Antragsvorlage - A/17/1157-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Ratsfraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Einrichtung einer Kinderfeuerwehr unter hauptamtlicher Leitung.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
- Bearbeitung:
- Erich Friedrich Noldus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.10.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die AfD-Ratsfraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen, in Oberhausen eine Kinderfeuerwehr zu gründen.
Die Kinderfeuerwehr soll mit einer hauptamtlich tätigen Leitung versehen werden. Diese soll nicht nur über fachliche und technische Kompetenzen verfügen, sondern auch den besonderen pädagogischen Anforderungen bei der Erziehung von Kindern gerecht werden.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz
(BHKG) des Landes NRW bietet unserer Stadt die Möglichkeit, eine Kinderfeuerwehr zu gründen (§ 13 BHKG).
Die bereits bestehende Jugendfeuerwehr Oberhausen betreut seit Juli 2005 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren. Neben der Gewinnung eines dringend benötigten, geeigneten Nachwuchses bietet die Jugendfeuerwehr eine sinnvolle Möglichkeit zur aktiven Freizeitgestaltung.
Das Interesse an einer Mitgliedschaft ist jedoch auch bei Kindern unter 10 Jahren bereits sehr groß.
Die Gründe dafür liegen in der Faszination, welche die Feuerwehrtechnik – insbesondere Fahrzeuge – auf Kinder ausstrahlt; ferner in der hohen gesellschaftlichen Anerkennung für die Feuerwehr überhaupt.
Laut BHKG können Kinder vom 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr an Kinderfeuerwehren herangeführt werden. Die Leitung einer kindgerechten Einrichtung bedarf einer besonderen Eignung und Befähigung, entsprechend der besonderen Aufgabenstellung. Hier sollen Kinder spielerisch für eine künftige ehrenamtliche Tätigkeit in der Gesellschaft interessiert werden.
Das BHKG fordert daher von den Gemeinden eine besondere Aufmerksamkeit und die Förderung von Kinderfeuerwehren im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Kinderfeuerwehren sollen allen Kindern, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht oder Religion als Bildungsangebot offen stehen. Sie leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Erlernen und Erleben von gesellschaftlichen Grundwerten wie Respekt, Kameradschaft, Verantwortungsbewußtsein und Toleranz.
Um den Anforderungen des Gesetzgebers an Eignung und Befähigung der Leitung einer Kinderfeuerwehr nachzukommen, schlägt die AfD-Ratsfraktion vor, eine hauptamtliche Stelle zu schaffen und diese in einem geeigneten Verwaltungsbereich anzusiedeln.
Denn das außerordentliche, ehrenamtliche Engagement des Stadtjugendfeuerwehrwartes bzw. seines Stellvertreters und des Pools von Ausbildern, Betreuern und Gruppenleitern darf nicht überstrapaziert werden.
Umfang und Aufgaben der Stelle bzw. die Stellenbeschreibung sind mit den Feuerwehren abzustimmen. Um das Interesse qualifizierter Bewerber zu fördern, ist nach Auffassung der AfD-Ratsfraktion eine ganze Vollzeitstelle notwendig.
Mit diesem Antrag will die AfD die Feuerwehren unserer Stadt durch Nachwuchsförderung unterstützen und die Träume der kleinen „Feuerwehr-Kinder“ in eine pädagogisch wertvolle Realität umsetzen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
