Beschlussvorlage - B/17/0998-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Termins für die Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen sowie Senkung des Kapitalnachlasses von 15 % auf 10 %
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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28.10.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
den im Beschluss vom 17.12.2019 gesetzten Termin, bei vorzeitiger Vollrückzahlung von Darlehen aus dem Sportförderprogramm einen Kapitalnachlass auf das jeweilige Restkapital bei Darlehen mit einem Ursprungskapital
über 1.500,00 EUR von zuvor 15 % auf 10 %
zu senken und um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2024 unter der Voraussetzung zu gewähren, dass 20 % des Ursprungsdarlehens planmäßig getilgt wurden.
Konsequenzen
Bezug
Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen, Ratsbeschluss vom 17.12.2018, Drucksache-Nr. B/16/4188-01, sowie Ratsbeschluss vom 05.01.2001, Drucksache-Nr. 1952, zur Anpassung der Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen aufgrund der geänderten Richtlinien über die Gewährung von Darlehen an Oberhausener Sportvereine vom 30.08.2001.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [x]
Die Stadt verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt. Die finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalt richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei Aufnahme der Kommunalkredite und können nur noch bei einem Kapitalnachlass von 10 % erzielt werden.
b) Sonstige
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Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat am 17.12.2018 beschlossen, Kapitalnachlässe bei vorzeitiger Vollrückzahlung städtischer Sportdarlehen bis zum 31.12.2021 zu gewähren. Diese Regelung gilt seit 1998.
Die Darlehen an Sportvereine werden nach den Richtlinien zinslos gewährt und sind im ersten Jahr nach Auszahlung tilgungsfrei.
Sie werden wie folgt getilgt:
Darlehen bis 1.500,00 EUR 20 % p.a. Laufzeit 5 Jahre
Darlehen bis 5.100,00 EUR 10 % p.a. Laufzeit 10 Jahre
Darlehen über 5.100,00 EUR 5 % p.a. Laufzeit 20 Jahre
Darlehen für Sportgeräte über 5.000,00 EUR 7 % p.a. Laufzeit ca. 15 Jahre.
Im Darlehensbestand gibt es keine Darlehen mehr mit einem Ursprungskapital bis 1.500,00 EUR, da die Vergabe von Darlehen an Sportvereine aufgrund der angespannten Haushaltslage seit 2012 ausgesetzt wurde und diese geringen Darlehen alle getilgt sind.
Zum 01.01.2022 werden voraussichtlich noch 20 Darlehen mit einem Restkapital in Höhe von insgesamt 100.262,00 EUR im Darlehensmodul geführt. Die längste Laufzeit ist dabei der 31.12.2031.
Der Anreiz für die Sportvereine, die Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen ist umso größer, je höher der eingesparte Betrag ist. Dieser ist wiederum abhängig von der Höhe des Darlehens und dessen Restlaufzeit, wobei sich die Laufzeit der Darlehen nach dem jeweiligen Tilgungssatz richtet.
Die Gewährung von Kapitalnachlässen bei vorzeitiger Vollrückzahlung bedeutet, dass sich dieser Darlehensanteil automatisch als Zuschuss darstellt. Um zu verhindern, dass auf diese Kapitalnachlässe schon bei Beantragung von Darlehen spekuliert werden kann, wurde die Möglichkeit einer Vollrückzahlung erst nach einer 20%-igen planmäßigen Tilgung des Ursprungskapitals festgelegt.
Sofern die Sportvereine über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen, rechnet sich für die Stadt Oberhausen die Möglichkeit durch vorzeitige Kapitalrückflüsse Einnahmen zu erzielen und so ihre Belastungen für diese Darlehen, auch bei der derzeit günstigen Kaptalmarktsituation, zu reduzieren.
Der bislang gewährte Kapitalnachlass in Höhe von 15% führt aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus im Vergleich zu einem planmäßigen Tilgungsverlauf nicht mehr zu einer Verbesserung für den städtischen Haushalt.
Bei einer Gewährung eines Kapitalnachlasses von noch 10% hingegen ergäbe sich - je nach Darlehensausgestaltung - eine geringfügige Verbesserung für den städtischen Haushalt, so dass der Kapitalrückfluss zur Minderung der Neuverschuldung beitragen kann.
Daher ist der Kapitalnachlass ab dem 01.01.2022 von zuvor 15% auf nunmehr 10% zu senken und bis zum 31.12.2024 zu gewähren.
