Antragsvorlage - A/17/1277-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Kürzlich wurde bekannt, dass die Sparkasse Oberhausen rund eine Million Euro Kontogebühren an ihre Kundinnen und Kunden zurückzahlt. Dem vorausgegangen war ein BGH-Urteil im April (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20), das eine fingierte Änderung bestimmter Geschäftsbedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung für rechtswidrig erklärt hat.

 

Für die aufgrund derartiger rechtswidriger Änderungen zu Unrecht erhobenen Gebühren besteht rechtlich eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Insofern könnte auf die Kreditinstitute eine Klagewelle mit entsprechend hohen Forderungen auf Rückerstattung zukommen.

 

Die Stadtsparkasse will nun die entsprechenden Beträge von April 2021 bis Dezember 2021 unaufgefordert erstatten, Begleitbriefe für die Zustimmung zu den erhöhten Gebühren werden laut WAZ Bericht (https://www.waz.de/staedte/oberhausen/stadtsparkasse-zahlt-eine-million-euro-kontogebuehren-zurueck-id233680595.html ) ab dem 27.10.2021 an 50.000 Haushalte verschickt.

 

In den Wochen zuvor hatte der Sparkassenvorstand allerdings zahlreiche Briefe an Oberhausener Haushalte geschickt, in denen Kundinnen und Kunden aufgefordert wurden, rückwirkend für die letzten drei Jahre auf „alle etwaig bestehenden oder künftigen Ansprüche“ zu verzichten Angeboten wurde eine minimale einstellige Erstattung. Die Ablehnung eines Widerspruchs gegen dieses Angebot wurde mit einem BGH-Urteil zu Energielieferverträgen (VII ZR 241/15) begründet. Inwieweit dieses Urteil überhaupt hier zutrifft, wäre zu klären.

 

Außerdem mussten die Kunden und Kundinnen sich mit ihrer Unterschrift zur Verschwiegenheit über das Zustandekommen und den Inhalt der Vereinbarung verpflichten.

 

Aufgrund der Vielzahl der Sparkassenkundinnen und -Kunden sowie der Komplexität der Vorgänge besteht ein erhöhtes öffentliches Interesse an den getroffenen Regelungen und der Art der Bekanntmachung. Wir möchten deswegen den Sparkassenvorstand einladen, über die Neuerungen im HFA zu berichten, damit die kommunale Politik und interessierte Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden und die Fraktionen ihre Fragen direkt an den Sparkassenvorstand richten können.

 

 

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