Beschlussvorlage - B/17/1361-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 11 'Ver- und Entsorgung'.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
110011030100 Abwasserbeseitigung 531300 Aufw. für Zuwendungen 931.630
(PN1103) (7300.00) an Zweckverbände
Deckungsvorschlag:
Erstattung der Ruhrkohle AG (RAG) in Höhe von 210.080,81 EUR, darüber hinaus Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
(Eine Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2021 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden)
Sachverhalt
Begründung
Im Haushaltspan 2021 sind beim Auftrag 110011030100 „Abwasserbeseitigung“ die Zuweisungen an Zweckverbände (Kostenart 531300), u.a. die Umlagen an die Emschergenossenschaft (EG) und an den Ruhrverband (RV), entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2021 für die Abwasserbeseitigung veranschlagt. Unter Berücksichtigung der endgültigen Beitragsbescheide für das Jahr 2021 ergeben sich folgende Abweichungen:

Somit ergibt sich ein Mehraufwand von insgesamt 931.930 EUR, der überplanmäßig bereitzustellen ist.
Bei der Umlage an den RV ist allerdings zu berücksichtigen, dass hier auch der Betriebskostenanteil der Ruhrkohle AG (RAG) an der Vorflutanlage MH-OB in Höhe von rd. 210.080 EUR enthalten ist, der aufgrund einer Entscheidung des RV ab dem Haushaltsjahr 2020 nicht mehr direkt von der RAG, sondern über die Stadt Oberhausen abzuführen ist. Die RAG erstattet daraufhin ihren Betriebskostenanteil an die Stadt Oberhausen. Der eigentliche Umlagebeitrag RV der Stadt Oberhausen reduziert sich damit rechnerisch auf rd. 3.761.830 EUR (3.971.910 EUR ./. 210.080 EUR).
Eine resultierende Kostenunterdeckung im Jahresabschluss des Gebührenhaushalts „Abwasserbeseitigung“ soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
