Beschlussvorlage - B/17/1112-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben wie folgt zu:

 

Auftrag   Bezeichnung  Sachkonto  Bezeichnung            Betrag in EUR

 

330003010907 Pandemie 543187          Aufwendungen für Schulgirokonten  1.077.046,00

330003010907 Pandemie 523800          Erstattungen an übrige Bereiche    718.030,00

           1.795.076,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Aufwendungen sind zu 100% durch die Bewilligung der Fachbezogenen Pauschale für die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW gedeckt.

 

Mehrertrag unter dem Auftrag 330003010907-Pandemie, Sachkonto 414100-Zuweisungen vom Land in Höhe von 1.795.076,00 EUR.

 

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Für das Ziel „Abbau von Lernrückständen“ stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in NRW insgesamt rd. 430 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Für den Baustein „Extra-Geld“ erhalten die kommunalen Schulträger Budgets als fachbezogene Pauschale mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret darin zu unterstützen, pandemiebedingte Defizite auszugleichen.

 

Der Stadt Oberhausen werden insgesamt 1.795.076,00 EUR an fachbezogener Pauschale zur Verfügung gestellt. Die fachbezogene Pauschale ist wie folgt aufzuteilen und für folgende Zwecke bestimmt:

 

a)      Von der fachbezogenen Pauschale sind mindestens 30 Prozent für Schulbudgets zu verwenden. Jeder Schule ist ein Schulbudget gemäß in der Anlage 1 aufgeführten Beträge mindestens zur Verfügung zu stellen. Damit sind schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen, wie z.B. Besuch außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, Anschaffung von Fördermaterialien, Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme, Kooperationen mit externen Partnern, Förderung durch „Schüler helfen Schülern“.

 

b)      Von der fachbezogenen Pauschale sind mindestens 30 Prozent für Bildungsgutscheine für Schülerinnen und Schüler zu verwenden. Im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte werden die Bildungsgutscheine an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben, die durch bestehende Angebote der Schule nicht ausreichend gefördert werden können. Für die Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Förderung im Gemeinsamen Lernen und in den Förderschulen gilt dies analog. Diese Bildungsgutscheine können bei zertifizierten externen Anbietern (z.B. Nachhilfeinstituten) eingelöst werden.

 

c)      Von der fachbezogenen Pauschale sind die restlichen Mittel (bis zu 40 Prozent) als Schulträgerbudget zu verwenden. Mit diesen Mitteln soll der Schulträger vor Ort die Schulen unterstützen um Kooperationen mit externen Bildungsanbietern einzugehen oder bei Bedarf können die vorgenannten Schulbudgets und die Bildungsgutscheine aufgestockt werden. 

 

Die Schulverwaltung schlägt folgende Verteilung der fachbezogenen Pauschale vor:

 

Aufstockung der Schulbudgets lt. Anlage 1 in 2021  538.523,00 EUR 30%

Aufwendungen für Bildungsgutscheine   538.523,00 EUR 30%

Zusätzliche Aufstockung der Schulbudgets 2022  538.523,00 EUR 30%

Zusätzliche Aufstockung Bildungsgutscheine 2022  179.507,00 EUR 10%

 

 

Die fachbezogene Pauschale wird vom Land für den Zeitraum vom 18.08.2021 bis zum 31.12.2022 der Stadt Oberhausen zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der Fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 in Höhe von 1.795.076,00 EUR erfolgt in 2021 in einer Summe. Die zur Verfügung gestellten Mittel können lt. Zuwendungsbescheid vom 18.08.2021 bis zum 31.12.2022 verausgabt werden. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2021 werden die nicht verausgabten Mittel durch die Bildung einer Rückstellung in das Jahr 2022 übertragen. Die nicht zur Deckung der Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 benötigten Erträge werden passiviert. 

 

 

 

 

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Anlagen

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