Beschlussvorlage - B/17/1034-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt bestellt Herrn Stefan Vogt zum Rechnungsprüfer bei der Stadt Oberhausen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r und § 101 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Leitungen und Prüfer/innen der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rat der Stadt bestellt und abberufen.

 

Herr Stefan Vogt ist seit dem 01.03.2021 als Prüfer im Fachbereich 0-2-30/ Technische Prüfung der Rechnungsprüfung tätig. Während dieser Zeit hat er sich bei der Aufgabenwahrnehmung bewährt, sodass nunmehr die Bestellung als Rechnungsprüfer ansteht.

 

Die Aufgabenschwerpunkte vorgenannter Person als Prüfer im Fachbereich 0-2-30/ Technische Prüfung der Rechnungsprüfung sind:

 

      Prüfung von Vergaben

      Baubegleitende Beratung

      Prüfung von Nachträgen

      Prüfung von Schlussrechnungen bei größeren Auftragsüberschreitungen

      Prüfung von Bauausführungen

      Durchführung von Sonderprüfungen

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