Beschlussvorlage - B/17/1102-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie bei der Auftragsnummer 610002150202 (Pandemie Impfzentrum).
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Jendrian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.10.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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08.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 330.000,- € für das Jahr 2021 bei der Auftragsnummer 610002150202/ Pandemie, Impfzentrum, Sachkonto 529100/ sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen.
Deckungsvorschlag: Außerplanmäßige Erträge bei der Auftragsnummer 610002150202/ Pandemie Impfzentrum, Sachkonto 448100 Erstattungen vom Land.
Sachverhalt
Begründung
Das Land NRW hat den Kreisen und Gemeinden im 4. Quartal des Jahres 2020 den Auftrag zum Aufbau und Betrieb von Impfzentren erteilt. Zum Ende des Jahres 2020 hat die Stadt Oberhausen daher die Willy-Jürissen-Halle als Impfzentrum für die Stadt Oberhausen betriebsbereit zur Verfügung gestellt. Der Echtbetrieb wurde im Februar 2021 aufgenommen.
Das medizinische Fachpersonal im Impfzentrum wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) zur Verfügung gestellt und direkt durch die KV mit dem Land abgerechnet. Das organisatorische Personal ist durch die Kreise und Gemeinden zu stellen. Zur Gestellung des Personals hat die Stadt Oberhausen u.a. Verträge mit 3 in Oberhausen ansässigen Hilfsorganisationen abgeschlossen (Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe). Die Hilfsorganisationen haben sich verpflichtet, für die Betriebszeiten des Impfzentrums geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen. Für die Gestellung des Personals wurde eine einheitliche Stundenvergütung vereinbart. Das Personal erhält das Gehalt durch die Hilfsorganisation, wo es angestellt ist bzw. wurde, anschließend erhält der Bereich 6-1/ Feuerwehr eine Monatsabrechnung über die jeweiligen geleisteten Arbeitsstunden je Hilfsorganisation zur Begleichung. Bei den Haushaltsplanungen des Jahres 2021 wurden zur Begleichung dieser Monatsabrechnungen, unter Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt angedachten Öffnungszeiten des Impfzentrums, Haushaltsmittel in Höhe von 970.000,- Euro berücksichtigt (Auftragsnummer 610002150202/ Pandemie, Impfzentrum, Sachkonto 529100/ sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen). Da die Betriebs-/ Öffnungszeiten des Impfzentrums jedoch im Verlauf des Jahres 2021 z.T. erheblich ausgeweitet wurden, haben sich die Aufwendungen für die Personalgestellung entsprechend erhöht. Unter Berücksichtigung der Laufzeit des Impfzentrums (bis zum 30.09.2021) werden für das Haushaltsjahr bei der Auftragsnummer 610002150202/ Pandemie, Impfzentrum, Sachkonto 529100/ sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen, Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 1.300.000,- Euro benötigt. Es sind daher überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 330.000,- Euro erforderlich.
Deckungsvorschlag: Außerplanmäßige Erträge bei der Auftragsnummer 610002150202/ Pandemie Impfzentrum, Sachkonto 448100 Erstattungen vom Land.
Gemäß Erlass zur Abrechnung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 04.12.2020 werden die angefallene Aufwendungen, u.a. für die Personalgestellung der Hilfsorganisationen, durch das Land NRW erstattet.
