Berichtsvorlage - M/17/1263-01
Grunddaten
- Betreff:
-
BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH:hier: Abschlussbericht zur Beendigung der Liquidation
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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08.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Ausgangslage
Die Stadt Oberhausen hat im Juli 2000 die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (nachstehend „die Gesellschaft“ oder „BFO“ genannt) als alleinige Gesellschafterin gegründet. Bei der BFO handelte es sich um eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Aufgabe in der Beschäftigungsförderung von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen bestand. Die aktive Beschäftigungsförderung wurde dabei durch berufliche Qualifikation, Umschulung und soziale Betreuung bestimmter Zielgruppen geleistet.
Seit dem Jahr 2013 konzentrierte sich der Geschäftsbetrieb der BFO auf die vom Land NRW geförderte „Beratungsstelle Jugend und Beruf“. Das Angebot der „Beratungsstelle Jugend und Beruf“ bestand hierbei vornehmlich aus klassischer Einzel- und Gruppenberatung. Zudem wirkte die Beratungsstelle aktiv an Projektangeboten im Bereich Berufsorientierung/-beratung mit. Die BFO erhielt von der Stadt Oberhausen als alleinige Gesellschafterin hierfür einen Betriebskostenzuschuss.
Vor dem Hintergrund der zum 01.04.2012 beschlossenen Neuregelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt entschied der Rat der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung am 19.03.2012 den operativen Geschäftsbetrieb der BFO zum 31.12.2012 einzustellen. Diese Entscheidung wurde in der Ratssitzung am 19.11.2012 insoweit geändert, dass der Geschäftsbetrieb der BFO gGmbH nicht vollständig zum 31.12.2012 eingestellt wurde, sondern die Tätigkeit der „Beratungsstelle Jugend und Beruf“ über den 31.12.2012 hinaus bei der BFO gGmbH weitergeführt werden sollte.
Im Rahmen des Konzeptes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen, welches der Rat der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung am 01.04.2019 zur Kenntnis genommen hatte, wurde festgestellt, dass eine im Rahmen des Konzepts sog. „Revitalisierung“ der BFO überwiegend finanzielle und organisatorische Nachteile mit sich brächte. Daher hat der Rat der Stadt Oberhausen die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und gleichzeitig entschieden, dass die Beratungsstelle Jugend und Beruf zum 01.01.2020 organisatorisch in die Stadt Oberhausen, dort Bereich 3-1/Kinder und Jugend eingegliedert werden soll. Hierfür hatte der Rat der Stadt Oberhausen zu diesem Zweck die Einrichtung von 2,5 Planstellen beschlossen.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung des Rates der Stadt hat die Gesellschafterversammlung der BFO am 17.06.2019 beschlossen, die BFO mit Ablauf des 31.12.2019 aufzulösen und die Geschäftsführung mit der Liquidation der BFO ab dem 01.01.2020 zu beauftragen.
Während des gesamten Jahres 2019 wurde die vom Land NRW geförderte Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ durch drei Fachkräfte weitergeführt, welche die sozialpädagogische Beratung, Begleitung, Vermittlung und die gezielte Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf gewährleisteten. Die Geschäftsführung und anschließende Liquidatorentätigkeit wurde im Nebenamt ausgeübt.
Liquidationsverlauf
Die Auflösung der Gesellschaft ist zum Ende des Geschäftsjahres 2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet worden. Die entsprechenden Bekanntmachungen mit dem das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr begonnen hat, sind zu Beginn des Jahres 2020 vorgenommen worden. Der Gläubigeraufruf ist entsprechend erfolgt.
Die Verteilung des Vermögens der BFO darf grundsätzlich nicht vor Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr seit dem Gläubigeraufruf erfolgen.
Die drei Beschäftigten der „Beratungsstelle Jugend und Beruf“ sind im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 BGB ab dem 01.01.2020 von der Stadt Oberhausen übernommen worden. Sie kommen ihrer Tätigkeit im Fachbereich 3-1-50 „Jugendförderung“ nach.
Im Hinblick auf die zum Ende des Jahres 2019 durchzuführende Auflösung der Gesellschaft wurden fortwährend entsprechende Vorarbeiten getätigt. Hierbei wurden insbesondere bedarfsgerecht bestehende Verträge gekündigt bzw. angepasst.
Im Gesellschaftsvertrag der BFO ist unter § 3 „Gemeinnützigkeit“ unter Nr. 4 geregelt, dass bei Auflösung der Gesellschaft das Vermögen der Gesellschaft an die Stadt Oberhausen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, fällt.
Die BFO hat der Stadt zum 01.03.2021 das Eigentum an der verbleibenden Betriebs- und Geschäftsausstattung unentgeltlich für gemeinnützige Zwecke übertragen.
Sämtliche Akten und Dokumente wurden an die Stadt Oberhausen zur weiteren Aufbewahrung übergeben.
Zum 01. Juni 2021 wurde die Liquidationsschlussbilanz fertiggestellt (siehe Anlage). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten wurden ausgeglichen. Das durch Liquidationskosten (im Wesentlichen für Bilanzierung, Steuerklärungen und Rechtsberatung) geminderte Eigenkapital wird an die Gesellschafterin Stadt Oberhausen ausgekehrt.
Anfang September 2021 wurde die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht und die Liquidation für beendet erklärt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes waren sämtliche noch nach Fertigstellung der Liquidationsschlussbilanz entstandenen Kosten beglichen. Aus der sich hieraus ergebenden Schlussrechnung ergab sich ein Guthabensaldo der Gesellschaft von 61.309,43 EUR.
Die Geschäftskonten der BFO wurden Ende September 2021 aufgelöst und das verbleibende Guthaben in Höhe von 61.309,43 EUR an die Stadt Oberhausen überführt.
Dieses restliche Vermögen der BFO wird für konsumtive Aufwendungen der Stadt Oberhausen im Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben (Aufwendungen für Schülerbeförderungskosten) im laufenden Haushaltsjahr verwendet werden, so dass die gemeinnützige Zwecksetzung eingehalten wird.
Im Nachgang der Registerlöschung ist im Oktober 2021 von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) der Bescheid über die Abfindung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2021, der mit einer Beitragserstattung der UK NRW in Höhe von 483,50 EUR endet, erstellt worden. Der Erstattungsbetrag wurde direkt auf das Konto der Stadt Oberhausen überführt. Das Endvermögen der BFO, welches an die Stadt Oberhausen ausgekehrt wurde, beträgt demnach insgesamt 61.792,93 EUR.
Bezug:
- B/15/1851-01 vom 19.03.2012 BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO) Entscheidung über die Zukunft der BFO
- B/16/4461-01 vom 01.04.2019 Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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10,1 kB
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