Beschlussvorlage - B/17/1115-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Bürger-Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oberhausen für den Zeitraum 2023 - 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.10.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der Weiterführung der Bürger-Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen für die Jahre 2023 bis 2025 zu.
2. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 66.172 EUR für das Jahr 2023, 67.965 EUR für 2024 und 69.812 EUR für 2025 wird in den jeweiligen Haushalt verbindlich eingestellt.
Auftrag: 220014010190 – Umweltmanagement und Immissionsschutz
Sachkonto: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
Sachverhalt
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 22.06.2020 wurde die Fortführung der Bürger-Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen beschlossen. Der dadurch zustande gekommene Vertrag wurde für eine zweijährige Laufzeit (2021-2022) geschlossen, mit der Option einer einjährigen Kündigungsfrist. Eine Entscheidung zur Verlängerung oder Kündigung ab 2023 muss daher innerhalb dieses Jahres erfolgen.
Bei einem positiven Beschluss zu Verlängerung sind die im Anhang kalkulierten Kosten Grundlage für den kommunalen Anteil der Finanzierung. Diese Kalkulation war bereits Bestandteil des Beschlusses vom Juni 2020 und hat sich seitdem nicht verändert.
Sofern der Vertrag seitens der Stadt Oberhausen nicht gekündigt wird, verlängert er sich zu den angegebenen Konditionen jeweils um ein Jahr. Mit Ablauf des Jahres 2025 endet die aktuelle Förderung des Landes NRW durch EFRE-Mittel und somit auch die verlässliche Kostenkalkulation für die Stadt Oberhausen. Spätestens in einer der letzten Beratungsfolgen 2024 müssen also – aufgrund der einjährigen Kündigungsfrist - seitens der Verbraucherzentrale NRW und des Landes NRW kommunale Kostenberechnungen vorliegen, um über eine Fortführung über 2025 hinaus entscheiden zu können.
Sollte bis dahin keine Entscheidung des Landes vorliegen, auch weiterhin entsprechende Landesmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen und dadurch die vertragsgemäße Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen die Energieberatung betreffend nicht mehr gewährleistet ist, steht der Stadt während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Die Gesamtkalkulation kann der Anlage entnommen werden. Hier ist eine vorläufige Finanzplanung für fünf Jahre aufgezeigt.
Die zuletzt durchgeführten Aktionen und Tätigkeiten werden im Umweltausschuss am 27.10.2021 durch die Verbraucherzentrale präsentiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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