Beschlussvorlage - B/17/0915-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt der Holtener Interessen- und Bürgergemeinschaft für die Durchführung des Weihnachtsmarktes 2021 einen Betrag i. H. v. 450,00 EUR, im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren, zur Verfügung zu stellen:

 

 

Mittel für die Bezuschussung stehen bei dem Produkt 021801/Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle, Auftrag 242002180100/Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade, Sachkonto 531800/Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss der Richtlinien durch die Bezirksvertretung Sterkrade am 12.06.1997, Drucksache Nr. 1567 und der Ergänzung per Beschluss (B/16/5843-01) v. 03.09.2020

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

 

Haushaltsmittel gemäß Haushaltsplan 2021

7.070,00 EUR

Holtener Nachtwächter - Nachtwächtersingen

300,00 EUR

Königshardter Interessengemeinschaft – Backhausfest

(Ausfall 200,00 EUR)

Königshardter Interessengemeinschaft – Vorweihn. Begegnung

200,00 EUR

Interessengemeinschaft Schmachtendorf – Nikolausmarkt

750,00 EUR

BIG Biefang - Nikolausfeier

420,00 EUR

Netzwerk Buschhausen – Advents- und Weihnachtsfest

300,00 EUR

Citymanagement Sterkrade – Lesesommer 2021

450,00 EUR

Stadt Oberhausen – Spiel- und Sportwochenende 2021

(Ausfall 2.000,00 EUR

HIB - Weihnachtsmarkt

450,00 EUR

Restsumme:

4.200,00 EUR

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Holtener Interessen- und Bürgergemeinschaft – Weihnachtsmarkt

 

Der Weihnachtsmarkt der Holtener Interessen- und Bürgergemeinschaft am Holtener Kastell mit seiner historischen Kulisse hat sich zu einer erfolgreichen Veranstaltung entwickelt. Für die Veranstaltung soll ein Zuschuss von 450,00 EUR gewährt werden.

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Anlagen

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