Berichtsvorlage - M/17/1341-01
Grunddaten
- Betreff:
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Mit Antrag der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 08.09.2021 (A/17/0991-01) wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Gehweg von der Stadtsparkasse bis zur Körnerstraße teilweise entsiegelt werden kann.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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01.12.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Bestand
Im Bestand zeichnet sich der Gehweg im benannten Abschnitt durch eine großzügige Breite aus. Die Gehwegbreite von mehr als 6,00 m ist für die Funktion der Straße überdimensioniert. Eine Entsiegelung als klimaanpassende Maßnahme kann daher seitens der Verwaltung befürwortet werden.
Planung
Die Planung sieht vor, eine Gehwegbreite von 2,50 m zu belassen und die restliche Gehwegbreite durch Pflanz-/Baumbeete und einer wassergebundenen Wegedecke zu entsiegeln. Für den angrenzenden Parkstreifen entlang des Fahrbahnrands wird ein Abstand von 0,70 m zu den Pflanz-/Baumbeeten eingehalten, um ein Aussteigen der Beifahrer zu ermöglichen. Zwischen den einzelnen Pflanz-/Baumbeeten wird eine wassergebundene Decke hergestellt und in abwechselnden Abständen Bänke sowie Fahrradständer aufgestellt (siehe Anlage).
Für die Pflanzung von Bäumen innerhalb der Beete ist es notwendig, die bestehenden Leitungen zu schützen und einen ausreichenden Abstand zu gewährleisten. Infolge der Planung von Baumbeeten ist es daher notwendig, die vorhandene Wasserleitung in den Fahrbahnbereich zu verlegen.
Für die Pflanzung von Bäumen können im Wechsel folgende Baumarten vorgesehen werden:
- Acer platanoides 'Columnare,' 3 x v. mit Ballen, StU 16/18 cm und (Säulen-Spitzahorn)
- Sorbus aucuparia Fastigiata, 3 x v. mit Ballen, StU 16/18 cm (Säulen-Eberesche)
Alternativ kann die Bepflanzung nur durch niedrig wurzelnde Sträucher erfolgen. Die Herstellung erfolgt dabei in Anlehnung an die bereits erfolgte Gehwegentsieglung in Höhe der Hausnummer 15/17, die im letzten Jahr bereits erfolgt ist. Auch hier ist lediglich eine niedrigwurzelnde Strauchbepflanzung erfolgt. Die Pflanzung wäre dann im Wechsel durch:
- Forsythia intermedia, 2 x v. 125-150 cm (Goldflieder/Goldglöckchen)
- Weigela Snowflake, 2 x v. 125-150 cm (Weigelie)
- Kolkwitzia amabilis, 2 x v. 125-150 cm (Kolkwitzie/Perlmuttstrauch)
und mit einer Unterpflanzung von:
- Euonymus fortunii, H 15-20 cm (Kletterspindelstrauch)
- Lonicera nitida Maigrün, H 15-20 cm (Heckenmyrthe)
möglich.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die beiden Varianten unterscheiden sich infolge der unterschiedlichen Bepflanzung. Die Kosten für die Gehwegentsiegelung Falkensteinstraße einschließlich der Baumpflanzungen und dadurch resultierende notwendige Verlegung der Wasserleitung liegen bei rund 67.000 EUR brutto. Die Kosten für die Gehwegentsiegelung Falkensteinstraße mit Herstellung von Pflanzbeeten ohne eine Verlegung der Wasserleitung liegen bei rund 35.000 EUR brutto.
Sobald eine Variante ausgewählt wird, können die Planungen zur Umsetzung ausgearbeitet und die dafür erforderlichen Finanzmittel im investiven Straßenbauprogramm bereitgestellt werden. Dazu ist eine Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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712,3 kB
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