Antragsvorlage - A/17/1184-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung ein Konzept zu erstellen, um in Alt-Oberhausen eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage, vorzugsweise in einem Leerstand, einzurichten.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bedarfslage ist offensichtlich: In der Stadtmitte befindet sich keine öffentliche Toilette. Ältere beziehungsweise Menschen mit diversen Krankheitsbildern und/oder Handicap, Schwangere und kleine Kinder sind daher extrem beschnitten, den öffentlichen Raum zu nutzen. Diese Personengruppe spiegelt bedauerlicherweise aber nur die Brisanz dieses Defizits wider – denn auch alle anderen Menschen sollten die Gelegenheit haben, in der Innenstadt ein WC aufsuchen zu können, ohne in der Gastronomie oder im ausgedünnten Einzelhandel bittstellen zu müssen.
 

Laut einem Urteil des OVG Münster (Beschluss v. 14.12.2017, 15 E 830/17 u. 831/17) gebietet der grundgesetzlich garantierte Schutz der Menschenwürde es den Kommunen nicht, ihren Bürger*innen kostenfreie öffentliche Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Zudem zeigt die Erfahrung in Alt-Oberhausen, dass öffentliche Toilettenanlagen durch starke Verschmutzungen und Vandalismus geprägt waren, wodurch die Nutzung teils erheblichen Einschränkungen unterlag.
 

Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, ist es wünschenswert, dass die Verwaltung ein Konzept erstellt, das eine bewirtschaftete Toilettenanlage in einem Leerstand vorsieht.
 

Ferner sollte der am 17.02.2020 einstimmig gefasste Beschluss des Rates zum Antrag von der Fraktion DIE LINKE.LISTE „Familienfreundliche Still- und Wickelräume in Oberhausen“ (A/16/5377-01) in das Konzept einfließen.

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