Beschlussvorlage - B/17/1146-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 3,4 Planstellen im Rahmen der Förderung des Personalaufwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst durch Finanzhilfen des Bundes (Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.11.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.11.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
15.11.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 3,4 Planstellen innerhalb des Bereiches 3-4/Gesundheit im Rahmen der Förderung des Personalaufwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst durch Finanzhilfen des Bundes (Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst)
Deckungsvorschlag:
Die zusätzlichen Personalkosten sind im Rahmen der coronabedingten Mehrausgaben bereits im Haushalt enthalten. Vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Refinanzierung von 3,4 Stellen verbessert sich das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Im September 2020 haben der Bund und die Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ mit dem Ziel geschlossen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Auf dieser Grundlage stellt der Bund für die Zeit vom 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € zur Verfügung; davon 3,1 Mrd. € für den personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Stärkung der Attraktivität des ÖGD.
Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln soll eine bundesweite Zielquote von 5.000 neu geschaffenen Stellen, davon grundsätzlich 90 % in den unteren Gesundheitsbehörden, erreicht werden. Nach den Vorgaben des Bundes sind 1.500 unbefristete Stellen bis Ende 2021 zu schaffen und zu besetzen, die weiteren 3.500 Stellen müssen 2022 haushaltswirksam eingerichtet und bis spätestens 2023 besetzt werden.
Für die Umsetzung des Paktes werden den Ländern gegen Nachweis Mittel in Höhe von 3,1 Mrd. € - aufgeteilt auf sechs Tranchen - durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Umsetzung auf der Grundlage der zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW/ Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16.09.2021 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den Personalaufwuchs im ÖGD.
Im Rahmen der ersten Tranche der Förderung, die den Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.12.2021 umfasst, wurden der Stadt Oberhausen Fördermittel in Höhe von 441.389,83 EUR zur Finanzierung von 3,4 Stellen in Aussicht gestellt. Dabei handelt es sich um eine Mindestquote der zu schaffenden Stellen. Sofern diese seitens der Stadt Oberhausen erfüllt wird, können darüber hinaus ggf. noch verbleibende Mittel für weitere, im Rahmen der Schaffung der neuen Stellen entstehende Kosten verwandt werden.
Als förderfähig sind – neben neu geschaffenen, unbefristeten Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) auch die Entfristung von Zeitstellen sowie die Aufstockung von Teilzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fach- und/oder Verwaltungspersonal zur Durchführung der in § 2 i.V.m. § 6 ÖGDG NRW genannten Aufgaben anzusehen.
Voraussetzung für die Förderung ist weiterhin, dass die neu geschaffenen Stellen im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.12.2021 auch haushaltswirksam besetzt werden.
Der Verwaltungsvorstand hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie im vergangenen sowie in diesem Jahr insgesamt 37 befristete, außerplanmäßige Stellen zur Einstellung von Unterstützungskräften legitimiert. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wahrzunehmenden Aufgaben werden von § 2 i.V.m. § 6 ÖGDG erfasst. Realisiert wurden seit dem 19.10.2020 36 externe Einstellungen im Umfang von 31 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
Vor dem Hintergrund der Förderbedingungen ist im Rahmen der ersten Tranche der Förderung beabsichtigt, aus dem Kontingent der befristeten, außerplanmäßigen Stellen ein Anteil von 3,23 VZÄ in unbefristete Stellen umzuwandeln. Ein weiterer Stellenanteil von 0,23 VZÄ soll im Wege der Aufstockung einer Teilzeitstelle geschaffen werden. In Abstimmung mit dem Bereich 3-4/Gesundheit sollen im Rahmen des zugeteilten Kontingents von 3,4 Vollzeitäquivalenten konkret folgende Stellen dauerhaft geschaffen werden:
a) 1 Vollzeitstelle zur Besetzung mit einem/einer Hygienekontrolleur*in (EG 9a TVöD)
Die Bearbeitung von meldepflichtigen Erkrankungen ist eine der Kernaufgaben der Hygieneaufsicht. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die ausgebildeten Hygienekontrolleure*innen erste Ansprechpartner*innen für die zur Bewältigung der Aufgaben eingesetzten Unterstützungskräfte. Hier hat sich gezeigt, dass das vorhandene Fachpersonal nur durch Leistung zahlreicher Überstunden in der Lage ist, die Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Zwar kann die akute pandemische Lage nicht als Maßstab für eine auf Dauer ausgelegte Personalbemessung herangezogen werden, jedoch ist davon auszugehen, dass eine Infektion mit dem Coronavirus als meldepflichtige Erkrankung weiterhin zu einem erhöhten Arbeitsumfang im Aufgabengebiet „Hygieneaufsicht“ führen wird. Insofern wird eine Aufstockung des Personals im Bereich der Hygieneaufsicht als notwendig angesehen.
b) 1 Vollzeitstelle mittlerer Verwaltungsdienst (A 6 LBesG tg. EG 6 TVöD, perspektivisch A 8 LBesG tg. EG 8 TVöD)
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich der Aufgabenumfang auch im Verwaltungsbereich deutlich ausgeweitet (ISGA-Eingaben, Ordnungsverfügungen, Beantwortung von Anfragen, Ausstellung der Genesenen-Nachweise, zukünftig voraussichtlich Ausstellung der digitalen Impfnachweise etc.). Es ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Aufgaben dauerhaft zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führen werden und nachhaltig abzudecken sind. Zudem ist geplant, das Aufgabengebiet „Hygieneaufsicht“ zukünftig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Daher ist auch für den Verwaltungsbereich die Schaffung einer unbefristeten Planstelle vorgesehen.
c) 1 Teilzeitstelle (30 Std./W. entsprechend 0,77 VZÄ) zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit im Bereich der Hygieneaufsicht (zunächst EG 6, perspektivisch EG 8 TVöD)
Erste Ermittlungsschritte im Bereich der Nachverfolgung meldepflichtiger Erkrankungen müssen nicht zwingend von ausgebildeten Hygienekontrolleuren*innen durchgeführt werden. Zur Entlastung der Hygienekontrolleure*innen soll daher eine Unterstützungskraft aus dem Bereich der Medizinischen Fachangestellten (MFA) im Umfang von 30 Wochenstunden dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
d) 1 Teilzeitstelle (18 Std./W. entsprechend 0,46 VZÄ) im FB 3-4-30/Kinder – und Jugendgesundheitsdienst
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst für die Nachverfolgung von Corona-Infektionen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen zuständig. Da diese Aufgaben zu Lasten anderer Pflichtaufgaben zu erledigen sind, besteht insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen der dringende Bedarf den Einsatz einer zusätzlichen Medizinischen Fachangestellten dauerhaft stellenplanmäßig abzusichern.
e) Aufstockung einer vorhandenen Teilzeitstelle einer Ärztin im Fachbereich 3-4-20/ Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin auf Vollzeit
Die seit dem 01.06.2020 unbefristet bestehende Arbeitszeiterhöhung einer Ärztin von 30 auf 39 Wochenstunden soll stellenplanmäßig abgedeckt werden. Die Arbeitszeiterhöhung entspricht einem Stellenanteil von 0,23 VZÄ.
Fazit:
Mit den dargestellten Maßnahmen werden insgesamt 3,46 VZÄ eingerichtet und somit die geforderte Mindestquote erfüllt.
Die unter a) bis d) genannten Stellen sind bis zum 31.03.2022 im Rahmen von Zeitverträgen besetzt. Zur dauerhaften Besetzung der Stellen ist beabsichtigt, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.
Eine Besetzung von Stellen mit externem Fachpersonal (z.B. Ärzte*innen) kann aufgrund des engen Zeitfensters nicht mehr gelingen. Die Beantragung von Arztstellen soll daher für die zweite Tranche der Förderung vorgesehen werden.
Den Förderrichtlinien ist nicht eindeutig zu entnehmen, ab welchem Zeitpunkt im Falle der Entfristung von Stellen die Förderung beantragt werden kann. Aus hiesiger Sicht wäre dies der Zeitpunkt des tatsächlich erfolgten, haushaltswirksamen Personalaufwuchses (= Einstellung des Personals beginnend ab November 2020 bzw. Aufstockung der Arbeitszeit ab 01.06.2020). Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung wurde auf dieser Grundlage ein Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen in Höhe von 274.535,48 € fristgerecht am 30.09.2021 eingereicht.
Vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel sind die Personal- und Sachkosten der o.g. Maßnahmen für die Zeit ihrer Entstehung bis zum 31.12.2021 gedeckt. Ausweislich des Förderzeitraums bis Dezember 2026 ist auch in den Folgejahren von der Förderung der Neustellen auszugehen. Zu der Frage der Förderung über 2026 hinaus sind gesonderte Abstimmungen zwischen Bund und Ländern vorgesehen. Hierzu sollen laut Rahmenvereinbarung rechtzeitig Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer Anschlussvereinbarung aufgenommen werden.
