Antragsvorlage - A/17/1355-01
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Drucksache A/17/1316-01 - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktionen DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE-Fraktion, der FDP im Rat und BOB im Rat gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Teilweise Aufhebung des Beschlusses B/17/0754-01 - Aufweitung der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Kewerstraße.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt, den Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021, Drucksachen-Nr. B/17/0754-01, aufzuheben. Der Punkt 2, die mit der DB Netz AG geschlossenen Planungsvereinbarung, bleibt bestehen.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Planungen hinsichtlich der Aufweitung des Querschnitts der Kewerstraße und den Folgemaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücke neu zu überarbeiten. Hierbei soll der Erhalt der mehrfach von der Baumkommission Alt-Oberhausen als schützenswert deklarierten Buche berücksichtigt werden. Ferner sollen die Planungen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Einbindung des Radverkehrs überarbeitet werden. Dies betrifft auch die Verortung der Straßenquerung zur Sicherung des Schulweges.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, vor der Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses vom 28.06.2021, Planungsvarianten vorzustellen, die dem Ziel gerecht werden, die als schützenswert deklarierte Buche zu erhalten. Hierbei bitten wir um eine explizite Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der „neuen“ Planungsvarianten zur ursprünglichen und bereits beschlossenen Planungsvariante.
Sachverhalt
Begründung
Beschlusserweiterung
Die Aufweitung der Eisenbahnüberführung an der Kewerstraße wurde am 28.06.2021 mit Mehrheit vom Rat der Stadt beschlossen. Zur Umsetzung des beschlossenen Konzeptes ist lt. Beschlussvorlage „die Fällung der dortigen Buche zwingend erforderlich“ (B/17/0754-01, Z. 128ff.). Diverse Debatten haben den Wert dieser Buche in den Fokus gerückt, sodass eine Überplanung unter Berücksichtigung des Erhaltes der Buche anzustreben ist. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Aspekt aufzugreifen und in einer entsprechenden Planung Varianten vorzustellen, die eben diesen Erhalt neben dem Gesamtvorhaben sichern.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
