Beschlussvorlage - B/17/1331-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarchiv Oberhausen gemäß Anlage 1 dieser Drucksache.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

Die Entgelte in den Bereichen Personenstandwesen und Recherche werden moderat erhöht, um eine Annäherung an die tatsächlichen Personalkosten zu erreichen. Durch die neue Entgeltordnung wird mittelfristig die Steigerung der Einnahmen von 23.000 auf 30.000 Euro angestrebt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die 2017 geänderte Entgeltordnung existiert nunmehr seit vier Jahren in unveränderte Höhe. In diesem Zeitraum hat sich die Praxis der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Stadtarchivs weiterentwickelt. Dafür sind insbesondere ein verändertes Kundenverhalten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie als auch veränderte Leistungsangebote maßgeblich. Zudem empfiehlt die Verwaltung aufgrund des allgemeinen Erfordernisses zu einer parallelen Entwicklung von Kosten und Verwaltungseinnahmen im Rahmen der Haushaltswirtschaft eine moderate Anpassung der Entgelte.

 

Die vorgeschlagenen Entgelte wurden mit anderen Stadtarchiven ähnlich vergleichbarer Städte in Nordrhein-Westfalen sowie sämtlicher Nachbarstädte verglichen und sind in der Höhe angemessen. Die Anhebung im Bereich der allgemeinen Recherchegrundgebühr sowie der Entgelte für die Erbringung von Dienstleistungen im Personenstandwesen stellt eine Annäherung an die tatsächlichen Personalkosten der Verwaltung dar.

Die 2017 vorgenommene Aufhebung des Fotografierverbotes gegen eine geringe, bürgerfreundliche Pauschalgebühr für das Abfotografieren des Archivgutes mit dem eigenen Fotoapparat oder dem Smartphone hat sich bewährt und wird von der Kundschaft sehr gut angenommen. Zur Sicherung der Einmaligkeit der Überlieferung von Schriftgut der Stadtverwaltung ist die vollständige Reproduktion von Verwaltungsakten nicht gestattet.

Die Tätigkeit des Stadtarchivs enthält zunehmend Kooperationen mit Institutionen in der Stadt. Dies dient der Präsenz der Stadtgeschichte in der Stadtgesellschaft und ist ein wichtiger Beitrag der Historischen Bildung. Ebenfalls unterhält das Stadtarchiv wissenschaftliche Kooperationen. Um in diesen Feldern insbesondere zur Förderung historischer Publikationen flexibel handlungsfähig zu sein, benötigt das Stadtarchiv in der Entgeltordnung eine Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung von Ermessensspielräumen bei der Erhebung von Entgelten. Das gleiche gilt in Bezug auf die soziale Billigkeit insbesondere bei studentischen Veröffentlichungen. Der Förderung der Veröffentlichungstätigkeit von Institutionen des gesellschaftlichen Lebens, wie insbesondere Vereinen im Stadtteil, dient ebenfalls die Einführung eines Entgeltes für Nutzungsrechte an Bildmaterial bei einer Auflage von bis zu 1.000 Exemplaren.

Die Entgelte für Geburtstagszeitungen werden auf deren häufigen Umfang von bis zu 20 Seiten im Interesse der Kundschaft angepasst.

Eine Darstellung der Veränderungen zwischen der bisherigen und neuen Benutzungs- und Entgeltordnung wird in Form einer Hervorhebung textlicher Änderungen sowie von Streichungen im Änderungsdienst des Textverarbeitungssystems Word vorgenommen (Anlage 2).

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Anlagen

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