Berichtsvorlage - M/17/1130-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Wasserstoffleitung Dorsten - Hamborn (DoHa)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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27.10.2021
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.11.2021
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Geplant
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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25.11.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit der Umstellung, Anpassung und Erweiterung der bestehenden Gasinfrastruktur auf Grüne Gase beabsichtigt die Open Grid Europe GmbH (OGE) (Anteil 70 %) zusammen mit der Thyssengas GmbH (Anteil 30 %) die Errichtung einer Wasserstoffleitung im Abschnitt zwischen Dorsten und Duisburg-Hamborn (DoHa). Die rund 37 km lange Leitungstrasse (DN 600, DP 70 bar) beginnt an der Leitung „Bad Bentheim - Legden“ in Dorsten und schließt an die Leitung „Sonsbeck - Hamborn“ im Bereich Duisburg-Hamborn/Rheinberg an. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird sie das Stadtgebiet von Oberhausen queren müssen. Die Leitung (DN 600) wird in offener Bauweise verlegt werden, wobei ein Regelarbeitsstreifen von 30 m auf offener Feldflur und 21 m im Wald benötigt wird.
Nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 14 Raumordnungsverordnung (RoV) ist für Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn die Planung im Einzelfall raumbedeutsam ist und überörtliche Bedeutung hat. Zur Erlangung des Baurechts muss im Anschluss an das Raumordnungsverfahren für die Vorzugsvariante ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Raumordnungsverfahren
Ziel des Raumordnungsverfahrens ist es, die Raumverträglichkeit des Vorhabens im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Hierzu wird eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung erarbeitet. Nachdem der Vorhabenträger die Verfahrensunterlagen vollständig bei der Regionalplanungsbehörde einreicht (nach aktuellem Planungsstand Anfang 2022), wird das Raumordnungsverfahren förmlich eingeleitet und eine Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu den konkreten Korridorvarianten werden im Anschluss bei einem Erörterungstermin diskutiert. Das Verfahren schließt mit einer raumordnerischen Beurteilung ab, die durch die Regionalplanungsbehörde verfasst wird. Die raumordnerische Beurteilung ist im Rahmen der nachgelagerten Planfeststellung zu berücksichtigen.
Untersuchungsrahmen
Den genauen Untersuchungsraum und -umfang, der im Raumordnungsverfahren und der dazugehörigen Umweltverträglichkeitsuntersuchung betrachtet werden soll, will der Regionalverband Ruhr (RVR) auf Grundlage der Ergebnisse der digitalen Antragskonferenz / des Scopingtermins am 20.08.2021, wozu u.a. alle betroffenen Gebietskörperschaften und Sonderordnungsbehörden eingeladen worden waren, in Kürze bekanntgegeben.
Die bisher vorgestellten potentiellen Antragstrassen deuten darauf hin, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen wird, dass die Wasserstoffleitung landschaftlich sensible Bereiche des Oberhausener Stadtgebietes, wie bspw. das Naturschutzgebiet Sterkrader Wald oder das Landschaftsschutzgebiet Hühnerheide kreuzen wird.
Alle weiteren Details wird die OGE im Rahmen einer Präsentation in den Ausschusssitzungen und im Naturschutzbeirat näher erläutern und im Anschluss für Fragen zur Verfügung stehen.
Ausblick
Die OGE hat nach aktuellem Stand folgenden Terminplan vorgesehen:
- Vorbereitung Raumordnungsverfahren: 04/2021 bis 02/2022
- Durchführung Raumordnungsverfahren: 02/2022 bis 12/2022
- Vorbereitung Planfeststellungsverfahren: 10/2022 bis 02/2024
- Durchführung Planfeststellungsverfahren: 02/2024 bis 10/2025
- Geplanter Bau: 10/2025 bis 12/2026
- Inbetriebnahme: Ende 2026
