Beschlussvorlage - B/17/1154-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung von 1,0 unbefristeten Planstellen (EG 14 TVöD) unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel in der psychologischen Beratungsstelle zur spezialisierten Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

2.         Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Kofinanzierung von 0,5 unbefristeten Planstellen
(S 15 SuE) unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel in der pro familia für die Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

3.         Mittel für die Neueinrichtung der Planstelle sowie die Kofinanzierung stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Oberhausen zum Haushalt 2022 zur Verfügung.

 

Deckungsvorschlag:

 

Teilweise Deckung in Höhe von max. 80% der reinen Personalkosten vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 05.10.2021.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW wird seit Februar 2021 vom Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) gefördert. Die dauerhafte Förderung vom MKFFI beläuft sich auf bis zu 80 % der Personalkosten.

Kinder sind von Geburt an Träger von Rechten. Diese Kinderrechte sind Menschenrechte für Kinder und müssen nicht erworben oder verdient werden. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine Straftat nach § 176 StGB NRW (s. a. Art. 19 und 34 der UN-Kinderrechtskonvention). Lt. Weltgesundheitsorganisation (WHO) erleiden jährlich eine Million Kinder in Deutschland sexuellen Missbrauch in der Familie, im sozialen Umfeld, in einer sie betreuenden Einrichtung oder im digitalen Raum.

 

Die pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - und die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oberhausen beabsichtigen in Kooperation den Ausbau des vorhandenen Stammteams im Rahmen des Förderprojektes des MKFFI. Ziel dieser Maßnahme ist, eine spezialisierte Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Oberhausen anbieten zu können. Ein solch spezialisiertes Angebot gibt es in Oberhausen bisher nicht. Oberhausener Ratsuchende müssen an umliegende Beratungsstellen (z. B in Bottrop oder Duisburg) verwiesen werden. Für Ratsuchende bedeutet dies einen erhöhtern Aufwand bzgl. der Anreise und eine höhere Wartezeit, da sich die Anfragen bei der geringen Anzahl von spezialisierten Beratungsstellen bündeln.

 

In der Psychologischen Beratungsstelle der Stadt Oberhausen sollen 1,0 Planstellen mit den Schwerpunkten Intervention, Diagnostik, therapeutische Begleitung, Nachsorge, Stabilisierung von Bezugspersonen sowie bei der Erarbeitung von Stellungnahmen eingerichtet werden, um den Förderbausteinen begegnen zu können.

 

Innerhalb der pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - sollen 0,5 Planstellen mit dem Schwerpunkt Prävention eingerichtet werden.

 

Das MKFFI will erreichen, dass „Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie ihre Familien (…) durch die spezialisierte Fachberatung erreichbare, rasche, qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale Beratung und/ oder Therapieangebote erhalten (sollen). Zugleich sollen Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und weitere Einrichtungen auf spezialisierte Fachberatungsangebote in erreichbarer Nähe zugreifen können.“

Im Rahmen des Förderprojektes des MKFFI werden ausschließlich Personalkosten gefördert. Das neu einzustellende Personal soll über eine psychologische, sozialpädagogische / sozialarbeiterische, heilpädagogische oder pädagogisch-therapeutische Qualifikation verfügen. Die zu erreichende Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre mit sexualisierten Gewalterfahrungen sowie Familien mit Kindern unter 21 Jahren. Die Zielgruppe ist vom Altersdurchschnitt und den Rahmenbedingungen her somit identisch mit der im § 28 SGB VIII benannten Zielgruppe für Erziehungsberatungsstellen und Psychologische Beratungsstellen. Ziel des MKFFI ist es, in den Beratungsstrukturen den Anteil der Fachkräfte mit einer traumatherapeutischen Zusatzqualifikation zu erhöhen.

 

Um den Fördervoraussetzungen, aber auch dem Aufgabenfeld, Rechnung tragen zu können, soll in der Psychologischen Beratungsstelle der Stadt Oberhausen mit einem / einer Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten*in (KJP) besetzt werden, da Erfahrungen im Bereich der Traumatherapie, bei KJP durch die Ausbildung bereits gegeben sind. Mit Einrichtung einer neuen Stelle kann durch die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oberhausen, neben den bereits stattfindenden Aufgabenfeldern (therapeutische Begleitung), auch die Intervention, Diagnostik, Nachsorge, Stabilisierung von Bezugspersonen sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen erfolgen.

 

Die pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - ist derzeit mit einer Teilzeitstelle ausgestattet und arbeitet in den Themenfeldern der Prävention, Beratung und Netzwerk. Zu den Themen gehören Informations-  und Bildungsveranstaltungen für Mütter / Väter / Bezugspersonen (mit den Themen sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene, kindliche Sexualität im Vor- und Grundschulalter, Doktorspiele - Was ist eigentlich noch normal?), Fortbildungsangebote für Fachkräfte / Teams / Interessierte (z. B. Basiswissen zu kindlicher Sexualentwicklung bei Mädchen und Jungen, Handlungssicherheit / Entwicklung von Schutzkonzepten bei Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Übergriffe (§ 8a SGB VIII) etc.) sowie Angebote für Schüler*innen aller Schulformen (Geschlechtersensible Gruppenveranstaltungen). Die Fachkraft der pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - vermittelt den Kindern und Jugendlichen in der Beratung wichtige und entlastende Informationen. Darüber hinaus werden weitere hilfreiche Handlungsschritte in der Beratung gemeinsam besprochen.  Die Anlaufstelle stellt sich parteilich und empathisch an die Seite von Kindern und Jugendlichen. Die pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - berät auch Fachkräfte und Bezugspersonen, die sich um ein Kind sorgen und unterstützen, wenn es einen Verdacht und / oder Fragen gibt. Des Weiteren werden die Fachkräfte auch bei der Erarbeitung sinnvoller weiterer Handlungsschritte unterstützt.

 

Die Anfragen für Präventionsangebote haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht und das Interesse der Schulen, Kitas, Eltern und anderer Bildungseinrichtungen an dem Thema nimmt immer weiter zu. In den Jahren 2017-2020 konnten - trotz der Lockdowns durch die Coronapandemie - insgesamt 1.623 Menschen (Schüler*innen, Multiplikator*innen, Interessierte und Eltern) fortgebildet werden. Neben der Freude darüber, dass besonders im Bereich Prävention der Wunsch pädagogischer Fachkräfte nach Fortbildung zum Thema stetig anwächst, kann die Fachkraft der Anlaufstelle mit ihrer halben Stelle nicht mehr allen Anfragen gerecht werden und Fortbildungswünsche und Gruppenangebote für Schüler*innen müssen abgelehnt werden. Zur beständigen Verwirklichung und Durchsetzung von Kinderrechten und Kinderschutz ist es dringend notwendig und wünschenswert, die bestehende halbe Stelle auf eine volle Stelle aufzustocken. Für die zusätzliche halbe Stelle ist ein Master oder Diplom in Sozialer Arbeit, Erziehungs- oder Sozialwissenschaften oder ein vergleichbarer Abschluss erforderlich. Die Vergütung soll nach TV-L S 15 SuE erfolgen.

 

Mit der Stellenschaffung könnten - neben der Erweiterung der bereits bestehenden Schwerpunkte - folgende Angebote ausgebaut und installiert werden:

 

               Flächendeckende Präventionsprojekte für Schüler*innen der Grundschulen (in diesem Alter sind Kinder verstärkt sexuellem Missbrauch ausgesetzt).

               Begleitung von Fachkräften bei der Erarbeitung von Schutz - und sexualpädagogischen Konzepten vertiefen

               Kinder- und Jugendsprechstundenangebote in Einrichtungen und Schulen 

               Organisation von Fachtagen

               Organisation von Präventionstheaterstücken

               Öffentlichkeits-und Pressearbeit ausbauen

               Erweiterung des Fortbildungsangebots „Sexualisierte Gewalt in den Sozialen Medien“ (Sexting, Cybergrooming, Pornographie)

 

Das MKFFI hat zunächst im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren die Bereitschaft abgefragt, an einem entsprechenden Ausbau teilzunehmen. Die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oberhausen hat erfolgreich an diesem Interessenbekundungsverfahren teilgenommen und hat nun die Rückmeldung des MKFFI erhalten, dass das Land NRW beabsichtigt „…den Ausbau des von Ihnen geplanten, spezialisierten Beratungsangebots bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu fördern. Insgesamt haben sich landesweit rund 145 Beratungsstellen am Interessenverfahren beteiligt. Die Entscheidung für die Förderung in diesem ersten Ausbauschritt erfolgte vorrangig mit Blick auf den angestrebten flächendeckenden Ausbau spezialisierter Beratungsangebote in NRW.“

 

Die pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - hat die Rückmeldung erhalten, dass "Bezüglich Ihres Ausbauvorhabens für die Beratungsstelle pro familia Oberhausen Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch werden wir Sie nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen Anfang des Jahres 2022 entsprechend informieren.“

Das Antragsverfahren für den Ausbau im Jahre 2022 soll im November dieses Jahres eröffnet werden. Für eine positive Bescheidung müssen die Fördergrundsätze erfüllt sein. „Hierzu gehört u. a. die Vorlage eines Beschlusses des zuständigen Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII sowie eines Beratungskonzeptes.“

 

Es besteht bereits eine gute und enge Zusammenarbeit beider Beratungsstellen und mit den stadtinternen und externen Kooperationspartnern, sodass bei einem Ausbau der Beratungsstellen auf die bereits bestehenden Vernetzungsstrukturen unmittelbar zugegriffen werden kann. Beide Beratungsstellen sind bereits in den örtlichen Jugendhilfestrukturen sowie in den regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII feste Bestandteile und kompetente Ansprechpartner*innen (z. B. Zusammenarbeit mit dem FB 3-1-40, der Servicestelle Kinderschutz, Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und der entsprechenden Unterarbeitsgruppen, Stellung von insoweit erfahrenen Fachkräften / zertifizierten Kinderschutzfachkräften zur Wahrung der § 8b SGB VIII Beratung etc.).

 

Da mit einer endgültigen Entscheidung des MKFFI erst Ende des Jahres gerechnet wird, sollen die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen im Vorfeld unter dem Vorbehalt einer Förderzusage vorbereitet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel)

 

Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oberhausen:

 

Im Rahmen des Förderprojektes des MKFFI werden die reinen Personalkosten bis zu 80 % (in Förderstufe 1, max. 69,600,00 EUR, Stand 2021), auf Basis der Durchschnittspersonalkosten mit der Berechnungsgrundlage von IT-NRW, refinanziert. Der verbleibende Eigenanteil ist in den Personalkostenhaushalt ab 2022 einzuplanen.

 

Personalkosten:

1 Stelle EG 14 St. 3 TVöD = 83.698,44 EUR

Sachkosten lt. KGST = 9.600,00 EUR

 

Kostenübernahme des MKFFI:

max. 80 % der Personalkosten der Durchschnittssätze von IT-NRW (Stand 2021) = 66.958,75 EUR

 

Eigenmittel:

restl. Personalkosten (16.739,69 EUR + Sachkosten lt. KGST (9.600 EUR) = 26.339,69 EUR

 

pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch:

 

Die zusätzliche halbe Stelle innerhalb der pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch - ist

nach Abzug der Fördermittel von Seiten des Landes, durch die Kommune zu tragen. Da die pro familia ein gemeinnütziger Verein ist, stehen keine Eigenmittel zur Verfügung.

 

Personalkosten:

0,5 Stellen TV-L S 15 St. 4 SuE = 35.548,00 EUR

Sachkosten für 0,5 Stellen lt.  pro familia Wuppertal (Landesgeschäftsstelle) = 2.994,00 EUR

 

Kostenübernahme des MKFFI:

max. 80 % der Personalkosten der Durchschnittssätze von IT-NRW (Stand 2021) = 25.620,00 EUR

 

Restfinanzierung der Stadt Oberhausen:

restl. Personalkosten (9.928,00 EUR) + Sachkosten (2.945,00 EUR) = 12.873,00 EUR

 

Die jährlichen Gesamtkosten gem. Kostenaufstellung für die Stadt Oberhausen ab 2022 belaufen sich somit auf 39.212,69 EUR (26.339,69 EUR Eigenanteil für die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oberhausen + 12.873,00 EUR Eigenanteil für die pro familia - Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch).

 

Die Kosten der zusätzlichen halben Stelle innerhalb der pro familia werden vom Bereich 3-1 / Kinder, Jugend und Familie im Haushalt 2022 wie folgt eingestellt:

 

Auftrag 310106050102

Kostenstelle 529119 sonst. Aufwendungen f. Dienstleistungen - Verein Pro Familia = 2.945,00 EUR

Kostenstelle 501900 Aufwendungen f. sonstige Beschäftigte = 9.928,00 EUR.

 

Im Dezernat 3 sowie im Bereich 3-1 sind keine weiteren Kompensationen vorhanden.

 

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung von 1,0 Planstellen in der Psychologischen Beratungsstelle zur spezialisierten Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Kofinanzierung von 0,5 Planstellen in der pro Familia für die Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch.

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