Berichtsvorlage - M/17/1093-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 28.06.2021 der Umsetzung des Projekts des Theater Oberhausen „Theater ohne Grenzen“, Umsetzung und Öffnung ins Quartier im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur (SJK) zugestimmt. Im Haushalt der Stadt werden Eigenmittel in Höhe von 500.000 EUR bei einer Bundesfördersumme von 3,3 Mio. EUR im Zeitraum 2021 bis 2025 zur Verfügung gestellt.

 

Für das Vorhaben liegt eine Machbarkeitsstudie „Theater ohne Grenzen“ vom 30.06.2021 (Anlage 1) vor. Maßnahmen mit Priorität 1 sind im SJK-Antrag Programm als Förderumfang spezifiziert. Maßnahmen mit Priorität 2 sind in der Machbarkeitsstudie dargestellt, aber nicht Teil des Förderumfangs. Dieser ist limitiert auf den Förderbetrag in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Die Maßnahmen mit der Priorität 2 beziehen sich hauptsächlich auf das Gebäude mit Saal 2 und den Innenhof. Die Kosten für diesen Bereich sind in der Machbarkeitsstudie ausgewiesen mit rd. 2,5 Mio. EUR brutto. Für die Finanzierung dieser Investition werden aktuell weitere Fördermittel gesucht bzw. müssen in den Folgejahren Investitionsmittel veranschlagt werden. Für das Theater ist eine Gesamtsanierung der Publikumsbereiche aus wirtschaftlichen Gründen (Zeit, Qualität, Kosten) anzustreben. Nur bei einer zeitlichen und inhaltlichen Synchronisierung aller Baumaßnahmen aus Priorität 1 und 2 ist es möglich, innerhalb einer Spielzeit – vorgesehen Spielzeit 2024/2025 – die Baumaßnahmen kompakt und wirtschaftlich umzusetzen. Die Rahmenbedingungen und administrativen Prozesse im SJK-Programm sind so konzipiert, dass eine Sanierung in einem Bauabschnitt erfolgen muss und nicht über mehrere aufeinander folgende Bauabschnitte über mehrere Spielzeiten erfolgen kann.

 

In der Machbarkeitsstudie befinden sich bauliche Planungsunterlagen mit den geplanten Maßnahmen, auf deren Basis der Kosten und Finanzierungsbedarf sowie ein Zeit- und Meilensteinplan ermittelt wurden.

 

Die vorliegende Machbarkeitsstudie zeigt ein ganzheitliches bauliches Sanierungskonzept, das die Publikumsbereiche zeitgemäß für alle Besucher*innen öffnet und damit die inhaltliche, künstlerische Ausrichtung des Theaterprogramms für ALLE auch architektonisch umsetzt. Bislang nicht zugängliche Bereiche werden zumindest barrierearm erschlossen und spannende Einblicke für das Publikum in wichtige Bereiche des Theaters mit einem „Blick hinter die Kulissen“ im EG und OG 2 gewährt. Barrierefreiheit wird ganzheitlich als Zugänglichkeit für alle Besucher*innen verstanden, für ein höreingeschränktes Stammpublikum, für Menschen mit physischen Einschränkungen sowie als öffentlicher Ort, als „Theater ohne Grenzen“ das auch(noch) Nicht-Besucher*innen für sich gewinnen kann. Darüber hinaus gewinnt das Theater durch das bauliche Konzept an Attraktivität. Es gelingt eine neue Öffnung und Integration in den Stadtteil und die bisherige Sichtbarkeit wird ergänzt durch Einblicke von außen und erweckt neues Interesse am Theater und seinem künstlerischen Angebot.

 

Inhalte & Maßnahmen:

Inhalt des Projektes ist die Erweiterung Barrierefreiheit und Öffnung des Theaters ins Quartier mit dem Arbeitstitel „Theater ohne Grenzen“. Folgende Maßnahmen sind geplant:

•                      Ertüchtigung und Erweiterung Barrierefreiheit bestehender Publikumsbereiche durch bauliche, technisch und system-organisatorische Maßnahmen (z.B. Unterstützungssysteme bei Schwerhörigkeit, Mehrsprachigkeit, WC-Bereiche, Treppenbereiche, Einlasssituation, Lage im Raum und Zugang von außen, etc.)

•                      Öffnung in den Stadtteil: Öffnung und Neugestaltung Kassenbereich, Foyer Großes Haus und Saal 2, Pool, Studio 99 und weiterer Räume im Bestand hin zu attraktiven Aufenthalts-, Begegnungs- und Diskussionsorten

•                      Hierzu sind architektonisch stimmige, bauliche Öffnungsmaßnahmen vorgesehen sowie die Schaffung bzw. Ertüchtigung von Tagungs- / Workshopräumen für niedrigschwelligen Zugang.

•                      Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen sollen zugleich funktionale Optimierungen umgesetzt werden.

 

Meilensteine:

Folgende Meilensteine sind für das Projekt / Maßnahmen mit Priorität 1 formuliert:

 

Datum

Inhalt

Status

21.04.2021

Koordinierungsgespräch mit Zuwendungsgeber, Stadt, Theater

erledigt

30.06.2021

Abgabe Paket 1, Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit detaillierter Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Projekt- und Meilensteinplan, Projektbeteiligten

erledigt

xx.xx.2021

Vorläufiger Zuwendungsbescheid

Offen; Avisiert bis Ende 2021

23.09.2021

Beginn div. Beteiligungsverfahren: Bericht im Inklusionsausschuss, Bericht im Kulturausschuss, etc.

in Arbeit

01.10.2021

Beginn Erarbeitung baufachlicher Teil – Paket 2: Leistungsphase 2 (LP2) Vorplanung und LP3 Entwurfsplanung

in Vor-bereitung

07.03.2022

Einreichen baufachlicher Teil – Paket 2; Prüfung (bis zu 6 Monate)

offen

04.04.2022

Beginn LP4 Genehmigungsplanung (6 Monate) parallel zu baufachlicher Prüfung; Stellung Bauantrag

offen

12.09.2022

Endgültiger Zuwendungsbescheid

offen

01.10.2022

Beginn LP5 bis LP6: Ausführungsplanung und Erstellung Leistungsverzeichnisse (7-8 Monate)

offen

06.06.2023

Beginn Ausschreibungen (verschiedene Gewerke) (rd. 4 Monate)

offen

02.10.2023

Beginn Angebotsprüfung und Vergabe (verschiedene Gewerke)

offen

01.07.2023

Beginn Baudurchführung: Beschallungsanlage, Audiokabinen, OPR mit Greenscreen-Bereich, Verwaltungstrakt

offen

01.09.2023

Inbetriebnahme Beschallungsanlage, Audio-Kabinen, Greenscreen-Funktionalität

offen

01.06.2024

Beginn Bauphase: Großes Haus, Foyers, Stadtfenster, Aquarium, WC-Anlagen

offen

01.01.2025

Umsetzung LP 8: Kunst am Bau

offen

30.08.2025

Abschluss Bauphase

offen

15.09.2025

Feierliche Eröffnung Großes Haus, Foyers, Stadtfenster, Aquarium, Rundgang „Blick hinter die Kulissen“ (barrierearm)

offen

01.09.2025

Ggf. Mängelbeseitigung (Abschluss 30.11.2025)

offen

30.04.2026

Einreichen Verwendungsnachweis für 2025

offen

30.06.2026

Abrechnung Gesamtprojekt

offen

 

 

Finanzierung:

Darstellung der geplanten Gesamtfinanzierung für Maßnahmen der Priorität 1:

• Zuwendungsrelevanten Gesamtausgaben: 3.880.000 €

• Eigenanteil der Kommune: 500.000 € / 13%

• Beantragte Bundesmittel SJK: 3.300.000 € / 85%

• Einbringung von beteiligten / unbeteiligten Drittmitteln: 80.000 € / 2%

• Stand der Sicherung der Eigenmittel im kommunalen Haushalt: ja

 

 

Genehmigungen & Verfahren:

Am 21.04.2021 fand das Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune/Theater statt, bei dem das Vorhaben konkretisiert wurde. Auf der Grundlage des Koordinierungsgesprächs erstellt die Kommune/das Theater die Antragsunterlagen (Paket I) und Bauunterlagen (Paket II), die seitens des Zuwendungsgebers geprüft werden. Nach positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid und das Vorhaben kann beginnen.

Der Antrag (Paket I) wurde am 30.06.2021 fristgerecht beim Projektträger Jülich in Berlin am 30.06.2021 eingereicht, womit die Voraussetzungen für den Erhalt eines vorläufigen Zuwendungsbescheids über die Fördermittel geschaffen wurden. Für einen endgültigen Zuwendungsbescheid sind baufachliche Unterlagen an die zuständige OFD in Münster einzureichen (Paket II).

Das Genehmigungsverfahren für das Projekt richtet sich nach Regelungen des Bundes für Zuwendungsförderprojekte (RZBau).

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs) sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Sie sollen bei Bedarf für die externe Kommunikation verwendet werden.

Mit dem Ratsbeschluss vom 28.06.2021 kann der Teil der baulichen Maßnahmen realisiert werden, die in der Machbarkeitsstudie mit Priorität 1 (v.a. Bereich Großes Haus, akustische Sanierung, Zugänge) beschrieben sind. Die Theaterleitung wird die Umsetzungsvoraussetzungen für die in der Machbarkeitsstudie mit Priorität 2 dargestellten Sanierungsmaßnahmen (Bereich Saal 2 inkl. Foyers und Zugänge, Erschließung Studio 99, OG 2 barrierefrei, barrierearmer Rundgang „Blick hinter die Kulissen“) entwickeln lassen. Dies umfasst insbesondere eine Zeit- und Meilensteinplanung für die Maßnahmen der Priorität 2 sowie eine validierte Kostenplanung durch externe Fachplaner. Das Ergebnis wird dem Gremium des Rats der Stadt vorgelegt. Dabei werden die Finanzierungsbedarfe konkret dargestellt und die Finanzierung im Haushalt zur Zustimmung durch den Rat ausgewiesen.

 

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Anlagen

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