Beschlussvorlage - B/17/1379-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Nach §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 S. 1 GO NRW in der aktuell gültigen Fassung ist ein Beteiligungsbericht ab dem Haushaltsjahr 2019 nur noch im Fall der Befreiung der Kommune von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aufgrund der in § 116a Abs. 1 GO NRW festgelegten Größenmerkmale verpflichtend aufzustellen. Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 14.12.2020 (Drucksache: B/17/0057-01) die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW beschlossen. Wenn ein Beteiligungsbericht aufzustellen ist, wird gem. § 117 Abs. 1 S. 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeigeführt.
Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat mit Runderlass vom 06.04.2021 (Ministerialblatt NRW 2021, S. 173) Vorgaben für den Inhalt und den Aufbau des Beteiligungsberichtes festgelegt. Dementsprechend ist der Beteiligungsbericht angepasst worden. Hinsichtlich des gewohnten Informationsgehaltes ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Inhalt, da dieser um die Mindestvorgaben des Erlasses erweitert wurde.
Der Beteiligungsbericht wird im ALLRIS-System zur Verfügung gestellt. Jede Fraktion erhält darüber hinaus eine Fassung in Papierform. Nach Beschluss durch den Rat der Stadt ist der Beteiligungsbericht für jedermann im Internetauftritt der Stadt Oberhausen unter der Rubrik Rathaus => Verwaltung => Verwaltungsführung => Beteiligungen => Beteiligungsbericht einzusehen.
Kurzfassung
- entfällt -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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