Beschlussvorlage - B/17/1289-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen beim Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ im Haushalt 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 388.690,-- EUR beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege“, Kostenart 533128 „Jugendhilfe a. v. Einrichtungen“ zu.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Über den Auftrag 310106010104 „Tagespflege“, Kostenart 533128 „Jugendhilfe a. v. E. - Kinder in Tagespflege“ werden die Entgelte für die Kindertagespflegepersonen entrichtet. Aufgrund der nachfolgend beschriebenen Unwägbarkeiten wurde der für das Haushaltsjahr 2021 beantragte Planansatz beim Auftrag 310106010104 mit 10.427.810,21 EUR zu gering kalkuliert. Die Mittel sind für das Jahr 2021 nicht auskömmlich.
Mit dem 01.08.2020 trat die Novellierung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz) in Kraft. Die dadurch einhergehenden rechtlichen Änderungen und die qualitative Weiterentwicklung der frühen Bildung in NRW gaben Anlass, die Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen in Form einer Satzung zu überarbeiten. Damit einher geht ein finanzieller Mehraufwand für die Stadt Oberhausen, welcher zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung 2021 nicht beziffert werden konnte. Mit Beschluss vom 28.06.2021 (Drucksache-Nr. B 17/0694-01) ist die Satzung der Stadt Oberhausen über die Kindertagespflege ab dem 01.08.2021 und die überplanmäßige Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 156.060,-- EUR beschlossen worden.
Der Mehrbedarf von 388.690,-- EUR ergibt sich durch den Ausbau der Betreuungsplätze und der Inanspruchnahme der höheren Betreuungsumfänge. Aufgrund der Bedarfsermittlung der Jugendhilfeplanung in der Kindertagespflege wächst der Ausbau der Betreuungsplätze schneller als bei der Haushaltsplanung angenommen. Ebenso hat die Inanspruchnahme von höheren wöchentlichen Betreuungsumfängen zu einer höheren finanziellen Belastung des Haushalts geführt. Die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden ist stark gestiegen. Wurden im ersten Halbjahr 2020 noch durchschnittlich 264 Plätze mit 45 Stunden Betreuungsumfang belegt, sind es im ersten Halbjahr 2021 bereits durchschnittlich 351 Plätze.
Der Trend setzt sich weiterhin fort, wie die Belegungszahlen von Oktober 2021 zeigen. Hier wurden 405 Plätze mit 45 Stunden Betreuungsumfang belegt. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist durch die Jugendhilfeplanung ein Bedarf von 970 Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege ermittelt worden. Diese Entwicklungen wurden bei dem Haushalt für 2022 berücksichtigt, ebenso die Änderung durch die neue Satzung der Stadt Oberhausen über die Kindertagespflege ab dem 01.08.2021.
