unter 3-Jährige. Die 96 sowie 47 Prozent bilden dabei die Zielquoten, die erreicht werden müssen, um ein bedarfsgerechtes Platzangebot für die Oberhausener Kinder zu schaffen. Während im Bereich der über 3-Jährigen noch 256 zusätzliche zur Erreichung der Zielquote fehlen, beläuft sich die Zahl fehlender Plätze für die unter 3-Jährigen auf 204. Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als würde mit diesen insgesamt 460 nicht vorhandenen Plätzen ein weiterer Ausbaubedarf bestehen, so relativiert sich das Bild im Ausblick auf die kommenden Kindergartenjahre.
Betrachtet man anhand der in Oberhausen lebenden Kinder nämlich die Prognose der Bedarfsentwicklung bis zum KJ 2024/25 so zeichnet sich ein deutlicher Rückgang der Kinderzahlen ab. Während im KJ 2023/24 nur noch mit einem Minus von 96 Plätzen zu rechnen ist, so wurde für das KJ 2024/25 kein weiterer Ausbaubedarf prognostiziert. Die nachfolgend aufgeführten Neubauprojekte sind in dieser Bedarfsprognose berücksichtigt worden.
Für den KTE-Ausbau in Oberhausen bedeutet die Prognose, dass zum jetzigen Zeitpunkt über die dargestellten Baumaßnahmen hinaus keine weiteren Neubauprojekte angestoßen werden müssen, da der Bedarf über die noch abzuschließenden Baumaßnahmen gedeckt werden wird. Ob die prognostizierte Entwicklung auch tatsächlich so eintritt wird im Zuge der jährlichen Bedarfskalkulation überprüft und von der örtlichen Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Folgende Bauprojekte, die sich aktuell in Umsetzung befinden, sollen im KJ 2022/23 fertig gestellt werden und werden dementsprechend im Zuge dieser Profilplanung beim LVR angemeldet:
Neubauprojekte | Voraussichtliche Fertigstellung |
Zweite Erweiterung der Städt. KTE Holten | Sommer 2022 |
Erweiterung der KTE Regenbogenland, Arndtstr. durch Umzug an den Standort Hausmannsfeld (Caritas) | Laufendes KJ 2022/23 |
Erweiterung der Ev. KTE Schmachtendorf, Arnheimer Str. | Laufendes KJ 2022/23 |
Neubau Betriebskita Max-Plank-Ring (öffentliche Nutzung 3 Gruppen, KiKu) | August 2022 |
Nachfolgenutzung ehem. Stötznerschule, Schladstraße (Stepke) | März 2023 |
Neubau Beethovenstr./ Ecke Obere Brüder Straße (Grashüpfer) | Mitte 2023 |
Nachfolgenutzung ehem. Robert-Koch-Schule Hertastraße (Lebenshilfe) | Januar 2023 |
Neubau Hansastraße (Fröbel) | Mitte 2023 |
Tabelle 1a: Neubauprojekte, die im KJ 2022/23 fertig gestellt werden sollen
Zum KJ 2023/24 sollen darüber hinaus folgende Neubauten fertiggestellt und beim LVR angemeldet werden:
Neubauprojekte | Voraussichtliche Fertigstellung |
Neubau Neukölner Str. | Laufendes KJ 2023/24 |
Neubau Kirchhellener Str. | Laufendes KJ 2023/24 |
Tabelle 1b: Neubauprojekte, die im KJ 2023/24 fertig gestellt werden sollen
Von den aktuell benötigten 460 Plätzen in KTE können zum KJ 2022/23 temporär 344 Plätze geschaffen werden. Die darüber hinaus benötigten Plätze im u-3 Bereich werden über Qualifizierungsmaßnahmen von Kindertagespflegepersonen für das KJ 2022/23 geschaffen.
In den temporär geschaffenen Plätzen in KTE sind enthalten
- 9 Plätze, die über Einzelanträge durch den LVR genehmigungspflichtig sind.
- 335 Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis (§28 Abs. 2 KiBiz) verteilt auf alle Oberhausener KTE nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung.
Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt. Bewahrheitet sich die dargestellte Bedarfsprognose, so wird ab dem KJ 2023/24 ein sukzessiver Abbau der zusätzlichen Platzausweitungen möglich werden, so dass die Einrichtungen zu der vom KiBiz definierten Gruppengröße zurückkehren können und eine große Entlastung im pädagogischen Alltag erfahren.
3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses
Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2022/23 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:
- Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Oberhausen beträgt 8.641.
- Die Zahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden KJ 6.275 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Versorgungsquote von rund 94,2 Prozent gesichert. Die Zielquote von 96 Prozent Versorgungsquote wird nicht ganz erreicht.
- Für Kinder unter 3 Jahren werden 2.366 Plätze vorgehalten. Davon 1.296 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.070 Plätze in der Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rund 45,7 Prozent. Die Zielquote von 47 Prozent Versorgungsquote wird nicht ganz erreicht.
- Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen und umfasst 263 Plätze davon 6 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt wird. Die Finanzierung über eine erhöhte Kindpauschale wird dann durch Nachmeldung beim LVR zum 01.02. sowie zum 31.07. eines jeden Jahres sichergestellt. Sofern das Modell ‚Platzreduzierung‘ umgesetzt wird, müssen die Einrichtungen eine solche zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum nächsten KJ umsetzen. Sofern das Modell ‚zusätzliches Personal‘ umgesetzt wird, so muss auch diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgehalten werden.
- In der Platzplanung enthalten sind drei Erweiterungsbauten sowie fünf Neubauprojekte, deren Fertigstellung zum Start bzw. im Laufe des KJ 2022/23 avisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind. Insgesamt 651 Plätze können hierdurch geschaffen werden, davon 157 Plätze u3 und 494 Plätze ü3:
Zweite Erweiterung der Städt. KTE Holten, Erweiterung der KTE Regenbogenland, Arndtstr. durch Umzug an den Standort Hausmannsfeld (Caritas), Erweiterung der Ev. KTE Schmachtendorf, Arnheimer Str., Neubau Betriebskita Max-Plank-Ring (öffentliche Nutzung 3 Gruppen, KiKu), Nachfolgenutzung ehem. Stötznerschule, Schladstraße (Stepke), Neubau Beethovenstr./ Ecke Obere Brüder Straße (Grashüpfer), Nachfolgenutzung ehem. Robert-Koch-Schule, Hertastraße (Lebenshilfe), Neubau Hansastraße (Fröbel).
Die geplante Erweiterung der Ev. KTE Steinbrinkstraße durch Umzug an den Standort Mozartstraße und den Umbau des dortigen Gemeindehauses konnte bislang nicht wie geplant umgesetzt werden. Da hier neue Planungen aufgenommen werden müssen, die eine Fertigstellung im Laufe des KJ 2022/23 nicht möglich machen, wurden die noch im vergangenen Jahr zusätzlich geplanten Plätze in der Profilplanung 2022/23 nicht berücksichtigt. Gleichwohl soll das Bauprojekt auch weiterhin umgesetzt werden und wird bei den mittelfristigen Planungen Berücksichtigung finden. Über den diesbezüglichen Sachstand sowie die übrigen laufenden Bauprojekte wird an anderer Stelle im JHA fortlaufend informiert.
Nach Beschlussfassung des Rates zu den Angebotsprofilen Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2022/23 sowie den 262 Kindertagespflegepersonen, die im Stadtgebiet Oberhausen tätig sind, wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie diese fristgerecht zum 15.03.2022 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist ab April 2022 zu erwarten.
Über den Stand der aktuellen Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.
Anlagen
Anlage 1: Planungsergebnisse für das KJ 2022/23 in Gesamt Oberhausen
Anlage 2: Planungsergebnisse für das KJ 2022/23 in Oberhausen Süd
Anlage 3: Planungsergebnisse für das KJ 2022/23 in Oberhausen Nord
Anlagen
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(wie Dokument)
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