Beschlussvorlage - B/17/1271-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2022 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 – 4.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Ratsvorlage Drucksache-Nr. B/16/5234-01 für die Sitzung des Haupt- und Finanzsausschusses am 14.12.2020

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

 

1. Grundlage

 

Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrundeliegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.

 

 

2. Kostenprognose 2022

 

2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)

 

Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2022 angehalten.

 

Für 2022 ergeben sich folgende Kostensteigerungen (gerundet):

 

Abfallbeseitigung 2,74 %

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 2,74 %

Straßenreinigung 3,13 %

Abwasserbeseitigung 2,67 %


2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH)

 

Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW (OVG NRW) und eines ersten Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung von der GMVA GmbH jedes Jahr neu zu kalkulieren.

Eine abschließende Überprüfung der Entgeltkalkulation für das Jahr 2022 durch die Preisüberwachungsstelle ist erfolgt. Die von der GMVA GmbH ermittelten Preise sind grundsätzlich zulässig. Allerdings enthält der Verbrennungspreis der GMVA GmbH einen kalkulatorischen Gewinn von 3 %. Zulässig ist gemäß einem Hinweis des OVG NRW vom 27.04.2015 ein Gewinnzuschlag von max. 1%. Bestätigt wird dies durch die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.03.2021, das ausdrücklich auf die Einschätzung des OVG Bezug nimmt. Der mit Preisprüfungsbericht vom 18.08.2021 festgestellte Preis wird daher für die Gebührenkalkulation entsprechend korrigiert.

Demnach ist für die Gebührenkalkulation ein Preis von 81,62 EUR pro t (brutto) zu kalkulieren. Damit sinkt der Tonnenpreis um 7,69 EUR (- 8,61 %) im Vergleich zur Prognose 2021 (Vorjahr).

Für freie Kapazitäten ergibt sich gemäß Preisprüfung ein Preis in Höhe von 2,92 EUR pro t (brutto). Unter Berücksichtigung des geänderten kalkulatorischen Gewinnzuschlags reduziert sich dieser Preis auf nunmehr 1,30 EUR pro t (brutto). Der Preis sinkt somit um 8,24 EUR pro t (- 86,37 %) im Vergleich zur Prognose 2021 (Vorjahr). Die Vorhaltekapazität wird abweichend von der 4. Nachtragsvereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der GMVA GmbH vom 22.02.2019 aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.03.2021 auf nunmehr 70.000 t festgelegt.

 

 

2.3 Sonderposten

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2022 die Auflösung folgender Sonderposten:

 

                              Entnahme         Stand - neu -   

 

 Abfallbeseitigung              278.979,69 EUR              110.187,10 EUR

Straßenreinigung              55.525,69 EUR              76.864,53 EUR

Hausmüllähnlicher Gewerbemüll              12.500,00 EUR              93.592,08 EUR

Niederschlagswasserbeseitigung              156.466,81 EUR               269.877,29 EUR

Schmutzwasserbeseitigung              123.808,18 EUR              247.616,37 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.4 Abfallbeseitigung (Produkt 110202)

 

2.4.1 Hausmüllabfuhr

 

Die Aufwendungen sinken um 1,06 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2021 =              22.404.870 EUR

Aufwand 2022 =              22.166.820 EUR

Differenz =  - 238.050 EUR 

 

Die Entsorgungskosten sinken in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 688.950 EUR
(- 11,25 %).

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen um 399.630 EUR (+ 2,74 %).

 

Durch verändertes Müllverhalten steigt das Gesamtlitervolumen um rd. 102.970 Liter.

 

Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten wurde laut Fachverwaltung auch für 2022 ausgesetzt.

 

Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2018 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 168.513,64 EUR eingeplant. Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2018 ist damit vollständig aufgelöst. Aus dem Jahresabschluss 2019 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 110.466,05 EUR geplant. Insgesamt ist für 2022 ist eine Entnahme in Höhe von rund 278.980 EUR geplant.

 

Aus dem Jahresabschluss 2020 ergibt sich eine Kostenunterdeckung in Höhe von 402.011,46 EUR. Die Kostenunterdeckung wird in der Kalkulation 2022 berücksichtigt.

 

Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall sinkt um rund 1,1 % zum Vorjahr (2021).

 

Die Gebühr für den Hausmüllsack sinkt um 0,10 EUR auf  3,10 EUR.

Die Gebühr für den Grünabfallsack steigt um 0,20 EUR auf 1,70 EUR.

(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)

 

2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

 

Die Aufwendungen steigen um 0,18 % (ohne Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren).

 

Aufwand 2021 =              1.720.330 EUR

Aufwand 2022 =              1.723.410 EUR

Differenz =  3.080 EUR

 

Die Leerungshäufigkeit steigt auf durchschnittlich 179 Leerungen je Arbeitstag, d. h. 3 Leerungen pro Arbeitstag mehr gegenüber 2021.

 

Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2022 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Senkung von rund 39.680 EUR (- 9,94 %).

 

Aus dem Jahresabschluss 2019 errechnete sich eine Überdeckung von rund 36.750 EUR. Für die Kalkulation 2022 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 12.500,00 EUR eingeplant

 

Aus der Kostenunterdeckung des Jahresabschlusses 2018 wird ein Betrag in Höhe von 53.699,94 EUR (gerundet 53.700,00 EUR) berücksichtigt. Die Unterdeckung ist damit komplett aufgerechnet.

 

Die Gebühr sinkt um 3,45 %.

(s. Anlage 2)

 

2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)

 

Die Aufwendungen steigen um 3,15 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2021 =              5.316.720 EUR

Aufwand 2022 =              5.484.160 EUR

Differenz =              167.440 EUR

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen um 144.670 EUR (+ 3,13 %).

 

Die Entsorgungskosten sinken durch den geänderten Tonnenpreis der GMVA um 10.000 EUR (- 3,43 %)

 

Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2018 bis 2020 angehalten.

Demnach steigt die voraussichtliche Entsorgungsmenge um 62 t bei dem Laubanteil aus dem Straßenkehricht.

 

Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2.532 Veranlagungsmeter (+ 0,23 %).

 

Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2018 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 6.743,49 EUR geplant. Der Sonderposten aus 2018 ist damit aufgelöst. Aus der Überdeckung des Jahres 2019 ist eine Entnahme in Höhe von 20.699,87 EUR und aus der Überdeckung des Jahres 2020 in Höhe von 28.082,33 EUR geplant. Insgesamt ist für 2022 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 55.525,69 EUR (gerundet 55.530,00 EUR) geplant.

 


Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

Gebührengruppe

Gebühr 2021 (EUR)

Gebühr 2022 (EUR)

±

(EUR)

±

(in v. H.)

Anliegerstraßen (1x wöchentlich)

4,11

4,21

+0,10

+2,43

Anliegerstraßen (2x wöchentlich)

4,11

4,21

+0,10

+2,43

innerörtliche Straßen

3,61

3,70

+0,09

+2,49

überörtliche Straßen

3,32

3,41

+0,09

+2,71

fußläufige Straßen u. Straßenteile

4,09

4,19

+0,10

+2,44

(s. Anlage 3)

 

2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)

 

Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2021 um 1,27 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2021 =              54.298.550 EUR

Aufwand 2022 =              54.989.780 EUR

Differenz  =  691.230 EUR

 

Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2022 um rund 89.000 EUR
(- 2,37 %) gesunken. Die Umlage für die Emschergenossenschaft steigt um 683.930 EUR (+ 3,45 %) an.

 

Die Emschergenossenschaft erhebt im Einvernehmen mit den Mitgliedern seit 2017 eine zweckgebundene Beitragsausgleichsrücklage wegen eines Rechtsstreites mit der RAG Deutsche Steinkohle AG (RAG). Laut Mitteilung der Emschergenossenschaft liegt ein Vorschlag für eine außergerichtliche Verständigung vor, dessen Abschluss der Genossenschaftsrat befürwortet hat. Eine endgültige Zustimmung aller beteiligten Parteien steht weiterhin aus. Diese außergerichtliche Einigung würde zu einer Beitragsverschiebung zu Lasten der Kommunen führen. Die damit verbundenen Nachforderungen sollen durch die Bildung der zweckgebundenen Beitragsausgleichsrücklage aufgefangen werden. Die Zahlen zur Beitragsausgleichsrücklage lagen bei Fertigstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor, sind aber im Gesamtbetrag enthalten.

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen gegenüber dem Vorjahr um 215.630 EUR (+ 2,67 %).

 

Die übrigen Kosten sinken um 101.550 EUR (- 0,45 %).

 

Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr steigt gegenüber 2021 um 101.180 cbm (+ 0,96 %). Für die Kalkulation 2022 wird der Jahresdurchschnittsverbrauch der Jahre 2018 bis 2020 angehalten.

 

Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2020 ist für die Berechnung der Schmutzwassergebühren für 2022 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 123.808,18 EUR (gerundet 123.810,00 EUR) geplant.

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren ist eine Entnahme aus dem Sonderposten aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2018 in Höhe von 21.528,16 EUR und aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2020 in Höhe von 134.938,65 EUR geplant. Insgesamt ist eine Entnahme aus dem Sonderosten von rund 156.470 EUR geplant. Die Überdeckung des Jahres 2018 ist damit komplett aufgerechnet.

 

Die Abwasserabgabe 2022 für Kleineinleiter liegt unverändert bei 2.600 EUR. Die Zahl der Kleineinleiter steigt zum Vorjahr um 2 auf 138 Kleineinleiter. Die anzuhaltenden Frischwassermengen steigen um 1.031 cbm auf 4.000 cbm
(+ 34,73 %). Dies führt zu einer Gebührensenkung von 26,14 % gegenüber 2021.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

 

2021
(EUR)

2022
(EUR)

±
(EUR)

±

(in v. H.)

Nichtverbandsmitglieder und Private (Einwohner/innen der Stadt OB)

 

 

 

 

Schmutzwasser

2,62

2,62

0,00

0,00

Niederschlagswasser

1,49

1,49

0,00

0,00

Verbandsmitglieder

 

 

 

 

Schmutzwasser

1,39

1,38

-0,01

-0,72

Niederschlagswasser

0,82

0,81

-0,01

-1,22

Kleineinleiter

0,88

0,65

-0,23

-26,14

Entsorgung von Grundstücks-

entwässerungsanlagen

60,39

60,39

0,00

0,00

(s. Anlage 4)

 

2.7 Kalkulatorische Zinsen

 

Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 5,1 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,2 % gegenüber 2021).

 

2.8 Kalkulatorische Abschreibung

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2021 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2022 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 3,7 % prognostiziert.

 


3. Musterfamilie

 

Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2022 nach bisherigem Stand 0,99 EUR jährlich / 0,08 EUR monatlich (- 0,10 %) weniger für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).

 

Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2021/2022 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.

Loading...