Antragsvorlage - A/17/1259-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Gehweg, der durch das unerlaubte Hochparken beschädigt wurde, instand zu setzen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Auf der Lipperheidstraße ist in diesem Bereich das Hochbord parken nicht erlaubt. Durch mangelnde Befestigung der Seitenstreifen lösen sich beim Parken Gehwegplatten, die auch teilweise zerbrechen. Zwischen den Laternen mit den Nummerierung 60 und 80 ist der Gehweg teilweise stark beschädigt. Ein anderer Teil des Seitenstreifens wurde bereits saniert, weil die gleichen Schäden aufgetreten waren. Der bezeichnete Bereich wurde dabei aber nicht berücksichtigt.

Im weiteren Verlauf des Gehweges sollen „Elefantenfüße“ eine Einfahrt und die Ausfahrt des Parkhauses des Ev. Krankenhauses sichern und freihalten. Diese Betonklötze sind nicht verankert und schon mehrfach in ihrer Lage verschoben worden. Durch die veränderte Position der Betonklötze wird der Gehweg eingeengt. Es besteht die latente Gefahr, dass die Betonklötze angefahren und verschoben oder mutwillig als Hindernis auf Gehweg oder Fahrbahn bewegt werden. Hier würde eine Verankerung oder eine andere Art von Abgrenzungen Abhilfe schaffen.

Der Verwaltung wird um Prüfung der Sachverhalte gebeten. Alle schadhaften Stellen sollten zudem kurzfristig beseitigt werden.

 

Quelle: Bert Buschmann, 05. Oktober 2021

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