Berichtsvorlage - M/17/1286-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Auf die Beratungen zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. A/17/0796-1) im Sportausschuss am 15.6.2021, im Umweltausschuss am 31.8.2021 sowie im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 22.6.2021 wird verwiesen.

 

Gem. des am 22.6.2021 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erteilten Prüfauftrags war die Verwaltung in den vergangenen Monaten hierzu tätig, wobei verwaltungsintern verabredet wurde, die ersten Prüfungen durch den Bereich 2-5/Sport durchführen zu lassen.

 

Grundsätzliche Prüfung der derzeitigen Wegebeschaffenheit

 

Nach den durchgeführten Begehungen der Betriebswege am RHK, nördliches Ufer, wurde schnell deutlich, dass sich die Wege derzeit in keinem guten Zustand befinden.

 

Nach jahrzehntelanger Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer hat sich der Deckschichtbelag der Wege z.T. völlig verschlissen und ist nicht mehr vorhanden. Das Laufen und Radfahren findet derzeit vielfach auf blankem Schotter statt. Auf den Wegen bilden sich In zahlreichen, durch die Abnutzung hervorgerufenen Vertiefungen, bereits nach leichten Regenfällen größere Wasserpfützen. Aufgrund dieser Situation wird der einst so beliebte Radweg inzwischen von den Radlern gemieden.

 

Hinweis:

Vornehmlich die vorhandenen Wege am nördlichen Ufer des RHK werden parallel sowohl von Spaziergängern und Radfahrern genutzt. An den dort gelegenen Wegen sind zudem Hinweisschilder mit dem Zeichen „Radweg“ und Angaben zu Entfernung und Zielen des Radroutennetz NRW in östlicher und westlicher Fahrtrichtung montiert.

 

Beispiele von gut ausgebauten Radwegen in Oberhausen

 

Als gutes Beispiel für den Radwegeausbau gilt dabei der sog. „Grüne Pfad“ (HOAG-Trasse, von Buschhausen zum Landschaftspark Duisburg-Nord), der vor wenigen Jahren durch den Regionalverband Ruhr (RVR) von einem unterdurchschnittlichen in einen heute modernen Radweg mit Asphaltdeckschicht ausgebaut wurde und sich seitdem einer großen Beliebtheit erfreut.

 

Hierzu der RVR, Teamleitung „Realisierung Radwegeinfrastruktur“ im September 2021:

 

Grundsätzlich unterstützt der RVR die Asphaltierung der wichtigen Radwegeverbindungen im Ruhrgebiet. Die bisherigen wassergebundenen Wegebeläge werden hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit stark überschätzt und sind darüber hinaus sehr pflegeintensiv.

 

Die Nutzung der Asphaltflächen ist sowohl für Radfahrer, als auch für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung aufgrund ihrer ebenen Oberfläche von Vorteil. Die Asphaltierung dient auch grundsätzlich dazu, die Alltagstauglichkeit wetterunabhängig zu erhöhen. Durch eine reflektierende Randmarkierung (10 - 12 cm breit) sind die asphaltierten Radwege auch im Dunkeln besser nutzbar!

 

Auch der bereits vor rd. 25 Jahren aus Asphalt gebaute Radweg vom Olga-Gelände bis zur Brücktorstraße gilt wegen seiner Beschaffenheit als Vorzeigeobjekt für gutes Radfahren in Oberhausen.

 

Optionen zur finanziellen Förderung des Radwegeausbaus am RHK

 

Zunächst wurde die Option zur Mitfinanzierung einer Radwegeverbesserung am Rhein-Herne-Kanal durch den Bund und das Land NRW grundsätzlich geprüft.

 

Diese Prüfung ergab das folgende Ergebnis:

 

Der Bund finanziert bereits seit Jahren den radverkehrstauglichen Ausbau seiner Betriebswege an Bundeswasserstraßen im Rahmen der vorhandenen Budgets.

 

Auf dem Fahrradportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt es u.a.:

 

Mit der Maßgabe der 10%igen finanziellen Beteiligung einschließlich der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen und Gemeindeverbände können mit den Ausgaben des Bundes Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von bis zu 90% der Kosten für den Radwegeausbau („Sprungkosten“) gegenüber dem aktuellen Ausbaustand der Betriebswege verwendet werden.

 

Hinweise hierzu:

-       Noch bis zum Jahre 2019 betrug die Mitfinanzierung des Bundes für diesen Zweck lediglich 50%.

 

-       Der Rhein-Herne-Kanal ist eine Bundeswasserstraße.

 

-       Die Stadt Oberhausen ist auf ihrem Stadtgebiet bereits seit Jahrzehnten für die Unterhaltung und Pflege sowie für die Verkehrssicherheit der Betriebswege am Rhein-Herne-Kanal verantwortlich. Eine Änderung zum derzeitigen Status, die Unterhaltungs- und Verkehrssicherheitspflicht der überlassenen Betriebswege am RHK betreffend, ergäbe sich folglich nicht, außer: Aufwand und Kosten der Unterhaltung der Betriebswege würden sich bei einem zukünftigen Radwegebelag aus Asphalt für die Stadt reduzieren.

 

Hinweis:

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat für seine zu unterhaltenden Radwege den Grundsatzbeschluss gefasst, zu sanierende bzw. zu ertüchtigende Radwege ausschließlich mit einem Asphaltbelag herzustellen! Gleiches gilt für neu anzulegende Radwege.

 

Formlose Antragstellung der Stadt Oberhausen zur Mitfinanzierung des Projekts beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) in Duisburg

 

Zunächst war für den beabsichtigten Zweck ein Antrag auf Förderung des radverkehrstauglichen Ausbaus der Betriebswege am Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen formlos beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg zu stellen.

 

Die Antwort auf diesen Antrag der Stadt Oberhausen durch das WSA erfolgte Ende September 2021, u.a. mit folgendem Inhalt und diesen Erläuterungen:

 

-       Das WSA bestätigt die grundsätzliche Option zur Mitfinanzierung des radverkehrstauglichen Ausbaus von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen (hier: RHK).

 

-       Bauherr für solche Projekte wäre das WSA.

 

-       Die Planung, Bauleitung und Baudurchführung des Projekts obläge der Kommune.

 

-       Die Höhe einer Mitfinanzierung durch den Bund unterscheidet sich je nach Fallvariante.

 

Hinweis: Für den Ausbau der Betriebswege am RHK in Oberhausen betrüge die Mitfinanzierung durch den Bund 90% der anfallenden „Sprungkosten“. - siehe hierzu auch Anlage 1) -.

 

 

-       Mitfinanziert würden neben den Baukosten für die Wegeertüchtigung auch die Nebenkosten des Projekts (u.a. Planungskosten).

 

-       Verlässliche Aussagen zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes durch das WSA sind derzeit nicht möglich, vor allem wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

 

-       Ein Ausbaubedarf der Betriebswege am RHK in Oberhausen besteht seitens des WSA selbst nicht (gem. Mitteilung vom 28.9.2021).

 

Zur Weiterleitung des Antrags der Stadt Oberhausen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bedarf es nach Mitteilung des WSA noch der folgenden Unterlagen der Stadt Oberhausen:

 

-       Genaue Lage und Abschnitte der Betriebswege, inkl. Ortslage, Uferseite, Uferabschnitte nach Wasserstraßenkilometrierung.

 

-       Baubeschreibung, Breite und geplanter Aufbau des Betriebswegs, Kostenschätzung, geplanter Realisierungszeitraum.

 

-       Zusage zum Abschluss eines (neuen) Gestattungsvertrags (wiederum mit Übernahme der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt).

 

Hinweis: Ein entsprechender Vertrag besteht bereits seit Jahrzehnten, er soll auf Bitte der WSA erneuert werden - siehe Anlage 2), Mustervertrag -.

 

-       Zusage zur Übernahme der technischen Planung und Umsetzung der Baumaßnahme.

 

-       Zusage zur Einholung aller planungsrechtlich relevanten Genehmigungen.

 

-       Zusage zur Übernahme der anteiligen Kosten für den radverkehrstauglichen Ausbau (10% der Bau- und Nebenkosten).

 

-       Zusage zum Abschluss einer Umsetzungsvereinbarung.

 

Ausbaubedarf von Betriebswegen am RHK

 

Die mit einem Aufbau aus Asphalt zu ertüchtigenden Betriebswege am RHK wurden durch die Verwaltung überprüft und die zu ertüchtigenden Teilbereiche der Wege ermittelt.

 

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

West-Ost-Richtung, beginnend am

Südufer RHK:

Wegfläche ab Brückenbauwerk Ruhrorter Straße bis Rosenstraße rd. 0,4 km

Wechsel zum

Nordufer RHK:

 

Wegfläche von Brückenbauwerk Westmarkstraße bis zur Einmündung in die

Lindnerstraße, vor DB-Brücke, (am Stadion Niederrhein) rd. 1,7 km

 

Wegfläche vom Betriebshof SBO, Stadion Niederrhein, bis zum

Brückenbauwerk Konrad-Adenauer-Allee  rd. 0,4 km

 

Wegfläche ab Mini-Car-Anlage (hinter RVO-Klubhaus) bis zur

Schiffanlegestelle Dellwig rd. 3,6 km

 

Insgesamt: rd. 6,1 km

 

Die Teilbereiche der Betriebswege am RHK, deren Oberfläche bereits aktuell aus Betonpflaster oder Asphalt bestehen, bedürfen keines zusätzlichen Ausbaus. Sie sind deshalb bei der vorstehenden Flächenermittlung nicht berücksichtigt!

 

Insgesamt sollten also rd. 6,1 KM Betriebswege in einer Breite von 3 m mit einem 2-lagigen Asphaltbelag ertüchtigt werden, anlehnend an den RVR-Radweg „Grüner Pfad“ (HOAG-Trasse), der bereits vor einigen Jahren in vergleichbarer Weise von OB-Buschhausen zum Landschaftspark Duisburg-Nord angelegt wurde.

 

Eine aktuelle und detailliert erarbeitete Kostenschätzung eines im Radwegebau erfahrenen Architekturbüros ergab den folgenden Kostenrahmen für das Projekt:

(Baukosten und Nebenkosten, brutto)

 

Gesamtkosten:  1.461.455,30 Euro (= 100 %)

Anteil der Generaldirektion WSA (Bund):  1.315.309,70 Euro (= 90 %)

Anteil der Stadt Oberhausen:  146.145,60 Euro (=              10 %)

 

Der zukünftige Radweg würde so geplant und gebaut, dass das anfallende Regenwasser zukünftig „über die Schulter“ auf die Nebenflächen des Radweges fließen und dort versickern würde.

 

Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise

 

Die Verwaltung schlägt vor, die weitergehende Antragstellung mit den noch zu klärenden Erfordernissen, s.o., zeitnah zu veranlassen.

 

Der radverkehrstaugliche Ausbau der betreffenden Betriebswege am Rhein-Herne-Kanal wäre ein wichtiger Beitrag von Bund und Stadt für die Bevölkerung des Ruhrgebiets zukünftig das Fahrrad noch häufiger als bisher als innerstädtisches Verkehrsmittel zu nutzen.

 

Eine gut befahrbare West-Ost-Tangente zwischen den Stadtgrenzen von Duisburg und Bottrop entlang des RHK im Stadtgebiet von Oberhausen würde die Bevölkerung zudem motivieren, die Sportart „Radfahren“ als probates Mittel zur Gesundheitsprävention verstärkt auszuüben.

 

Gleichzeitig wäre die Realisierung des Projekts ein guter Beitrag der „öffentlichen Hand“, die Ziele der angestrebten Verkehrswende und des Umweltschutzes zur Verbesserung des Klimas zu erreichen.

 

Wie schon bisher, können die Betriebswege auch nach ihrem Ausbau von der Bevölkerung als Wander- und Spazierwege genutzt werden. Auf dem vorne bereits beschriebenen Radweg „Grüner Pfad“ funktioniert das Nebeneinander von Spaziergängern und Radfahrern seit Jahren problemlos.

 

Die seitens der Verwaltung angestrebte weitergehende Antragstellung soll den Hinweis enthalten, dass eine Durchführung des Projekts auch in Abschnitten möglich wäre, z.B. für den Fall, dass die jährlichen Haushaltsmittel von Bund und Stadt für den genannten Zweck begrenzt sein sollten.

 

Für den Haushalt der Stadt ist geplant, den zur Mitfinanzierung des Projekts einzubringenden Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten erst nach Eingang eines positiven Mitfinanzierungsbescheids des Bundes haushaltsmäßig zu veranschlagen.

 

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Anlagen

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