Beschlussvorlage - B/17/1223-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste'
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste' wie folgt zu:
Auftrag | Bezeichnung | Kostenart | Bezeichnung | Betrag (EUR) |
341007010100 |
Gesundheitsschutz, -förderung, -hilfen, Gutachten und Stellungnahmen OB |
539130 |
Krankenhausumlage |
300.985,- |
342007010100 |
Gesundheitsschutz, -förderung, -hilfen, Gutachten und Stellungnahmen ST |
539130 |
Krankenhausumlage |
300.985,- |
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Summe
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601.970,- |
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom 11.12.2007 (GV. NRW. S. 702, ber.2008 S. 157), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), werden die Gemeinden an den im Teilhaushaltsplan des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagten Haushaltsansätzen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 v. H. beteiligt.
Für die Heranziehung und Ermittlung einer kommunalindividuellen Berechnungsgrundlage sind § 17 KHGG NRW zufolge die Einwohnerzahlen einer jeden Gemeinden maßgebend.
Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 40 v. H. für das Haushaltsjahr 2021 wurde seitens der Landesregierung auf insgesamt 268.400.000 EUR festgesetzt.
Gemäß Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.02.2021 beträgt der für die Stadt Oberhausen festgesetzte Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2021 hieraus insgesamt 3.151.967 EUR. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen des Haushaltes 2021 bereits abgeschlossen. Gegenüber der Planung ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf in Höhe von 601.967 EUR, der überplanmäßig bereitzustellen ist.
