Beschlussvorlage - B/17/1393-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 11 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 12.576,75 €.

 

2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen (Anlage lfd. Nr. 12 bis 20) in Höhe von insgesamt 10.122,75 € zu bezuschussen. Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 22.699,50 €.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2021 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 11) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) unterstützt diese Anträge in Gänze.

 

Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 12 bis 20 wird im Einvernehmen mit dem SSB folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Poolbillard (lfd. Nr. 12 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga spielt.

 

Hallenhockey (lfd. Nr.13 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4, Nr.1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.

Tischtennis (lfd. Nr. 14 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die Mannschaft in der dritten Bundesliga spielt.

 

Handball (lfd. Nr. 15 bis 18 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die beiden Mannschaften der weiblichen A-Jugend und weiblichen B-Jugend in der Nordrheinliga spielen. Diese Liga ist im Junioren-Handball die höchste deutsche Spielklasse im Regel- bzw. Meisterschaftsspielbetrieb.

 

Kunstturnen (lfd. Nr. 19 und 20 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die Mannschaft ihre Wettkämpfe in der dritten Bundesliga bestreitet.

 

Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 12 bis 20 der Anlage erfolgt, würde sie für den jeweiligen „Cheftrainer“ des Vereins 1.227,- € und für den jeweiligen Co-Trainer des Vereins 920,25 € betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 10.122,75 € auf 22.699,50 € erhöhen.

 

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Anlagen

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