Beschlussvorlage - B/17/1471-01
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.12.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
13.12.2021
|
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.
Nach den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
Die in der vorgenannten 3. Veränderungsnachweisung eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2022 beantragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
271,9 kB
|
