Berichtsvorlage - M/17/1304-01
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Quartalbericht 2021 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Heike de Witt
- Verantwortung:
- Herr Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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24.11.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Der vorliegende dritte Quartalsbericht des Jahres 2021 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die bereits im Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_Sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten.
Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des
Jugendhilfeausschusses über die aktuellen fiskalischen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.
Dieser Bericht wird fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.
Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LoGoData und wurden zum 27.10.2021 erhoben. Sie beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das genannte Verfahren beglichen werden.
Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den bisherigen Berichten) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.
2. Aufbau des Quartalsberichtes
Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich im Wesentlichen auf das dritte Quartal des Jahres 2021 die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend. Hier ist zu beachten, dass aufgrund von Verwaltungsabläufen und natürlichen Verzögerungen durch Zahl- und Rechnungsläufe in verschiedenen Sachkonten noch Abweichungen erfolgen können.
Im Weiteren wird ein möglicher prognostischer Ausblick auf das laufende Haushaltjahr gegeben.
Im Rahmen der aktuellen Quartalsberichterstattung möchten wir den Fokus auf die Hilfeart nach §34 stationäre Jugendhilfe richten. Für ausgewählte Maßnahmen im stationären Bereich werden im Verlaufe des Berichtes entsprechend kommentierte Fallzahlzahlen tabellarisch dargestellt.
3. Übersicht des 3. Quartals 2021

Wie bereits in den beiden Quartalsberichten für das erste Halbjahr 2021 ausgeführt, ist das gesamte Haushaltsjahr massiv durch pandemiebedingte Effekte geprägt, die teils zu erheblichen „Verschiebungen“ in den Kostenarten führen, teils zu einer Kostensteigerung in einigen Sachkonten beitragen. Der Fokus liegt insbesondere in der Analyse und mit Blick auf die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2022, in der Erstellung einer möglichst genauen Prognose bei der Schnittmenge aus „pandemiebedingter Realität“ und anzunehmender zunehmender Normalisierung bei den Bedarfslagen.
Auch wenn festzustellen ist, dass einerseits bei einzelnen Hilfearten ein Kostenanstieg festzustellen ist und andererseits zwischen den Sachkonten eine zum Teil erhebliche monetäre Verschiebung festzustellen ist, darf auch nach aktueller Prognose von einem auskömmlichen Haushalt in diesem Jahr ausgegangen werden.

4. Veranschaulichung von Steuerungs- und Strukturbedarfen über die Einzelfallsteuerung hinaus exemplarisch an der Darstellung der Kostenentwicklung bei Maßnahmen der stationären Jugendhilfe
Anhand der Analyse der Kostenentwicklungen im Bereich der stationären Jugendhilfe (Heimunterbringungen gemäß §34 SGB VIII) soll dargestellt werden, dass neben der Notwendigkeit hoher fachlicher Steuerungsstandards in der (Einzel-)Fallsteuerung ebenso ein Anpassungs- und Strukturveränderungsprozess in der Angebotslandschaft bei stationären Jugendhilfemaßnahmen zu forcieren sinnvoll und notwendig erscheint.
Auf die Entwicklung der Kosten für die Unterbringung in einer Wohngruppe besteht im Einzelfall nur äußerst begrenzter Einfluss: Diese ist zu einem großen Teil durch gesetzliche Vorgaben, durch die räumlichen Gegebenheiten, die Personalausstattung, als auch über das Angebot (Zielgruppe/Altersstruktur/ etc.) bereits definiert.
Gut ein Viertel der Unterbringungen gemäß §34 in Heimen (26% aller stationären Hilfemaßnahmen) erfolgen über in Oberhausen ansässige Träger. Für diese ist das Oberhausener Jugendamt örtlich zuständig und ist daher beispielsweise auch im Rahmen der Heimaufsicht des LVR als lokaler Akteur beteiligt. Hier zu besteht in Oberhausen ein etabliertes und gut funktionierendes Verfahren zwischen dem LVR und den entsprechenden Akteuren hier vor Ort. Sowohl die Trägervertreter, als auch die Mitarbeitenden im Jugendamt erleben dies als konstruktiven und hilfreichen Dialog zur Verbesserung der Qualität von Angeboten auf lokaler Ebene. Mit eben diesen lokalen Trägern schließt das Oberhausener Jugendamt die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ab und befindet sich in einem regelmäßig stattfindenden Qualitätsdialog. Insofern gibt es hier einen sehr konstruktiven Verhandlungsrahmen, der somit auch einen Einfluss auf die "Preisgestaltung", vor allem aber auf die Ausgestaltung eines notwendigen Leistungsangebotes möglich macht.
In etwa dreiviertel der Fälle erfolgt eine Unterbringung gem. §34 SGB VIII in Heimen somit bei externen Trägern, die mit auswärtigen Jugendämtern die obengenannten Entgeltvereinbarungen und dieses Angebot auch an den örtlich gegebenen Erfordernissen orientiert abschließen. Dies begründet sich zum einen mit der leider immer noch gegebenen Unterversorgung von Heimplätzen in Oberhausen, zum anderen erfüllen die bereits vorhandenen Plätze häufig nicht die im jeweiligen Einzelfall notwendigen fachlichen Voraussetzungen.
Sowohl im regelmäßigen Austausch in der dazu eingerichteten Facharbeitsgruppe HZE nach §78, wie auch in zahlreichen Einzelgesprächen wird hier auf fachlich hohem Niveau um den Ausbau der Jugendhilfelandschaft in Oberhausen gerungen. Notwendige Maßnahme ergeben sich in unterschiedlichsten Handlungsfeldern: angefangen bei der Anzahl von Bereitschaftspflegeplätzen, über stationäre Angebote für Kinder im Kleinkindalter, über Nachsorgemaßnahmen für Mütter und/oder Väter im Anschluss an Maßnahmen der Mutter-(Vater-) Unterbringung gem. §19 bis hin zu fehlenden intensivpädagogischen oder therapeutischen Wohngruppenplätzen.
Vor Ort lässt sich ein intensives Bemühen für den Aus- und Aufbau solcher Maßnahmen feststellen. Neben der Gestaltung der Rahmenbedingungen (siehe oben) und der Befriedung von Angebots- bzw. Nachfragestrukturen spielt letztlich natürlich auch die Frage nach dem Aufwand im Einzelfall eine Rolle, beispielsweise bei der konkreten Unterbringung, als auch bei der sich anschließenden regelmäßig stattfindenden Hilfeplanung. Natürlich macht es für die/den fallführende/n Sozialarbeiter/in einen Unterschied, ob diese/r die gesetzlich vorgeschriebenen und fachlich erforderlichen Gespräche ortsnah in einer lokalen Einrichtung, oder aber im Umkreis von 150 km oder mehr durchführen muss. Daneben sollte ein Ziel auch der stationären Hilfe bleiben und sein, dass der Einbezug von Kindern und der Herkunftssysteme bei der Hilfeplanung und -gestaltung eine zunehmende Rolle spielen soll und muss. Hier sind die Vorgaben des Gesetzgebers auch in der aktuellen Gesetzesnovelle zum SGB VIII recht eindeutig. Elternarbeit und/oder Umgangskontakte zwischen Eltern und Kindern lassen sich natürlich auf der lokalen Ebene ungleich einfacher organisieren und durchführen.
Unter dem Gesichtspunkt einer fiskalischen Quartalsberichterstattung ist anhand der nachfolgenden Tabelle, die Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Hilfemaßnahme in diesem Auftrag im 3-Jahres-Verlauf quartalsweise dargestellt. Hier ist ersichtlich, dass die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Heimunterbringung im Vergleich des dritten Quartals aus dem Jahre 2018 zum zweiten Quartal dieses Jahres (2021) um über 24% gestiegen sind. Eine Kostensteigerung von fast einem Viertel des Kostenaufwandes auf einen Zeitraum von nur drei Jahren.
Vom letzten „Vor-Pandemie-Jahr“ 2019 auf das Jahr 2020 „verteuerte“ sich eine Maßnahme um 9,53%. Eine Entwicklung, die einerseits bei der Finanz- und Haushaltsplanung im Blick zu behalten ist und die zum anderen bei der Steuerung der Hilfen Rückschlüsse auf die pädagogischen Erfordernisse der Kinder und Jugendlichen an die Qualität der Maßnahme nötig und möglich macht.








5. Fazit
Resümierend wird wie im letzten Bericht bereits festgestellt, das Jahr 2021 wie auch das Jahr 2020 unter dem Eindruck der laufenden Pandemie zu betrachten sein. Dies natürlich einerseits unter Betrachtung der fiskalischen Dimension, vor allem aber weiterhin unter Berücksichtigung der „humanitären“ Dimension unseres Handelns – hier auch mit Blick auf die skizzierten Maßnahmen und Projekte vor Ort.
Die getroffenen organisatorischen, wie auch strukturellen Maßnahmen sind fortzuführen und auszubauen. Die durchgeführten Analysen und die daraus resultierenden Konsequenzen sind weiter in den Blick zu nehmen.
Ein weiteres Augenmerk des vorliegenden Berichtes bezieht sich auf die lokalen Strukturen und die vorhandene Jugendhilfelandschaft hier in Oberhausen. Hier tragen die in den letzten Jahren und Monaten vorgenommen strukturellen Maßnahmen Früchte. Exemplarisch dazu benannt sei, die Einführung der vorliegenden qualitativen regelmäßig stattfindenden Berichterstattung über die fiskalischen Entwicklungen, als auch die neue Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft nach §78, die Einrichtung einer Fachstelle zur Bearbeitung von Leistungs- Entgelt- und Vertragsangelegenheiten im Fachbereich 3-1-10, wie auch die möglichst zeitnahe Wiederbesetzung der Controllingstelle für den Bereich des Jugendamtes. Das enge und gut abgestimmte Zusammenspiel der Akteure auf der strukturellen Ebene, dazu gehören im Weiteren sicher auch noch die Jugendhilfeplanenden aller Fachbereiche, als auch die fachbereichsinterne Fachberatung, sowie das Qualitätsmanagement, ist zur Unterstützung der Teamleitungen und –koordinatoren auf der operativen Ebene unerlässlich und muss und wird weiter professionalisiert werden.
Abschließend muss leider wiederholt werden, dass die aktuelle Situation bei nunmehr wieder steigenden Inzidenzen für alle Beteiligten erheblich belastend bleibt, die sich unter anhaltend unsicheren Rahmenbedingungen tagtäglich den immensen Herausforderungen an die Jugendhilfe stellen. In diesem Kontext bleibt weiterhin zu hoffen, dass die Pandemie absehbar in den Griff zu bekommen sein wird, und die erzieherische Jugendhilfe ihrer eigentlichen Aufgabe zur Unterstützung von Kindern und deren Familien in Not wieder und weiter nachkommen kann.
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
